Das Landgericht Kleve (120 Qs-304 Js 1109/15 – 70/16) konnte sich anlässlich einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu den zu erwartenden Postlaufzeiten in Deutschland äussern. Dabei stellte das Gericht klar, dass die Wertung in § 270 Satz 2 ZPO über die regelmäßige Postlaufzeit auch im Strafprozess gilt. Auf den Zugang eines durch die Post…WeiterlesenWiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postlaufzeiten in Deutschland
Schlagwort: Wiedereinsetzung
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist eine Möglichkeit für eine Partei, eine im Strafverfahren gesetzte Frist nachträglich wiederherzustellen, wenn sie ohne ihr Verschulden versäumt wurde. Sie dient dazu, den betroffenen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig und sachgerecht zu verteidigen und damit ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.
Im Strafverfahren ist die Wiedereinsetzung grundsätzlich in § 44 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Danach kann einem Beteiligten auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten. Das Verschulden wird vermutet, wenn die Frist versäumt wird. Ein wichtiger Grund für die Fristversäumnis muss glaubhaft gemacht werden.
Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn der Beschuldigte durch einen schweren Unfall oder durch Krankheit verhindert war, an der Hauptverhandlung oder an einem anderen Termin des Strafverfahrens teilzunehmen. War der Beschuldigte unverschuldet verhindert, die Frist einzuhalten, kann er einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, um die versäumte Frist nachträglich wiederherzustellen.
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein wichtiges Mittel, um das Recht auf ein faires Strafverfahren zu gewährleisten. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Wiedereinsetzung nicht in allen Fällen möglich ist und dass es bestimmte Fristen gibt, innerhalb derer der Antrag gestellt werden muss.
Das Oberlandesgericht Köln (6 U 152/16) konnte klarstellen, dass es sich bei §325 HGB um keine Marktverhaltensregel im Sinne des Wettbewerbsrechts handelt Entscheidend ist, dass § 325 HGB keine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG darstellt. Insoweit ist das Landgericht Bonn im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass das Ergebnis auf die Frage, ob eine…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Offenlegungspflicht nach §325 HGB keine Marktverhaltensregel
Über den Kollegen Burhoff wurde ich darüber Aufmerksam, dass der Bundestag die Gesetzesänderung verabschiedet hat, mit der sich (endlich) die Handhabung der Berufung ändern soll – und vielleicht auch wird. Hintergrund ist das „Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe“, das…WeiterlesenGesetzgebung: Änderung bei Abwesenheit des Angeklagten in Berufungshauptverhandlung
Wie geht man damit um, wenn Mitarbeiter der Post streiken und die Gefahr besteht, dass Briefe nicht wie geplant ankommen, sondern mitunter erheblich verspätet? Es ist jedenfalls kein Thema, dass man kurzerhand ignorieren kann, es gibt zumindest einige Aspekte, die zu bedenken sind.WeiterlesenPoststreik und Fristen: Was muss beachtet werden wenn die Post streikt?
Strafbefehl muss übersetzt werden
Ein Strafbefehl muss bei einem nicht-deutschsprachigen Empfänger zwingend übersetzt werden, damit eine wirksame Zustellung vorliegt. Sollte dies nicht geschehen, beginnt die Einspruchsfrist nicht zu laufen. Die hierzu grundlegende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erging auf Basis der Vorlage durch das Landgericht Aachen. So stellte der EUGH (C‑278/16) fest, dass Art. 3 der Richtlinie über das Recht auf…WeiterlesenStrafbefehl muss übersetzt werden
Versäumnisurteil erhalten: Was tun?
Versäumnisurteil erhalten: Wenn Sie durch ein Gericht ein Versäumnisurteil erhalten haben und davon überrascht sind, ist bereits etwas schiefgelaufen. Zwar gibt es Szenarien, in denen man durchaus gezielt ein Versäumnisurteil „kassiert“, wenn es aber ungeplant geschieht, spricht das für ein planloses und damit fehlerhaftes Vorgehen. Erst einmal bedeutet ein solches Versäumnisurteil: Jemand hat Sie verklagt…WeiterlesenVersäumnisurteil erhalten: Was tun?
Wo Fristen einzuhalten sind stellt sich häufig die Frage, auf welche Postlaufzeit man vertrauen darf. Hier gilt mit dem BGH in gefestigter Rechtsprechung, dass man unter normalen Umständen grundsätzlich von einer Postzustellzeit von einem Werktag ausgehen darf, wie etwa der BGH (V ZB 126/15) klarstellt:WeiterlesenPostlaufzeit: Briefe sind am nächsten Werktag da
Das OLG Naumburg (8 UF 121/10) stellt klar: Wenn ein Rechtsanwalt die Rechtsmittelfrist verpasst, hilft es ihm auch nicht, wenn dem ursprünglichen Beschluss keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war. Dabei lief es insgesamt nicht sehr glücklich: Die Rechtsanwältin, eine Fachanwältin für Strafrecht, reichte den Schriftsatz am letzten tag der Frist beim OLG ein – hätte dies aber…WeiterlesenFrist verpasst: Fehlende Rechtsmittelbelehrung ist keine Ausrede für den Rechtsanwalt
Bei Beschlüssen, die das Verfahren ganz oder teilweise abschließen sollen oder von deren Rechtskraft weitergehende Wirkungen abhängen, muss sich aus der Urschrift ergeben, zwischen welchen Parteien die Entscheidung ergangen ist. Der Eintrag des endgültigen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender ist erst zulässig, wenn eine beantragte Fristverlängerung tatsächlich gewährt worden ist.WeiterlesenWiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristverlängerung