Der Prüfvermerk auf einer Rechnung weist nur nach, dass eine rechnerische Prüfung (z. B. eines Gesamtrechnungsergebnisses) erfolgt ist. Er hindert den Auftraggeber aber nicht daran, die so ermittelten Berechnungsansätze (z. B. Mengenansätze) zu bestreiten. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG München, Beschluss vom 30.12.2016, 13 U 3469/16) im Einvernehmen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) klargestellt.WeiterlesenWerkvertragsrecht – Prüfvermerk auf der Rechnung: Was sagt er aus?
Schlagwort: Werkvertrag
Werkvertrag: Der Werkvertrag ist im IT-Recht von großer Bedeutung, da viele IT-Projekte auf der Grundlage eines Werkvertrages durchgeführt werden. Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer verpflichtet ist, ein Werk herzustellen, d.h. eine bestimmte Leistung zu erbringen. Im IT-Bereich kann dies beispielsweise die Entwicklung einer Software, die Erstellung einer Website oder die Einrichtung eines Netzwerks sein.
Bei einem Werkvertrag werden die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Vertrag genau beschrieben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werk nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Im IT-Recht gibt es einige Besonderheiten, die bei der Gestaltung von Werkverträgen zu beachten sind. Dazu gehören zum Beispiel
- Gewährleistung: Im IT-Bereich sind Gewährleistungsfristen von Bedeutung. Dabei geht es um die Frage, wie lange der Auftragnehmer für Mängel oder Fehler haftet, die bei der Erstellung des Werkes aufgetreten sind.
- Schutz des geistigen Eigentums: Wenn der Auftragnehmer im Rahmen des Werkvertrages Software entwickelt oder andere Werke erstellt, müssen die geistigen Eigentumsrechte geklärt werden.
- Vertraulichkeit: Bei der Erstellung von Software oder anderen IT-Lösungen müssen oft vertrauliche Daten und Informationen verarbeitet werden. Es ist daher wichtig, dass im Werkvertrag entsprechende Regelungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz getroffen werden.
- Vertragsstrafen: Im IT-Bereich kann es sinnvoll sein, Vertragsstrafen für den Fall zu vereinbaren, dass der Auftragnehmer den Werkvertrag nicht fristgerecht erfüllt oder Qualitätsstandards nicht einhält.
Insgesamt ist der Werkvertrag im IT-Recht ein wichtiges Instrument, um die Erstellung von IT-Lösungen rechtssicher zu gestalten und die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen zu berücksichtigen.
Unsere Kanzlei ist im Bereich des Werkvertragrechts ausschließlich beratend für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um das Werkvertragsrecht und den Werkvertrag.
Werkvertrag: Ein Auftraggeber darf den Vertrag nur kündigen oder die Vergütung kürzen, wenn er dem Unternehmer zuvor Gelegenheit gegeben hatte, Mängel zu beseitigen (mit Fristsetzung). Eine Ausnahme gilt nur, wenn dem Auftraggeber die Mängelbeseitigung nicht mehr zuzumuten ist, weil sie für ihn keinen Sinn mehr macht. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt…WeiterlesenWerkvertragsrecht: Nachbesserung geht vor Ersatzvornahme bzw. Kündigung
Besteht ein Anspruch auf Überlassung des Quelltextes: In seiner bisher wohl einzigen Entscheidung zur Frage, ob bei einer im Rahmen eines Werkvertrages erstellten Software der Quelltext zu überlassen ist, hat sich der Bundesgerichtshof (X ZR 129/01) differenziert geäußert.WeiterlesenSoftware: Anspruch auf Übergabe von Quelltext
Grundsätzliches zum Zurückbehaltungsrecht bei einem Werkvertrag nach dem Verkauf des Werkes führt das Landgericht Bamberg aus: So hindert die Abtretung von Gewährleistungsrechten durch den Besteller an Dritte den Besteller nicht, dass er weiterhin sein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. das Recht aus § 641 Abs. 3 BGB geltend machen darf (vgl. Palandt, 74. Auflage, Rn. 14 zu…WeiterlesenZurückbehaltungsrecht bei Werkvertrag
Auch wenn ein Anzeigenvertrag regelmäßig ein Werkvertrag sein wird, so hat der BGH nunmehr daran erinnert dass es auf die konkreten Umstände ankommt – und auf einen Vertrag über die Anbringung von Werbung auf einem Kraftfahrzeug gegen Entgelt die Vorschriften über den Mietvertrag anzuwenden sind: Entgegen der Auffassung des Landgerichts sind auf den zwischen den…WeiterlesenVertrag über Anbringung von Werbung auf einem PKW ist ein Mietvertrag
