Wenn man in kürzerer Zeit mehrere Verstöße im Straßenverkehr begeht, kann das laut Bussgeldkatalogverordnung vorgesehene „Regel-Bussgeld“ erhöht werden. Das traf nun auch einen Fahrer, der folgende Historie vorweisen konnte:
- 31.05.09: 150 Euro wegen Geschwindigkeitsverstoss
- Februar 2009: Urteil wegen Abstandsverstoss, 100 Euro + 1 Monat Fahrverbot
- Februar 2009: Urteil wegen zweier Geschwindigkeitsverstösse, 100 Euro und 150 Euro
- Januar 2009: Rotlichtverstoss
Als er dann im Juli 2009 wieder vorm Richter stand, diesmal wieder wegen eines Abstandsverstosses, erkannte der Richter nicht mehr auf die eigentlich vorgesehenen 100 Euro, sondern auf 500 Euro Bussgeld mit den Worten:
Vor diesem Hintergrund erschien dem Gericht daher eine massive Erhöhung der Regelgeldbuße von 100 Euro auf 500 Euro zur verkehrserzieherischen Einwirkung auf den Betroffenen unerlässlich. Dieser ist sich ganz offensichtlich seiner Vorbildfunktion als Landtagsmitglied nicht einmal ansatzweise bewusst.
Das Landtagsmitglied wollte das so nicht hinnehmen da sie unverhältnismäßig sei & der Bezug zu seinem Abgeordnetenmandat sachframt – und unterlag vor dem OLG Bamberg (3 Ss OWi 1660/10). Zum einen sieht das OLG die Erhöhung als „noch angemessen“ an, insbesondere mit Blick auf die Vermögensverhältnisse des Fahrers verhältnismäßig. Da die Erhöhung auch hinsichtlich der Historie angezeigt gewesen sei, ging man auf die Frage, ob der Bezug zum Abgeordnetenmandat sachfremd sei, nicht mehr ein.
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