Vorbereitung auf Hausdurchsuchung

Vorbereitung auf Hausdurchsuchung: Wie kann man sich als Unternehmen oder Person auf eine erwartete Hausdurchsuchung vorbereiten?

Wie bereitet man sich auf eine vor? Die Frage stellt sich relativ schnell und für viele Bürger viel schneller als gedacht – meistens wird dann, in stupider Angst, im Internet gesucht und sich selbst verrückt gemacht. All das muss aber nicht sein. Wir bieten zudem auch Information zum Verhalten bei einer Hausdurchsuchung.

Die Vorbereitung auf eine Hausdurchsuchung ist dabei sinnvoll und gerade für Unternehmen sogar dringend anzuraten: So können Hausdurchsuchungen schliesslich nicht nur wegen des Verdachts einer Straftat, sondern eben auch als bei einem Zeugen. Die Vorbereitung auf eine Hausdurchsuchung sieht dabei unter anderem das Schaffen eines geeigneten Prozedere zum Empfang der Polizei vor, damit routinierte Abläufe stattfinden – sowie die Sicherstellung, dass ein erfahrener Strafverteidiger zur Verfügung steht und nicht erst gesucht werden muss.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Ist eine Hausdurchsuchung realistisch?

Man sollte sich nicht zu verrückt machen und auch ein wenig realistisch einschätzen, ob man wirklich nächtelang wach liegen will oder danach Googeln möchte, zu welchen Zeiten eine Hausdurchsuchung stattfindet (eine überraschend beliebte Suche übrigens). Häufig lohnt sich der in Relation zu den schlaflosen Nächten geringe Betrag für eine Erstberatung bei einem Strafverteidiger, um sich wieder etwas Schlaf zu erkaufen, anstelle ohne Erfahrung und Wissen auf Webseiten danach zu suchen, wie man sich auf eine Hausdurchsuchung am besten vorbereitet.

Vorbereitung als professionelle Verteidigung

Wenn Sie ernsthaft und nachvollziehbar Sorge vor einer Hausdurchsuchung haben, ist die Vorbereitung der erste professionelle Schritt der Strafverteidigung und sollte angegangen werden. In Unternehmen gehört diese Vorbereitung zum guten Ton, etwa indem man vorher konkrete & geschulte Ansprechpartner schafft und organisatorische Abläufe für den Fall des überraschenden Auflaufes der Ermittlungsbehörden erarbeitet. Bei einem Einzelnen ist dies nicht allzu sinnvoll

Gleichwohl gilt auch und gerade hier, dass der Überrumpelungseffekt nicht zur Selbstbelastung führen darf. Vorbereitung einer Hausdurchsuchung ist an der Stelle denn dann auch erst einmal ein psychologisches Moment, vor allem dahingehend, weder zu reden, noch auf dem Protokoll-Formular irgendwelche Kreuzchen zu setzen. Sinnvoll kann es auch sein, sich vorher schon einen Verteidiger auszusuchen, dazu am Ende nochmals ausführlicher.

Vorbereiten auf Hausdurchsuchung bedeutet nicht Verstecken!

Lassen Sie es! Sich auf eine Hausdurchsuchung vorzubereiten bedeutet nicht, dass man Dinge versteckt – und sei das Versteck vermeintlich noch so gut. Im Zweifel machen Sie es nur schlimmer. Abgesehen davon, dass professionelle Daten-Ermittler Ratz-Fatz Verstecke aufspüren und längst Datenspürhunde zum Einsatz kommen; Sie bringen sich in die Situation, in der die Ermittlungsbehörden vorwerfen, schon planvoll vorgegangen und ggfs. trotz erwarteter Hausdurchsuchung weiter kriminell gehandelt zu haben. Ganz schnell fällt dann übereifrig das Wort „Verdunkelungsgefahr“, was einen Haftgrund darstellt.

