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Strafrecht

Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe ist zulässig

Der Bundesgerichtshof (5 StR 8/17) hat festgestellt, dass neben lebenslanger Freiheitsstrafe, auch bei Feststellung besonderer Schuldschwere, die fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung zulässig ist: Mit dem Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3344) hat der Gesetzgeber in den Absät- zen 1, 2, 3 Satz 1 und 2 des §…WeiterlesenSicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe ist zulässig