Schlagwort: Maschinenbau & Anlagenbau

Der Maschinen- und Anlagenbau ist durch komplexe Lieferketten, internationale Projekte und hohe Investitionen geprägt – und damit auch durch spezifische rechtliche Herausforderungen. Von der Abgrenzung zwischen Werk- und Kaufvertrag über die Regelung von Mängelansprüchen bis hin zu Exportbeschränkungen und Produkthaftung: Rechtliche Weichenstellungen bereits in der Vertragsphase sind entscheidend. Diese Übersicht zeigt, wie Unternehmen durch klare Leistungsbeschreibungen, angemessene Gewährleistungsregelungen und Compliance-Systeme Konflikte vermeiden und ihre Interessen durchsetzen können. Besonders brisant wird dies bei grenzüberschreitenden Projekten oder technologischen Innovationen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) ist seit dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar – mit dem erklärten Ziel, Datennutzung in Europa einfacher, fairer und interoperabler zu machen. Er richtet sich vor allem an Hersteller vernetzter Produkte, Dateninhaber und Nutzer, außerdem an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, PaaS, SaaS, IaaS). Die Verordnung ergänzt die DSGVO, sie ersetzt sie nicht: Wo personenbezogene Daten betroffen sind, gelten weiterhin die DSGVO-Spielregeln; der Data Act zielt primär auf nicht-personenbezogene Nutzungsdaten und damit verbundene Metadaten ab.

    Wer in diesen Kategorien fällt? Praktisch jedes Unternehmen, das smarte, datenproduzierende Güter herstellt oder betreibt – vom Industriegerät über Fahrzeuge bis zum Haushaltssystem – und alle, die entsprechende Cloud-Leistungen anbieten oder beziehen. Für Start-ups und Kleinstunternehmen gibt es punktuelle Ausnahmen, die Grundlinie bleibt aber: Datenzugang und -weitergabe sollen rechtlich und technisch möglich werden.

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  • Sanktionen gegen Russland: Aktueller Fall von Umgehung und die Konsequenzen (2025)

    Sanktionen gegen Russland: Aktueller Fall von Umgehung und die Konsequenzen (2025)

    Umgehung von Russland-Sanktionen in der Praxis: In einer aktuellen Entwicklung ermittelt die Staatsanwaltschaft München I gegen ein bayerisches Unternehmen wegen des Verdachts der Umgehung von Russland-Sanktionen. Drei Personen stehen wohl unter Beschuldigung, widerrechtlich Maschinen nach Russland geliefert zu haben. Der Fall wirft ein Licht auf die Herausforderungen und Komplexitäten bei der Durchsetzung internationaler Sanktionen.

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  • Kooperation auf dem Prüfstand: Das OLG Celle zur rechtlichen und kartellrechtlichen Bewertung eines Kooperationsvertrags im Maschinenbau

    Kooperation auf dem Prüfstand: Das OLG Celle zur rechtlichen und kartellrechtlichen Bewertung eines Kooperationsvertrags im Maschinenbau

    Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat sich in einem Beschluss vom 14.11.2024 (Az. 13 U 13/24) mit der rechtlichen Einordnung und kartellrechtlichen Zulässigkeit eines Kooperationsvertrags befasst, der die Entwicklung und Herstellung zweier technischer Anlagen – einer Bepuderungsmaschine und einer Schneideanlage – zum Gegenstand hatte. Zentrale Punkte der Entscheidung waren dabei die Auslegung des Vertrags, die Einordnung als Rahmenlieferverhältnis oder Absatzmittlungsverhältnis sowie die kartellrechtliche Beurteilung wechselseitiger Ausschließlichkeitsbindungen und deren Kündigung.