Putzen Sie und räumen Sie auf wenn eine Hausdurchsuchung droht

Dieser Ratschlag mag Sie überraschen, aber doch erkennt man einen erfahrenen Strafverteidiger genau daran, dass er hieran denkt: In Ermittlungsakten liest man ständig von den Einsatzkräften den Vermerk einer stark verschmutzten oder ungepflegten Wohnung. Gleich was man von den Vermerken halten will, sie hinterlassen bereits einen ersten negativen Eindruck, zumal wenn Fotos gemacht werden, diese den Eindruck unterstreichen. Ersparen Sie sich das.

Genauso ersparen Sie sich, dass auf Grund des unaufgeräumten Zustandes die Ermittler auch noch unnötig Zeit in Ihrer Wohnung verbringen müssen, weil die Durchsuchung eines strukturierten Haushaltes im Regelfall schlicht schneller von der Hand geht.

Backups von Daten und Unterlagen

Eine absolute Standard-Situation ist, dass man plötzlich vor der Aufgabe steht, seinen Alltag weiter zu bestreiten – aber alle Unterlagen sind weg. Bei Geschäftsleuten ein Desaster, für Privatpersonen mindestens hochgradig ärgerlich. Auch wenn es „nur“ um die private Fotosammlung mit familiären Aufnahmen der letzten Jahrzehnte geht oder auch die Login-Daten zum Online-Banking – wenn es erstmal weg ist, ist es weg. Und bis man Kopien erhält vergeht wirklich sehr viel Zeit. Eine geeignete Backup-Strategie zu ermitteln ist eine eigene Aufgabe für sich, ein guter Berater hat auch hier Anregungen, wie man sich legal auf eine Hausdurchsuchung vorbereitet.

Tasche packen? Bloß nicht.

Packen Sie keine Tasche. Es ist eigentlich eine nette Idee, auf eine Hausdurchsuchung und eventuelle Haft vorbereitet zu sein, aber: Tun Sie es nicht. Es wird nur hineingedeutet, vom professionellen kriminellen Agieren bis zur Fluchtgefahr die man hineindeutet habe ich dazu schon alles Mögliche von Staatsanwälten gehört. Daher der Hinweis kurzum: Lassen Sie es sein.

Vorbereitung auf Hausdurchsuchung - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.

Ein guter Strafverteidiger gehört zur Vorbereitung auf die Hausdurchsuchung

Das ist klar, dass das jetzt geschrieben wird – denken Sie sicherlich gerade. Und wenn Sie das denken, merken Sie zugleich, wie unbedarft Sie sind: Sie können sich ohne entsprechende Erfahrung auf eine Durchsuchung nicht vorbereiten. Sie können viel lesen, sind in der Situation aber gleichwohl alleine, überrumpelt und denken im Zweifelsfall nicht daran, dass alleine der spontane Satz „Da sind Sie ja“ schon für Sie nachteilig ist, wenn Sie der Polizei die Türe öffnen. Und der fällt erschreckend oft.

Vorbereitung auf Hausdurchsuchung: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner hilft bei Vorbereitung auf Hausdurchsuchung

Die Vorbereitung auf eine Hausdurchsuchung ist heute äusserst sinnvoll, während früher Durchsuchungen bei Unternehmen selten waren, rücken sie heute – zumindest als Dritte – immer stärker in den Fokus. Gute Vorbereitung minimiert hier Risiken, schafft professionelle routinierte Abläufe und schont die internen Prozesse.

Genau genommen gibt es gar keinen Grund, nicht sofort einen Strafverteidiger zu suchen für eine Erstberatung, wobei in der Erstberatung gar nicht erst über das geredet wird, was angeblich passiert ist, denn ein professioneller Verteidiger will erst die Ermittlungsakte, bevor er über die Sache mit Ihnen spricht.

Nein, es geht darum, dass Sie jetzt die Gelegenheit haben, sich einen Ansprechpartner selber auszusuchen. Und nicht überfordert sind und erst dann suchen wollen, wenn die Polizei Sie nach der Hausdurchsuchung eventuell direkt mitnimmt – dann schaffen Sie es nämlich nicht mehr.

