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Zu welchen Zeiten findet eine Hausdurchsuchung statt?

Zeiten der Hausdurchsuchung: Wann darf eine Hausdurchsuchung stattfinden? Grundsätzlich regelt die Strafprozessordnung, dass die Hausdurchsuchung zur Nachtzeit die Ausnahme sein soll. so dürfen zur Nachtzeit Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum nur

  • bei Verfolgung auf frischer Tat
  • bei Gefahr im Verzug
  • bei Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen

durchsucht werden.

Die Hausdurchsuchung ist ein Schreckmoment – und regelmäßig der Anlass, sich bei einem Strafverteidiger zu melden. Wir bieten einen Strafverteidiger-Notruf genau für diese Situation unter 0175 1075646 und dazu zahlreiche frei verfügbare Informationen rund um die Hausdurchsuchung auf unserer Webseite:

Die Nachtzeit umfaßt dabei je nach Jahreszeit unterschiedliche Uhrzeiten

  • Vom 1. April bis 30. September: Von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens
  • Vom 1. Oktober bis 31. März: Von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens

Die Praxis zeigt aber, dass gerade bei BTM-Delikten gerne die Gefahr im Verzug auch mal missbraucht wird. Uns sind Fälle bekannt, in denen auch gezielt gewartet wird, bis der richterliche Eildienst nicht mehr erreichbar ist, um auf diesem Wege einen Zugriff zu erleichtern. Die obigen Zeiten sind zum orientieren durchaus brauchbar, gerade bei Niedrigschwelligen Delikten, aber über ein grundsätzliches Orientieren hinaus sollte man sich daran nicht klammern.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.