Der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit beschränkt sich künftig nicht mehr auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet. Das stellt das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BMG) klar. Darüber hinaus wird er bei Home-Office-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.
Schlagwort: Homeoffice
Das Thema Home-Office gewinnt in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus einige rechtliche Fragen, insbesondere im Hinblick auf das IT-Arbeitsrecht. Einige dieser Fragen sind
Datenschutz: Wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass personenbezogene Daten von Arbeitnehmern im Home Office geschützt sind? Welche technischen Maßnahmen können ergriffen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten?
Arbeitszeiterfassung: Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit der Beschäftigten im Homeoffice erfassen? Gibt es besondere Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice?
Arbeitsmittel: Wer stellt die notwendigen Arbeitsmittel wie Computer, Drucker oder Software zur Verfügung? Wer trägt die Kosten für diese Arbeitsmittel und wer ist für deren Wartung und Reparatur zuständig?
Arbeitsunfälle: Sind Beschäftigte im Homeoffice bei Arbeitsunfällen versichert? Wie sind die genauen Bedingungen und welche Versicherung muss dafür abgeschlossen werden?
Arbeitsschutz: Wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitsschutz auch im Homeoffice gewährleistet ist? Welche Vorschriften sind zu beachten?
Haftungsfragen: Wer haftet für Schäden, die durch die Arbeit im Homeoffice entstehen? Ist es der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
Um diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Homeoffice rechtssicher zu klären, kann es sinnvoll sein, einen auf IT-Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Unsere Kanzlei berät ausschließlich Unternehmen, insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung im Homeoffice und des IT-Arbeitsrechts.
Aktuelles zum Datenschutz: Steuer-ID und Videoüberwachung
Aktuell läuft vor dem Finanzgericht Köln ein Musterverfahren gegen die lebenslang (und darüber hinaus) gültige Steuer-ID. Informationen dazu gibt es bei Heise. Das Verfahren ist mit Spannung zu beobachten, ich selbst bin skeptisch – die Frage ob so eine Nummer überhaupt möglich ist, wird das FG Köln wahrscheinlich weniger berühren. Ich schätze, dass man vor allem darauf blickt, in wie weit diese ID schon jetzt zur Verknüpfung von Datensätzen genutzt wird – und zukünftig genutzt werden kann.
Dazu:
Aktuelle Ergebnisse zur Videoüberwachung auf der Hamburger Reeperbahn veranlasst die taz zu titeln mit „Videoüberwachung taugt nicht„. Nun sind wohl in der Tat die Delikte seit der Installation gestiegen, was aber letztlich mit einer Dunkel-/Hellfeld-Verschiebung zu erklären sein dürfte. Es herrscht in Deutschland insgesamt wohl weiterhin die Ansicht, dass eine Kameraüberwachung potentielle Verbrecher abschreckt. Erfahrungen und Studien aus den USA und Großbritannien legen aber inzwischen nahe, dass dies in einer pauschalen Form falsch zu sein scheint: Kameras schrecken nicht ab und produzieren mittelfristig mehr Kosten als sie einsparen sollen. Dazu einige Links zu weiteren Stellungnahmen:
- Kameras nur bedingt effizient
- Wirkungslose Kameras
- Kameras helfen nur sehr bedingt
- Britische Studie: Kameras helfen kaum, vor allem in Parkhäusern (hier als PDF)
Hinweis: Zum Thema „Kameraüberwachung“ finden Sie hier eine umfassende rechtliche Gesamtschau von mir, die fortlaufend gepflegt wird.

BGH zur Strafbarkeit der Verbreitung von Ransomware
Der Bundesgerichtshof (1 StR 78/21) konnte sich, in einer umfangreichen Entscheidung, zur Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das Internet (Ransomware) äußern. Dabei hat der BGH die aufsehenerregende Entscheidung des LG Stuttgart zum Teil aufgehoben. Die Entscheidung ist ein Lehrstück zu grundsätzlichen Tatbeständen des Cybercrime – und des Strafrecht AT, weil wiedermal eine Kammer einen Klassiker falsch gemacht hat.
(mehr …)Die neue Homeoffice-Pauschale und ihre Auswirkungen
Viele Steuerpflichtige arbeiten wegen der Coronakrise von zu Hause aus. Ein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer scheidet dabei wegen der strengen Voraussetzungen oft aus. Infolgedessen hat der Gesetzgeber für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Hinsichtlich deren Anwendung haben sich nun einige Fragen ergeben.
Antworten zur Homeoffice-Pauschale liefern ein Erlass des Finanzministeriums (FinMin) Thüringen und ein Arbeitspapier der Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen.
(mehr …)Besteuerung des Dienstwagens bei Tätigkeit im Homeoffice
Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Corona-Pandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (S 2334-355-St 215) hat nun darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen.
(mehr …)Corona-Anordnungen der Arbeitgeber ist Folge zu leisten
Wenn der Arbeitgeber Anordnungen trifft, in denen es um das Tragen eines M Schutzes geht, kann es zu unterschiedlichen Streitigkeiten kommen. Mit zwei Fällen haben sich jetzt die Arbeitsgerichte in Berlin und Siegburg beschäftigt.
Die Urteile zeigen: Es sind hohe Anforderungen an die Argumentierung zu stellen, dass gesundheitliche Gründe gegen das Tragen von Schutzmasken oder Gesichtsvisieren sprechen.
(mehr …)Kein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro
Ein Arbeitnehmer hat auch während Corona weder Anspruch auf Homeoffice noch auf ein Einzelbüro: Auch wenn ein Infektionsrisiko in der Corona-Pandemie besteht, kann ein Arbeitnehmer nach Vorlage eines ärztlichen Attests keine Ansprüche darauf stellen, wo sich sein Arbeits- platz befindet. Dem Arbeitgeber obliegt die Ausgestaltung seiner Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer. Dies stellte das Arbeitsgericht Augsburg (3 Ga 9/20) klar.
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Cyber-Kriminelle nutzen Corona-Krise
Natürlich wird die Corona-Krise ausgenutzt – wenn Sorgen verbreitet sind und das Tagesgeschäft leidet, drängt es sich für Kriminelle, die mit psychologischen Tricks arbeiten, geradezu auf, diese Phase auszunutzen. Auch das BSI warnt nun offiziell:
(mehr …)Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet aktuell eine Zunahme von Cyber-Angriffen mit Bezug zum Corona-Virus auf Unternehmen und Bürger.
So werden Unternehmen und Betriebe per E-Mail durch die Täter aufgefordert, persönliche oder unternehmensbezogene Daten auf gefälschten Webseiten preiszugeben. Die Cyber-Kriminellen geben sich als vermeintliche Institutionen zur Beantragung von Soforthilfegeldern aus. Die betrügerisch erlangten Daten werden anschließend für kriminelle Aktivitäten missbraucht.
PM des BSIHomeoffice verweigert: Keine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
Der Arbeitgeber ist nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz („Homeoffice“) zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
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