Das AG Karlsruhe (8 C 220/12) hatte sich mit der Kündigung eines Online-Spielevertrages zu beschäftigen. Hierbei ging es um ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Spiel, bei dem im Nutzungsvertrag als AGB vorgesehen war, dass der Anbieter jederzeit ohne Gründe den Nutzungsvertrag kündigen kann. Diese Klausel hatte beim Amtsgericht Karlsruhe Bestand. Genau genommen finden sich dort…WeiterlesenAG Karlsruhe zur Kündigung des Zugangs zu einem kostenlosen Online-Spiel
Schlagwort: Computerspiel
Rechtsanwalt für Computerspiele und Spieleentwickler: im Bereich der Computerspiele ist unsere Kanzlei für Spieleentwickler und Softwarehäuser tätig, Fachanwalt für Informationstechnologierecht Jens Ferner ist Jurist mit Leidenschaft für Computerspiele. Bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Computerspielen ergeben sich verschiedene rechtliche Fragestellungen, die von einer Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet werden können. Hinweis: Verbraucher werden im Bereich der Computerspiele von uns nicht vertreten!
Ein zentraler rechtlicher Aspekt bei Computerspielen ist das Urheberrecht. Computerspiele können aus zahlreichen Elementen wie Musik, Grafiken, Texten oder Code bestehen. Um sicherzustellen, dass die Verwendung dieser Elemente legal ist und keine Rechte Dritter verletzt werden, ist es wichtig, die entsprechenden Lizenzen einzuholen oder eigene Rechte zu erwerben. Eine Anwaltskanzlei kann dabei helfen, indem sie prüft, ob alle notwendigen Rechte vorhanden sind und gegebenenfalls Verhandlungen mit den Rechteinhabern führt.
Auch das Jugendschutzrecht spielt eine wichtige Rolle. Bei der Entwicklung von Computerspielen müssen die gesetzlichen Vorgaben für Altersfreigaben und Indizierungen beachtet werden. Eine Anwaltskanzlei kann Spieleentwickler bei der Einholung der notwendigen Prüfungen und Freigaben unterstützen und sie gegebenenfalls bei Auseinandersetzungen mit den zuständigen Behörden vertreten.
Weitere relevante Rechtsgebiete im Zusammenhang mit Computerspielen sind beispielsweise das Vertragsrecht (z.B. bei der Zusammenarbeit mit Entwicklern, Vertriebspartnern oder Plattformbetreibern), das Markenrecht (z.B. bei der Schutzfähigkeit von Titeln oder Charakteren) oder das Datenschutzrecht (z.B. bei der Erhebung von Nutzerdaten). Eine Anwaltskanzlei kann hier helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und Streitigkeiten zu vermeiden.
Es zeigt sich, dass eine Anwaltskanzlei Spieleentwickler in vielen rechtlichen Fragen beraten und unterstützen kann. Dies kann dazu beitragen, dass sich Spieleentwickler auf das Wesentliche konzentrieren können und sich nicht um rechtliche Probleme kümmern müssen. Beachten Sie unsere Beiträge zum Oberbegriff Spielerecht
Das OLG Hamburg (5 U 11/11, Vorinstanz LG Hamburg, 310 O 115/10) hat mit Urteil aus dem April 2012 festgestellt, dass Veränderungen am Programmcode im Arbeitsspeicher eine Urheberrechtsverletzung darstellen können, die einen Unterlassungsanspruch begründen können. In der Sache ging es um eine Software, die man auf den Speicherstick einer „Playstation Portable“ installieren sollte. Dort hat…WeiterlesenSpielerecht: Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software die Programmcode im Arbeitsspeicher verändert
Das Amtsgericht Hamburg (7c C 53/10) hat festgestellt, dass die Kosten, die ein minderjähriges Kind durch das Spielen eines kostenpflichtigen Onlinespiels verursacht, nicht von den Eltern getragen werden müssen, wenn diese das nicht genehmigt haben. Vielmehr kommt ein schwebend unwirksamer Vertrag zwischen dem Kind und dem Betreiber des Online-Spiels zu Stande, ohne dass die Eltern…WeiterlesenInternetanschluss: Eltern stehen nicht für Computerspiel-Kosten des minderjährigen Kindes ein
Die Augsburger-Allgemeine berichtet von einem Urteil aus Augsburg, das erstmals den virtuellen Diebstahl behandelt (Über die Sache wurde schon Anfang 2009 berichtet). Der Sachverhalt ist verkürzt so darzustellen: Spieler A „stiehlt“ den Spielern B und C (nachdem er diesen ihre Zugangskennungen „abgeluchst“ hat) im Rahmen eines Computerspiels „Items“ ihrer Charaktere. Als die Spieler B und…WeiterlesenErstmals deutsches Urteil: Virtueller Diebstahl strafbar?
Nach dem „Amoklauf“ von Lörrach stellt man die übliche Ernüchterung fest, wenn angebliche Erklärungsmodelle – hier: Die ständige Vermutung eines kausalen Zusammenhangs zwischen männlichem Geschlecht, Ego-Shootern und Schulgebäuden – versagen. Was der Medienkonsument zur Zeit erlebt ist eine heillos überforderte Politik, die nicht mehr weiss, was sie nun fordern soll und Medien, die nach einem…WeiterlesenAnmerkung: Der „Amoklauf“