Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Wann ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begangen? Hier gilt, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung dann vorsätzlich begangen wurde, wenn
- der Fahrer die Geschwindigkeitsbeschränkung kannte und
- bewusst dagegen verstoßen hat.
Der Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, also die Frage wie viel man letztlich zu schnell fuhr, kann mit der Rechtsprechung ein starkes Indiz für vorsätzliches Handeln sein, wobei es auf das Verhältnis zwischen der gefahrenen und der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ankommt.Sprich: Je mehr man zu schnell fährt, umso mehr geht ein Richter von Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung aus.
Die Frage, ob ein vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß vorliegt ist auch besonders Wichtig: Bei einer Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes ist zu sehen, dass nach § 3 Abs. 4a BKatV grundsätzlich eine Verdoppelung des Regelsatzes vorgesehen ist – also das Bußgeld doppelt so hoch ausfällt.
Zu typischen Vorsatzproblemen bei uns:
- Wann liegt bedingter Vorsatz vor
- Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen
- Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung
- Objektive Gefährlichkeit des Handelns kann Rückschluss auf bedingten Tötungsvorsatz rechtfertigen
- Wann ist bedingter Tötungsvorsatz anzunehmen?
- Zur Unterscheidung von Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit



