Schlagwort: Punkte in Flensburg

„Punkte in Flensburg“ bezieht sich auf das Fahreignungsregister, das beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird. In diesem Register werden Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten von Kraftfahrern erfasst. Für jeden Verkehrsverstoß werden Punkte vergeben.

Hat ein Autofahrer zu viele Punkte in Flensburg gesammelt, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Je nach Schwere des Verstoßes können auch Maßnahmen wie Bußgelder, Fahrverbote oder Punkte im Fahreignungsregister verhängt werden.

Es ist gefährlich, als Autofahrer zu viele Punkte in Flensburg zu sammeln, da dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Außerdem kann es zu höheren Versicherungsprämien führen, da die Versicherer die Anzahl der Punkte in Flensburg bei der Prämienberechnung berücksichtigen können.

Für Autofahrer ist es daher wichtig, sich an die Verkehrsregeln zu halten, um Verkehrsverstöße zu vermeiden und das Risiko von Punkten in Flensburg zu minimieren. Hat ein Autofahrer dennoch Punkte gesammelt, kann ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt mit Rat und Tat zur Seite stehen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu minimieren.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Keine Fahrerlaubnis ohne Eignungsnachweis: VG Bremen zur medizinisch-psychologischen Begutachtung nach Trunkenheitsfahrt

    Keine Fahrerlaubnis ohne Eignungsnachweis: VG Bremen zur medizinisch-psychologischen Begutachtung nach Trunkenheitsfahrt

    Mit Beschluss vom 2. April 2025 (Az. 5 V 245/25) hat das Verwaltungsgericht Bremen einen Eilantrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt. Der Antragsteller war wegen einer Trunkenheitsfahrt strafrechtlich verurteilt worden, ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Trotz Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist verweigerte die Fahrerlaubnisbehörde eine Neuerteilung, solange kein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorliegt.

    Kurz: Der Antrag wurde abgelehnt. Ohne Vorlage eines MPU-Gutachtens ist der Antragsteller nicht berechtigt, die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis zu verlangen. Eine rechtlich zulässige und formal ordnungsgemäß begründete MPU-Anordnung steht einer vorläufigen Fahrerlaubniserteilung entgegen. Die Entscheidung betont die Eigenständigkeit verwaltungsrechtlicher Eignungsprüfungen und die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Anordnung einer MPU bei wiederholten Verkehrsverstößen.

    (mehr …)
  • Fahrerlaubnisentzug trotz beruflicher Härte: VGH München bestätigt Punktesystem und Sofortvollzug

    Fahrerlaubnisentzug trotz beruflicher Härte: VGH München bestätigt Punktesystem und Sofortvollzug

    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 (Az. 11 CS 24.1933) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt, die den sofortigen Vollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem zum Gegenstand hatte. Der Antragsteller, ein beruflich stark auf das Autofahren angewiesener Pharmareferent, hatte sich im Eilverfahren gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis nach Erreichen von acht Punkten zur Wehr gesetzt. Der VGH betonte die gesetzliche Zwangslage bei diesem Punktestand und wies auf die Grenzen der gerichtlichen Prüfung im einstweiligen Rechtsschutz hin.

    (mehr …)
  • Bundeszentralregister – Wann wird gelöscht – was steht drin?

    Bundeszentralregister – Wann wird gelöscht – was steht drin?

    Bundeszentralregister: Das Bundeszentralregister (BZR) und das zugehörige Führungszeugnis sind – zu Recht – regelmäßig von Interesse. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über wesentliche Aspekte geboten werden. Wobei dies auf Grund der Vielzahl der zu beachtenden Normen nur rudimentär erfolgen kann.

    Hinweis: Wir sind eine auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei, übernehmen im Bereich der Korrektur des Führungszeugnisses aber ausdrücklich keine Mandate. Bei Fragen zum Führungszeugnis wenden Sie sich an einen anderen Rechtsanwalt oder das Bundesjustizamt, sehen Sie von Anfragen oder Anrufen bei uns zum Bundeszentralregister oder Führungszeugnis aber zwingend ab!

    (mehr …)
  • Fahreignungsregister

    Rechtsanwalt zum Fahreignungsregister – Jeder kennt und fürchtet sie: Die „Punkte in Flensburg“. Inzwischen aber hat sich hier etwas getan: Am 1. Mai 2014 hat das „Fahreignungsregister“ das frühere „Verkehrszentralregister“ abgelöst. Ansonsten bleibt es beim Alten: Das „Fahreignungsregister“ erfasst Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße auffallen und sieht als letzte Sanktion den Verlust der Fahrerlaubnis vor.

