Sehr schön ist eine Entscheidung des LG Flensburg (1 S 71/10), die noch einmal klar stellt, dass bei Formularen rund um die „Branchenbuch-Abzocke“ die Anforderungen an eine Täuschungshandlung nicht zu hoch anzusetzen sind. Die GEstaltung entsprach der bekannten Masche: Ein konkreter Hinweis auf die Entgeltpflicht findet sich erstmals innerhalb eines klein gedruckten eingerahmten Fließtextes im…WeiterlesenBranchenbuch-Abzocke: Aktuelles aus der Rechtsprechung
Schlagwort: Werkvertrag
Werkvertrag: Der Werkvertrag ist im IT-Recht von großer Bedeutung, da viele IT-Projekte auf der Grundlage eines Werkvertrages durchgeführt werden. Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer verpflichtet ist, ein Werk herzustellen, d.h. eine bestimmte Leistung zu erbringen. Im IT-Bereich kann dies beispielsweise die Entwicklung einer Software, die Erstellung einer Website oder die Einrichtung eines Netzwerks sein.
Bei einem Werkvertrag werden die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Vertrag genau beschrieben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werk nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Im IT-Recht gibt es einige Besonderheiten, die bei der Gestaltung von Werkverträgen zu beachten sind. Dazu gehören zum Beispiel
- Gewährleistung: Im IT-Bereich sind Gewährleistungsfristen von Bedeutung. Dabei geht es um die Frage, wie lange der Auftragnehmer für Mängel oder Fehler haftet, die bei der Erstellung des Werkes aufgetreten sind.
- Schutz des geistigen Eigentums: Wenn der Auftragnehmer im Rahmen des Werkvertrages Software entwickelt oder andere Werke erstellt, müssen die geistigen Eigentumsrechte geklärt werden.
- Vertraulichkeit: Bei der Erstellung von Software oder anderen IT-Lösungen müssen oft vertrauliche Daten und Informationen verarbeitet werden. Es ist daher wichtig, dass im Werkvertrag entsprechende Regelungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz getroffen werden.
- Vertragsstrafen: Im IT-Bereich kann es sinnvoll sein, Vertragsstrafen für den Fall zu vereinbaren, dass der Auftragnehmer den Werkvertrag nicht fristgerecht erfüllt oder Qualitätsstandards nicht einhält.
Insgesamt ist der Werkvertrag im IT-Recht ein wichtiges Instrument, um die Erstellung von IT-Lösungen rechtssicher zu gestalten und die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen zu berücksichtigen.
Unsere Kanzlei ist im Bereich des Werkvertragrechts ausschließlich beratend für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um das Werkvertragsrecht und den Werkvertrag.
Schleichwerbung ist fester (unschöner) Bestandteil des Internet-Alltags, speziell rund um sogenannte Influencer. Das OLG Köln (19 U 3/10) hat sich im Juli letzten Jahres mit einem „Schleichwerbungs-Vertrag“ beschäftigt. Solche Verträge sind nichts Besonderes, es geht u.a. darum, dass jemand gegen Geld verspricht, in Foren und Blogs für seinen Vertragspartner Links zu dessen Angeboten zu platzieren.…WeiterlesenOLG Köln zum Lohnanspruch aus Schleichwerbungs-Vertrag
Es klingt auf den ersten Blick „dröge“ ist aber eine Frage mit erheblicher Bedeutung für das IT-Recht: Das Kündigungsrecht des Bestellers im Werkvertrag nach §649 BGB. Zur Erinnerung: Ein Internet-System-Vertrag ist ebenso ein Werkvertrag wie die typischen Branchenbuch-Einträge. Das heisst, der Besteller (also Kunde) wird regelmäßig solche Verträge nach §649 BGB kündigen können. Dabei stehen…WeiterlesenBGH untermauert Rechtsprechung zum Kündigungsrecht im Werkvertrag
Das AG Bocholt (13 C 281/10) hat sich mit Urteil vom 24.01.2011 mit der Praxis eines Branchenbuch-Anbieters (nicht „Gewerbeauskunft-Zentrale“!) beschäftigt und ist zum Ergebnis gekommen, dass eine Täuschung vorlag, die zur Anfechtung berechtigte. Die wesentlichen Eckpunkte der Entscheidung: Richtigerweise wird ein solcher Vertrag als Werkvertrag eingestuft Eine Täuschung wird schon angenommen, wenn „erst auf den…WeiterlesenAG Bocholt zur Branchenbuch-Abzocke
Nacherfüllung im Werkvertrag – ein kurzer Überblick über wichtige Aspekte der Nacherfüllung bei Streit aus einem Werkvertrag.WeiterlesenWerkvertrag: BGH zur Nachbesserung im Werkvertrag
Ein Urteil des Amtsgerichts Münster (3 C 2811/10) dürfte für gute Laune bei Branchenbuch-Anbietern (ich denke etwa an die „Gewerbeauskunft-Zentrale“) sorgen: Immerhin wird in dem Urteil so ziemlich jedes Argument verneint, mit dem man sich als Betroffener wehren möchte. Soweit mir bekannt, beruft man sich seitens mancher Branchenbuch-Anbieter bzw. dessen Rechtsanwalt auch in Diskussionen auf…WeiterlesenBranchenbuch-Anbieter in der Rechtsprechung: Kann man sich wehren?
Der BGH (VII ZR 111/10) hat sich in einer aktuellen Entscheidung noch einmal mit der Möglichkeit der vorzeitigen Kündbarkeit eines Internetsystemvertrags beschäftigt und noch einmal festgestellt, dass der Besteller einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649…WeiterlesenBGH zur vorzeitigen Kündigung eines Internet-System-Vertrags (Update)
Das Bezahlen einer Rechnung stellt kein Anerkenntnis dar: Immer wieder gehört, wird durch die ständige Wiederholung aber nicht richtiger: „Wer auf eine Rechnung hin bezahlt, erkennt damit die Forderung an“. Insbesondere bei fortlaufenden Zahlungen, versucht man gerne damit einen Vertragsschluss zu rechtfertigen. Alleine der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält über seinen Charakter…WeiterlesenAnerkenntnis durch Bezahlen einer Forderung
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648 a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 – VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335). BGH Urteil vom 13.1.2005, Az: VII ZR 28/04WeiterlesenWerkvertrag: Leistungsverweigerungs ohne Werklohnsicherheit
BGH ändert Rechtsprechung zur Werklohnforderung nach Vertragskündigung : Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig.WeiterlesenWerkvertrag: Zum Werklohnanspruch
Folgende vom Betreiber eines Möbelhauses in Verträgen mit Verbrauchern über den Kauf von Einrichtungsgegenständen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung ist unwirksam: „Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen“.WeiterlesenAGB-Klausel: Rücktritt vom Vertrag bei Abnahmeverweigerung durch Käufer ist unwirksam