Der Bundesgerichtshof (X ZR 59/94) hat schon früh festgestellt, dass ein Besteller, welcher die Abnahme eines Werks endgültig abgelehnt hat und seinerseits die Bezahlung des Werklohns verweigert, der Klage auf Vergütung nicht mit der Einrede des nicht erfüllten Vertrags oder dem Einwand der fehlenden Fälligkeit (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB) begegnen kann: In…WeiterlesenWerkvertrag: Kein Einwand fehlender Fälligkeit bei verweigerter Abnahme
Grundsätzlich können Rechte auf Grund eines Mangels durch den Besteller beim Werkvertrag erst nach Abnahme geltend gemacht werden. Im Rahmen des Werkvertrages kann das Vertragsverhältnis aber auch ohne Abnahme in ein Abrechnungsverhältnis übergehen – nämlich wenn es dem Besteller nicht mehr um den Anspruch auf die Leistung und damit um die Erfüllung des Vertrags geht, sondern…WeiterlesenWerkvertrag: Übergang von Vertragsverhältnis in Abrechnungsverhältnis
Ein Widerrufsrecht besteht auch bei einem Werkvertrag: Das Widerrufsrecht kann – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – entsprechend § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf…WeiterlesenWiderrufsrecht: Ausschluss des Widerrufsrechts bei einem Werkvertrag
Das Oberlandesgericht Hamm, 21 U 95/15, konnte sich zum Werkvertrag und der Gewährleistungspflicht des Unternehmers aus § 633 BGB äussern. Dabei macht das OLG deutlich, dass die Haftung des Unternehmers für einen objektiv festgestellten Mangel lediglich voraussetzt, dass der Mangel seinem Werk anhaftet. Dass bedeutet, ein Mangel muss aus seinem Verantwortungsbereich herrühren und darf nicht…WeiterlesenKausalität bei der Gewährleistungspflicht des Unternehmers aus § 633 BGB
Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, hat einen Schadenersatzanspruch. Diesen kann er aber nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen. Er muss den konkreten Vermögensschaden ermitteln. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Der Bauherr, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, hat…WeiterlesenWerkvertrag: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten im kleinen Schadensersatz
Anlässlich der Frage der Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden (Werkvertrag) konnte sich der BGH (VII ZR 74/15) nochmals zur Kausalität eines schadensbegründenden Ereignisses für einen Schaden äussern. Im Zivilrecht gilt dabei, dass der Schädiger nicht für alle im naturwissenschaftlichen Sinn durch das schadensbegründende Ereignis äquivalent verursachten Folgen haftet. Um eine übermäßige Ausweitung der Schadensersatzpflicht…WeiterlesenAdäquanz: Zur Kausalität eines schadensbegründenden Ereignisses für einen Schaden
Das Oberlandesgericht Hamm (12 U 115/16) hat klargestellt, dass die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG bei einem Vertrag auch eintritt, wenn die Vertragsparteien erst nachträglich und in Bezug auf einen Teil des Honorars eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ treffen. Die Folge der Nichtigkeit des Vertrages ist mit der Rechtsprechung des BGH,…WeiterlesenOhne-Rechnung-Abrede: Nichtigkeit des Vertrages auch bei nachträglicher und nur teilweise vereinbarter Schwarzarbeit
Agile Softwareentwicklung: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5 U 152/16; Revision beim BGH Anhängig unter dem Aktenzeichen VII ZR 203/17) konnte sich zur vertraglichen Einordnung des SCRUM-Verfahrens äussern. Im Streit stand die bei agiler Softwareentwicklung bisher ungeklärte Frage, ob auf das Vertragsverhältnis das ein Vorgehen im SCRUM-Verfahren zum Gegenstand hatte entweder Dienstvertragsrecht oder Werkvertragsrecht anwendbar…WeiterlesenAgile Softwareentwicklung: Zur vertraglichen Einordnung des SCRUM-Verfahrens
Der Bundesgerichtshof (VII ZR 5/17) konnte sich nochmals zur Beschaffenheitsvereinbarung und Bestimmung der vereinbarten Beschaffenheit bei einem Werkvertrag äußern. Insoweit konnte der BGH klarstellen, dass die Frage, ob im Rahmen eines Werkvertrags eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde und welche Beschaffenheit konkret vereinbart wurde durch Auslegung des Werkvertrags zu ermitteln ist. Bei dieser Auslegung im Hinblick auf…WeiterlesenBeschaffenheitsvereinbarung bei einem Werkvertrag
Das LG Bad Kreuznach (1 S 84/16) konnte sich zu den vertraglichen Voraussetzungen eines Internet-Werbevertrages äussern. Es ging um die Frage, ob eine vertragliche Forderung besteht, wenn der Vertrag nicht hinreichend bestimmt ist – das Gericht zeigt dabei auf, dass ein vertraglich schlecht abgefasster Werbevertrag zu einem vollständigen Forderungsausfall führen kann. So macht das Gericht…WeiterlesenInternet-Werbevertrag unwirksam: Werbewirksamkeit nicht ausreichend bestimmt