Vielleicht trickreich wollte ein Autofahrer sein, der vor dem KG Berlin (3 Ws (B) 138/10) eine Niederlage einstecken musste: Er war auf den „Sonderfahrstreifen“ – allgemeinsprachlich ist von der „Busspur“ die Rede – gewechselt, laut eigenem Vortrag, weil er glaubte, eine „Panne“ zu haben. Als er sodann den Sonderfahrstreifen nutzte, sah er sich an einer…WeiterlesenRotlicht und die Busspur: Umfahren gilt nicht
Rechtsanwalt Ferner, Kategorie: Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht: Rechtsanwalt Ferner vertritt Sie bei Ordnungswidrigkeiten umfassend und fachlich kompetent, so insbesondere bei Bußgeldern in den Bereichen
- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- IT-Recht & Datenschutzrecht
- Grenzbezogene Bußgelder des Zolls
- Gewerberecht und Gaststättenrecht
- Bußgelder nach Lebensmittelkontrollen und im Infektionsschutzgesetz, auch Coronaschutzverordnung NRW
- Verstoss gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Schwarzarbeit und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Bußgelder von Bundesbehörden wie dem Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Vor dem Dezember 2010 gab es bereits einen ersten Anlauf einer „Winterreifenpflicht“. Die damalige Entscheidung wurde allerdings von der Rechtsprechung als „nichtig“ anerkannt. Hintergrund war eine überraschende – aber richtige! – Entscheidung des OLG Oldenburg (2 SsRs 220/09). Dies hatte seinerzeit geurteilt, dass die „Winterreifenpflicht“ in der StVO nicht verfassungsgemäß formuliert und somit nichtig ist. Bußgelder…WeiterlesenBussgeld bei fehlenden Winterreifen: Norm ist nichtig!
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (10 S 4/10) hat festgestellt, dass die Fahrerlaubnisbehörde durchaus bei der Entscheidung, ob ein Führerschein entzogen wird, auch eine gegen den Richtervorbehalt entnommene und ausgewertete Blutprobe berücksichtigen darf. Während im Strafverfahren auf diese Blutprobe nicht zurückgegriffen werden durfte, hat dies auf das Verwaltungsverfahren keine Auswirkung, denn: – so das Gericht: Für den…WeiterlesenTrotz Verstoß gegen Richtervorbehalt: Führerschein weg
Es ist nun soweit: Gestern Abend hat der Bundestag die lange erwartete Änderung des „Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen“ beschlossen, die zum 28. Oktober 2010 in Kraft treten wird. Entgegen dem nunmehr etwas irreführenden Titel des Gesetzes, geht es nach dem neuen §86 IRG nicht mehr nur um Strafsachen, sondern auch um Geldbußen,…WeiterlesenAusländische Knöllchen werden ab 1. Oktober auch in Deutschland eingetrieben (?)
Das AG Berlin-Mitte (112 C 3022/09) verhandelte einen gar nicht so häufigen Fall: Ein betrunkener Fußgänger missachtete die für ihn geltende Ampel, was zu einem Unfall führte: […] unstreitig betrat der Beklagte die Fußgängerfurt bei für Fußgänger rotem Ampellicht, wodurch das erste von links herannahende Fahrzeug, der Pkw des Zeugen R, bis zum Stillstand abbremsen…WeiterlesenFußgänger missachtet betrunken die Ampel: Schadensersatz
Das OLG Karlsruhe (2 (6) SsBs 558-09) hat festgestellt, dass bei einem Rotlichtverstoss dann von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, sofern dies durch den „Mitzieheffekt“ verursacht wurde. Darunter wird die Situation verstanden, dass jemand für „seine“ Spur eine eigene Ampel hat und anfährt, obwohl diese noch auif Rot geschaltet ist, weil die Ampel für die…WeiterlesenKein Fahrverbot bei durch „Mitzieheffekt“ verursachtem Rotlichtverstoss