    Hinweis: Zur Punktereform beachten Sie hier unseren Artikel

    (mehr …)
  • Fahrverbot: Kein Absehen vom Fahrverbot wegen Erreichens der Punktegrenze

    Das OLG Bamberg (2 Ss OWi 727/15) hat entschieden:

    • Von einem bußgeldrechtlichen Fahrverbot kann nicht mit der Begründung abgesehen werden, dass der Betroffene wegen des (bevorstehenden) Erreichens der ‚Punktegrenze‘ mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen habe, weshalb von einem Fahrverbot kein über eine gegebenenfalls erhöhte Geldbuße hinausgehender verkehrserzieherischer Effekt zu erwarten sei.
    • Aus der Natur des bußgeldrechtlichen Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme folgt, dass die Notwendigkeit seiner Anordnung regelmäßig nicht allein dadurch in Frage gestellt wird, dass der Betroffene an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnimmt
  • Verkehrsrecht: Das neue Punktesystem und die Punktereform 2014

    Die geplante Reform des „Punktesystems“ („Punktereform“) für Autofahrerist ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten, seitdem ist von einem „Fahreignungsregister“ zu sprechen. Im März 2015 hatte das Ministerium für Verkehr eine erste positive Zwischenbilanz gezogen, auch im anwaltlichen Alltag sind letztlich im Jahr 2016 die Probleme überschaubar.  Probleme insbesondere mit Übergangsfristen werden zuletzt von Kalus in DAR1/2016, Seite 2ff. dargestellt.

    Ich möchte im Folgenden auf einige wesentliche Aspekte hinweisen, soweit sie sich aus der Reform ergeben haben. Wir sind im gesamten Verkehrsrecht, auch rund um den Führerschein für Sie tätig.

    (mehr …)

  • Raservideos kosten den Führerschein

    Dies musste ein 25-jähriger Gelsenkirchener in einem Erörterungstermin der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen feststellen. Er hatte sich regelmäßig Sportwagen eines schwäbischen Herstellers geliehen und rasante Spritztouren unternommen, die er in selbstgedrehten Videos festhielt. So filmte er unter anderem eine Fahrt mit 180 km/h durch die Innenstadt sowie rasante Wendemanöver und „Burnouts“ auf einer Einbahnstraße in der Nähe der Schalke – Arena. In weiteren Videos warfen die Fahrzeuginsassen Eier auf Passanten.
    (mehr …)

  • Vorsicht: Kein Punkte-Erlass in Flensburg

    Heute tummelt sich durch verschiedene Medien der Hinweis, dass das Kraftfahrtbundesamt angeblich eine Verlosung startet, an der jeder teilnehmen kann und bei der es „Erlasspunkte“ zu gewinnen gibt. Ich selbst habe es heute morgen im WDR gehört und dachte automatisch an einen Aprilscherz – zunehmend verbreitet sich aber die Meldung.

    Inhaltlich lässt sich direkt dazu sagen: So eine Meldung kann nicht stimmen, da das Kraftfahrtbundesamt als Behörde an das Gesetz gebunden ist und es hier eine solche „Erlassmöglichkeit“ schlicht nicht gibt. Ich tippe daher insgesamt auf einen Aprilscherz (eines Dritten?).

    Aber: Die Sache kann auch kritisch gesehen werden. Auf der entsprechenden Webseite „punkteerlass.de“ steht ein (von mir nicht getestetes) Formular, mit dem personenbezogene Daten jeglicher Art erhoben werden können. Die Datenschutzerklärung finde ich (auch für einen Scherz) ebenso unzureichend, wie das Impressum der dortigen Webseite. Hinzu kommt, dass der Scherz für den Betreiber spätestens dann zum Problem werden kann, wenn die im Impressum genannte GmbH nicht existiert.

    In jedem Fall ist jeder gut beraten, dass dortige Formular nicht zu verwenden – und die Presse sollte vorsichtig sein, auf welche Scherze sie sich einlässt. Der WDR teilt dazu auf einer Unterseite mit:

    Auf Initiative der Marketing-Plattform „Radiozentrale“ haben sich 65 deutsche Radiosender zu einem gemeinsamen nationalen Aprilscherz zusammen getan.

    Update: Gar nicht lustig wäre es, wenn es stimmt, dass schon 1 Million Anmeldungen dazu vorliegen. DIe Seite wurde soeben umgestellt, der „Scherz“ ist als solcher klargestellt. Das wohl fehlerhafte (?) Impressum wurde entfernt.

    Auf der Webseite ist nun auch zu lesen, dass die Daten die in das Formular eingegeben wurden, gelöscht wurden – fraglich nur, ob das datenschutzrechtlich damit alles erledigt ist. Immerhin wurden vorher personenbezogene Daten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erhoben. Inwiefern dies der Prüfung der Freiwilligkeit und Informiertheit im Rahmen des §4a BDSG stand hält, bleibt die Frage.