Heute wurde das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt somit, entsprechend Art. 7 des Gesetzes, morgen in Kraft. In NRW läuft bereits die Diskussion, wo die so genannten „Altfälle“ nach dem neuen Therapie- und Unterbringungsgesetz untergebracht werden sollen. Dazu auch meine vorgestern erstellte Übersicht zum Thema:
- StPO: Rechtsmittel per BEA - 25. Juni 2022
- OLG Düsseldorf: Tragen eines Niqab als Fahrzeugführer unzulässig - 25. Juni 2022
- Berechtigung zum Auslesen verschlüsselter Rohdaten aus Geschwindigkeitsmessanlage. - 16. Juni 2022