Zu welchen Zeiten findet eine Hausdurchsuchung statt?

Zeiten der Hausdurchsuchung: Wann darf eine Hausdurchsuchung stattfinden? Grundsätzlich regelt die Strafprozessordnung, dass die Hausdurchsuchung zur Nachtzeit die Ausnahme sein soll. so dürfen zur Nachtzeit Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum nur

  • bei Verfolgung auf frischer Tat
  • bei Gefahr im Verzug
  • bei Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen

durchsucht werden.

Die Hausdurchsuchung ist ein Schreckmoment – und regelmäßig der Anlass, sich bei einem Strafverteidiger zu melden. Wir bieten einen Strafverteidiger-Notruf genau für diese Situation unter 0175 1075646 und dazu zahlreiche frei verfügbare Informationen rund um die Hausdurchsuchung auf unserer Webseite:

Die Nachtzeit umfaßt dabei je nach Jahreszeit unterschiedliche Uhrzeiten

  • Vom 1. April bis 30. September: Von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens
  • Vom 1. Oktober bis 31. März: Von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens

Die Praxis zeigt aber, dass gerade bei BTM-Delikten gerne die Gefahr im Verzug auch mal missbraucht wird. Uns sind Fälle bekannt, in denen auch gezielt gewartet wird, bis der richterliche Eildienst nicht mehr erreichbar ist, um auf diesem Wege einen Zugriff zu erleichtern. Die obigen Zeiten sind zum orientieren durchaus brauchbar, gerade bei Niedrigschwelligen Delikten, aber über ein grundsätzliches Orientieren hinaus sollte man sich daran nicht klammern.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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