Das Landgericht Saarbrücken (13 S 143/12) hat sich mit einem Formular im Rahmen der üblichen Branchenbuch-Abzocke beschäftigt und, wie zunehmende Gerichte, einen Zahlungsanspruch im konkreten Fall verneint. Wenn ich es richtig sehe, ging es wohl um dieses Formular Das Landgericht Saarbrücken hat hierbei die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZR 262/11, hier bei uns) berücksichtigt und,…WeiterlesenBranchenbuch-Abzocke: Landgericht Saarbrücken zur üblichen Formulargestaltung
Schlagwort: Werkvertrag
Werkvertrag: Der Werkvertrag ist im IT-Recht von großer Bedeutung, da viele IT-Projekte auf der Grundlage eines Werkvertrages durchgeführt werden. Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer verpflichtet ist, ein Werk herzustellen, d.h. eine bestimmte Leistung zu erbringen. Im IT-Bereich kann dies beispielsweise die Entwicklung einer Software, die Erstellung einer Website oder die Einrichtung eines Netzwerks sein.
Bei einem Werkvertrag werden die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Vertrag genau beschrieben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werk nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Im IT-Recht gibt es einige Besonderheiten, die bei der Gestaltung von Werkverträgen zu beachten sind. Dazu gehören zum Beispiel
- Gewährleistung: Im IT-Bereich sind Gewährleistungsfristen von Bedeutung. Dabei geht es um die Frage, wie lange der Auftragnehmer für Mängel oder Fehler haftet, die bei der Erstellung des Werkes aufgetreten sind.
- Schutz des geistigen Eigentums: Wenn der Auftragnehmer im Rahmen des Werkvertrages Software entwickelt oder andere Werke erstellt, müssen die geistigen Eigentumsrechte geklärt werden.
- Vertraulichkeit: Bei der Erstellung von Software oder anderen IT-Lösungen müssen oft vertrauliche Daten und Informationen verarbeitet werden. Es ist daher wichtig, dass im Werkvertrag entsprechende Regelungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz getroffen werden.
- Vertragsstrafen: Im IT-Bereich kann es sinnvoll sein, Vertragsstrafen für den Fall zu vereinbaren, dass der Auftragnehmer den Werkvertrag nicht fristgerecht erfüllt oder Qualitätsstandards nicht einhält.
Insgesamt ist der Werkvertrag im IT-Recht ein wichtiges Instrument, um die Erstellung von IT-Lösungen rechtssicher zu gestalten und die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen zu berücksichtigen.
Unsere Kanzlei ist im Bereich des Werkvertragrechts ausschließlich beratend für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um das Werkvertragsrecht und den Werkvertrag.
Das Landgericht Amberg (14 O 417/12) hatte sich mit einem „Backlink-Vertrag“ auseinander zu setzen. Es ging darum, dass im Zuge einer versprochenen Suchmaschinen-Optimierung „Backlinks“ platziert wurden. Dabei geht es um Links, die zur eigenen Webseite von anderen Webseiten führen, um darüber das Ranking der eigenen Webseite zu erhöhen. Ansätze gibt es dabei viele, von der…WeiterlesenSuchmaschinenoptimierung: Urteil zum Backlink-Vertrag
Im Bundestag liegt nun der „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäfts- verkehr“ (BT-Drs 17/10491) vor. Ziel: Der Verzug, also das verzögerte Begleichen von Rechnungen, soll härter sanktioniert werden. Daneben wird die AGB-Abmahnpraxis verändert (oder auch nicht?). Im Kern ist folgendes vorgesehen: Eine Vereinbarung, die vorsieht, dass erst nach 60 Tagen oder mehr…WeiterlesenGesetzentwurf zur Verschärfung des Verzugs
Der Bundesgerichtshof hat sich zum Thema Branchenbuch und Branchenbuch-Abzocke geäußert – die Verteidigungsoptionen für Betroffene sind erheblich gestiegen.WeiterlesenBranchenbuch-Abzocke – Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zum Vertragsschluss
Das dürfte der „Branchenbuch-Masche“ einen erheblichen Dämpfer verpassen: Der Bundesgerichtshof hat seine aktuelle Rechtsprechung zur Täuschung von Kaufleuten aufrecht erhalten und ein erneutes Machtwort gesprochen: Es ist mit dem BGH eindeutig Aufgabe eines Branchenbuch-Anbieters, seine Schreiben so zu gestalten, dass der Aspekt von Kosten deutlich hervor tritt – Klauseln, die eine Kostenpflicht vorsehen aber relativ…WeiterlesenBranchenbücher: Bundesgerichtshof spricht ein Machtwort
