Vorsicht: Kein Punkte-Erlass in Flensburg

Heute tummelt sich durch verschiedene Medien der Hinweis, dass das Kraftfahrtbundesamt angeblich eine Verlosung startet, an der jeder teilnehmen kann und bei der es “Erlasspunkte” zu gewinnen gibt. Ich selbst habe es heute morgen im WDR gehört und dachte automatisch an einen Aprilscherz – zunehmend verbreitet sich aber die Meldung.

Inhaltlich lässt sich direkt dazu sagen: So eine Meldung kann nicht stimmen, da das Kraftfahrtbundesamt als Behörde an das Gesetz gebunden ist und es hier eine solche “Erlassmöglichkeit” schlicht nicht gibt. Ich tippe daher insgesamt auf einen Aprilscherz (eines Dritten?).

Aber: Die Sache kann auch kritisch gesehen werden. Auf der entsprechenden Webseite “punkteerlass.de” steht ein (von mir nicht getestetes) Formular, mit dem personenbezogene Daten jeglicher Art erhoben werden können. Die Datenschutzerklärung finde ich (auch für einen Scherz) ebenso unzureichend, wie das Impressum der dortigen Webseite. Hinzu kommt, dass der Scherz für den Betreiber spätestens dann zum Problem werden kann, wenn die im Impressum genannte GmbH nicht existiert.

In jedem Fall ist jeder gut beraten, dass dortige Formular nicht zu verwenden – und die Presse sollte vorsichtig sein, auf welche Scherze sie sich einlässt. Der WDR teilt dazu auf einer Unterseite mit:

Auf Initiative der Marketing-Plattform “Radiozentrale” haben sich 65 deutsche Radiosender zu einem gemeinsamen nationalen Aprilscherz zusammen getan.

Update: Gar nicht lustig wäre es, wenn es stimmt, dass schon 1 Million Anmeldungen dazu vorliegen. DIe Seite wurde soeben umgestellt, der “Scherz” ist als solcher klargestellt. Das wohl fehlerhafte (?) Impressum wurde entfernt.

Auf der Webseite ist nun auch zu lesen, dass die Daten die in das Formular eingegeben wurden, gelöscht wurden – fraglich nur, ob das datenschutzrechtlich damit alles erledigt ist. Immerhin wurden vorher personenbezogene Daten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erhoben. Inwiefern dies der Prüfung der Freiwilligkeit und Informiertheit im Rahmen des §4a BDSG stand hält, bleibt die Frage.

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Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

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