Jeder Autofahrer kennt sie: Die kleinen weißen Zusatzzeichen unter Schildern, die den Anwendungsbereich eines Verkehrsschildes einschränken (Beispiel siehe hier). Was ist aber, wenn sich zwei Schilder über einem einschränkenden Zusatzschild befinden? Also: Ganz oben eine Geschwindigkeitsbegrenzung, darunter ein Überholverbot und dann ein Zusatzzeichen, das sich nur auf bestimmte Fahrzeuge bezieht, etwa dieses hier? Die StVO sagt im §39 III StVo dazu:
Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Nun, auch wenn dort „in der Regel“ steht, ist erst einmal davon auszugehen, dass es sich nur auf das unmittelbar darüber befindliche Schild („Überholverbot“) bezieht – das nur mittelbar darüber befindliche Schild („Geschwindigkeitsbegrenzung“) ist nicht erfasst. Aber: Wer nun zu schnell fährt und „erwischt“ wird, darf auf Milde hoffen: Ein Irrtum über die Reichweite des Zusatzschildes kann begünstigen und z.B. zu einem Absehen vom Fahrverbot führen (so OLG Bamberg, 2 Ss OWi 563/12).
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