Das OLG Naumburg (2 Ws 213/15) hat bestätigt, dass eine ungünstige Kombination von Geschwindigkeitsschildern, die zu nah beieinander aufgestellt sind (hier: Tempo-30-Schild in unmittelbarer Nähe zum Ortseingangsschild) zu einem Augenblicksversagen führen kann. Solange durch die Umgebung nicht mit einer solchen Begrenzung gerechnet werden musste.
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