Heute wurde das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt somit, entsprechend Art. 7 des Gesetzes, morgen in Kraft. In NRW läuft bereits die Diskussion, wo die so genannten „Altfälle“ nach dem neuen Therapie- und Unterbringungsgesetz untergebracht werden sollen. Dazu auch meine vorgestern erstellte Übersicht zum Thema:
- KI-Agenten als Innentäter: Wie OpenClaw & Co. zum Haftungs- & Sicherheitsrisiko werden - 14. März 2026
- Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ - 13. März 2026
- Cyber Resilience Act als Ende der analogen Fabrik - 11. März 2026