Mit einem professionellen Berater können Sie professionell die Situation durchgehen, sich ernsthaft vorbereiten und haben sofort einen Ansprechpartner, den Sie nicht suchen müssen und der springt, wenn Sie ihn brauchen. Die obigen Hinweise sind alle ein Stück weit hilfreich, das Klügste aber ist und bleibt, sich zur Vorbereitung auf die Hausdurchsuchung direkt einen professionellen Ansprechpartner zu suchen. Gerade im Unternehmen gilt dabei, dass ein ordentliches Briefing und eine saubere Vorbereitung Planung und Zeit brauchen.

Die Hausdurchsuchung ist grundsätzlich durch den Richter im Verdachtsfall anzuordnen, Rechtsgrundlage ist hier §102 , siehe dazu hier bei uns,.

Es dürfen alle Räume durchsucht werden, die der im benannte bewohnt oder auch nur (mit-)nutzt. Gegen Dritte darf der Durchsuchungsbeschluss aber nur verwendet werden, wenn diese auf Basis von §103 StPO einen eigenen Beschluss haben, mehr dazu hier bei uns.

Eine Hausdurchsuchung darf nicht bei absoluten Bagatelltaten angeordnet werden - etwa zum Auffinden eines Führerscheins oder wegen kleinster Delikte im Strassenverkehr. Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass wenigstens Delikte im ernsthaften mittleren Bereich vorliegen müssen, jeder anders lautende Durchsuchungsbeschluss sollte dringend geprüft werden.

Ärgerlich ist es, wenn eine Hausdurchsuchung zu Beschädigungen führt. Mitunter haften Mieter gegenüber Vermietern für die Schäden - durch die Durchsuchung bedingte Schäden sind aber vom Berechtigten hinzunehmen. Mehr dazu bei uns.

Jedenfalls bei einer eklatant rechtswidrigen Hausdurchsuchung, insbesondere wenn der Ermittlungsrichter bewusst umgegangen wurde, steht ein Beweisverwertungsverbot im Raum. Aber Vorsicht: Man braucht einen echten Strafverteidiger an dieser Stelle, da umstritten ist, ob die Widerspruchslösung greift.

Immer wieder googeln Menschen ganz nervös danach, um welche Zeiten eine Hausdurchsuchung stattfindet. Grundsätzlich gilt: Zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr Abends sollten Sie damit rechnen, je nach Jahreszeit erst ab 6 Uhr morgens. Mehr zu den Zeiten der Hausdurchsuchung hier bei uns.

  1. Höflich und ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten
  2. Auf keinen Fall anfangen Dinge zu verstecken oder zu vernichten
  3. Kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung – falls nicht vorhanden bisher: Suchen Sie nach der Durchsuchung umgehend einen Strafverteidiger, der reagieren kann, es ist Eile geboten.
  4. Sagen Sie auch während der Hausdurchsuchung ohne Beratung nichts – das gilt sowohl für Sie als auch für ihren Angehörigen. Sie lassen sich nicht zur Sache ein, egal was versprochen oder womit gedroht wird!
  5. Unterschreiben Sie nichts, händigen Sie nichts den Ermittlern unmittelbar selber aus.
  6. Lassen Sie sich in jedem Fall Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.
  7. Prüfen Sie, gegen wen sich die Durchsuchung richtet und kontrollieren genau, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume betreten werden.
  8. Papiere und Dokumente sind zu versiegeln, nicht vor Ort zu lesen ausser von einem Staatsanwalt.
  9. Strukturieren Sie vorhandene Informationen, die Sie Ihrem Strafverteidiger in konzentrierter Form mitteilen können: Was ist geschehen, welcher Tatvorwurf steht im Raum? Wissen Sie wo Ihr Angehöriger sich befindet?
  10. Bei eines Angehörigen: Rufen Sie den Strafverteidiger umgehend an. Verschwenden Sie keine Zeit mit langer Informationsbeschaffung! Denken Sie daran, dass jede Minute, die Ihr Angehöriger im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden ist, das Risiko erhöht, dass er anfängt “zu plappern” und sich um Kopf und Kragen redet!
  11. Reden Sie nicht am Telefon über die Sache!
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.