Wer einen Künstler mit der Schaffung eines Kunstobjektes bzw. einer Installation beauftragt, sollte sich über die vertragliche Ausgestaltung konkrete Gedanken machen. Rechtlich handelt es sich hier um einen Werkvertrag und wie das Amtsgericht München (224 C 33358/10) richtig festgestellt hat, ist bei einem Kunstwerk nicht vertraglich geschuldet, dass durch das Kunstobjekt eine besondere Wirkung erzielt…WeiterlesenVertragsrecht: Kunst muss nicht gefallen, ausser es ist vereinbart
Beim Amtsgericht München (213 C 917/11) ging es um eine – vermeintlich – missglückte Tätowierung einer Minderjährigen. Die Tätowierung sei im Detail, bei den Proportionen, missglückt und die Kundin begehrte Schmerzensgeld sowie Schadensersatz. Letzteres u.a. für eine Entfernung der Tätowierung durch eine Laserbehandlung, was 799 Euro kosten würde (zum Vergleich: Für die Tätowierung hat sie…WeiterlesenAuch bei missglückter Tätowierung ist ein Nachbesserungs-Versuch zu ermöglichen
Ich habe in einer frühere Besprechung bereits klar gestellt, dass ich in Anzeigenverträgen immer einen Werkvertrag sehe (zu finden hier). Dazu liefere ich bereits einige gerichtliche Entscheidungen, ganz zu Schweigen davon, dass man im Münchener Kommentar zum BGB diese Wertung ebenso nachliest, wie im Palandt. Dennoch gab es sowohl beim AG Münster als auch beim…WeiterlesenAnzeigenrecht: Der Anzeigenvertrag ist ein Werkvertrag
Sehr schön ist eine Entscheidung des LG Flensburg (1 S 71/10), die noch einmal klar stellt, dass bei Formularen rund um die „Branchenbuch-Abzocke“ die Anforderungen an eine Täuschungshandlung nicht zu hoch anzusetzen sind. Die GEstaltung entsprach der bekannten Masche: Ein konkreter Hinweis auf die Entgeltpflicht findet sich erstmals innerhalb eines klein gedruckten eingerahmten Fließtextes im…WeiterlesenBranchenbuch-Abzocke: Aktuelles aus der Rechtsprechung
Schleichwerbung ist fester (unschöner) Bestandteil des Internet-Alltags, speziell rund um sogenannte Influencer. Das OLG Köln (19 U 3/10) hat sich im Juli letzten Jahres mit einem „Schleichwerbungs-Vertrag“ beschäftigt. Solche Verträge sind nichts Besonderes, es geht u.a. darum, dass jemand gegen Geld verspricht, in Foren und Blogs für seinen Vertragspartner Links zu dessen Angeboten zu platzieren.…WeiterlesenOLG Köln zum Lohnanspruch aus Schleichwerbungs-Vertrag
Es klingt auf den ersten Blick „dröge“ ist aber eine Frage mit erheblicher Bedeutung für das IT-Recht: Das Kündigungsrecht des Bestellers im Werkvertrag nach §649 BGB. Zur Erinnerung: Ein Internet-System-Vertrag ist ebenso ein Werkvertrag wie die typischen Branchenbuch-Einträge. Das heisst, der Besteller (also Kunde) wird regelmäßig solche Verträge nach §649 BGB kündigen können. Dabei stehen…WeiterlesenBGH untermauert Rechtsprechung zum Kündigungsrecht im Werkvertrag
Das AG Bocholt (13 C 281/10) hat sich mit Urteil vom 24.01.2011 mit der Praxis eines Branchenbuch-Anbieters (nicht „Gewerbeauskunft-Zentrale“!) beschäftigt und ist zum Ergebnis gekommen, dass eine Täuschung vorlag, die zur Anfechtung berechtigte. Die wesentlichen Eckpunkte der Entscheidung: Richtigerweise wird ein solcher Vertrag als Werkvertrag eingestuft Eine Täuschung wird schon angenommen, wenn „erst auf den…WeiterlesenAG Bocholt zur Branchenbuch-Abzocke
Nacherfüllung im Werkvertrag – ein kurzer Überblick über wichtige Aspekte der Nacherfüllung bei Streit aus einem Werkvertrag.WeiterlesenWerkvertrag: BGH zur Nachbesserung im Werkvertrag
Ein Urteil des Amtsgerichts Münster (3 C 2811/10) dürfte für gute Laune bei Branchenbuch-Anbietern (ich denke etwa an die „Gewerbeauskunft-Zentrale“) sorgen: Immerhin wird in dem Urteil so ziemlich jedes Argument verneint, mit dem man sich als Betroffener wehren möchte. Soweit mir bekannt, beruft man sich seitens mancher Branchenbuch-Anbieter bzw. dessen Rechtsanwalt auch in Diskussionen auf…WeiterlesenBranchenbuch-Anbieter in der Rechtsprechung: Kann man sich wehren?
Der BGH (VII ZR 111/10) hat sich in einer aktuellen Entscheidung noch einmal mit der Möglichkeit der vorzeitigen Kündbarkeit eines Internetsystemvertrags beschäftigt und noch einmal festgestellt, dass der Besteller einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649…WeiterlesenBGH zur vorzeitigen Kündigung eines Internet-System-Vertrags (Update)