Zu welchen Zeiten findet eine Hausdurchsuchung statt?

Zeiten der : Wann darf eine Hausdurchsuchung stattfinden? Grundsätzlich regelt die Strafprozessordnung, dass die Hausdurchsuchung zur Nachtzeit die Ausnahme sein soll. so dürfen zur Nachtzeit Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum nur

  • bei Verfolgung auf frischer Tat
  • bei Gefahr im Verzug
  • bei Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen

durchsucht werden.

Die Nachtzeit umfaßt dabei je nach Jahreszeit unterschiedliche Uhrzeiten

  • Vom 1. April bis 30. September: Von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens
  • Vom 1. Oktober bis 31. März: Von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens

Die Praxis zeigt aber, dass gerade bei BTM-Delikten gerne die Gefahr im Verzug auch mal missbraucht wird. Uns sind Fälle bekannt, in denen auch gezielt gewartet wird, bis der richterliche Eildienst nicht mehr erreichbar ist, um auf diesem Wege einen Zugriff zu erleichtern. Die obigen Zeiten sind zum orientieren durchaus brauchbar, gerade bei Niedrigschwelligen Delikten, aber über ein grundsätzliches Orientieren hinaus sollte man sich daran nicht klammern.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.