Der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit beschränkt sich künftig nicht mehr auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet. Das stellt das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BMG) klar. Darüber hinaus wird er bei Home-Office-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.
- Begrenzung von Schriftsätzen im Schiedsverfahren zulässig - 19. Juli 2025
- IPTV: Ermittlungen wegen illegalen Streamings 2025 - 19. Juli 2025
- Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht - 18. Juli 2025