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  • Forschungs- & Entwicklungsvertrag: Was bei F&E-Verträgen rechtlich zu bedenken ist

    Forschungs- & Entwicklungsvertrag: Was bei F&E-Verträgen rechtlich zu bedenken ist

    Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E-Verträge) sind rechtlich hochkomplexe Gebilde. Sie müssen auf eine Zusammenarbeit ausgerichtet sein, die inhaltlich oft vage beginnt, aber strukturell und rechtlich präzise geregelt werden muss.

    Wer sich auf eine solche Kooperation einlässt, tut gut daran, bereits vor Beginn der eigentlichen Zusammenarbeit zentrale Fragen zur Zielbestimmung, zur Nutzung von Hintergrundwissen, zur Verwertung neuer Ergebnisse sowie zum Umgang mit Rechten Dritter vertraglich zu regeln. Die Rechtsprechung ist dabei ebenso wachsam wie detailversessen – und die juristische Literatur liefert inzwischen eine beeindruckend differenzierte Dogmatik.

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  • Entwicklung des deutschen Maschinenbaus 2024

    Entwicklung des deutschen Maschinenbaus 2024

    Das PwC Maschinenbau-Barometer für das dritte Quartal 2024 bietet wertvolle Einblicke in die aktuelle Lage und Zukunftserwartungen der deutschen Maschinenbauindustrie. Hier die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

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  • Künstliche Intelligenz und industrielle Arbeit

    Künstliche Intelligenz und industrielle Arbeit

    Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die industrielle Arbeit steht im Zentrum einer umfassenden Expertise des Forschungsbeirats Industrie 4.0. Diese Analyse beleuchtet die aktuelle Situation, Herausforderungen und zukünftige Gestaltungsoptionen. Basierend auf einer Literaturrecherche, Interviews und Workshops mit Fachleuten, bietet die Expertise wertvolle Einblicke in den Stand der Technik und die Auswirkungen von KI auf die Arbeitswelt.

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  • Bitkom zum Thema Cybersicherheit 2018

    Bitkom zum Thema Cybersicherheit 2018

    Bei Bitkom finden sich einige Pressemeldungen zum Thema Cybersicherheit – und der Tatsache, dass gerade KMU dieses hochbrisante Thema (ebenso wie die Politik) verschlafen. So weist der Bitkom in einer Pressemitteilung auf die Häufigkeit von Angriffen hin:

    Deutsche Industrieunternehmen sind beliebte Ziele für Sabotage, Datendiebstahl oder Wirtschaftsspionage. Vor allem die Chemie- und Pharmabranche trifft solche Attacken hart: Drei von vier Chemie- und Pharmaunternehmen (74 Prozent) wurden in den vergangenen zwei Jahren Opfer, weitere 22 Prozent waren vermutlich betroffen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Digitalverbands Bitkom (…) Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau (67 Prozent) sowie die Hersteller von Kommunikations- und Elektrotechnik (63 Prozent) sahen sich in den Jahren 2016 und 2017 einer Vielzahl an Attacken ausgesetzt. (…) Insgesamt ist der Industrie durch Sabotage, Datendiebstahl oder Spionage in den vergangenen zwei Jahren ein Gesamtschaden von 43,4 Milliarden Euro entstanden. Sieben von zehn Industrieunternehmen (68 Prozent) sind in diesem Zeitraum Opfer geworden, jedes fünfte Unternehmen (19 Prozent) vermutet dies zudem.

    Bitkom Pressemitteilung vom 30.11.2018

    Dabei wurde im Oktober 2018 die „Wirtschaftsschutzstudie 2018“ vom Bitkom veröffentlicht, die frei zum Download steht. Zwar ist es für mich so, dass diese aus meiner Sicht einerseits Fortschritte zeigt, aber insgesamt doch nahe legt, dass gerade im breiten Bereich der KMU die Thematik untergeht. Während Großunternehmen sich zunehmend um die Problematik kümmern werden kleinere Unternehmen hier – so mein Eindruck – durchaus abgehängt.

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  • Dienste höherer Art: Kündigung nach § 627 Abs. 1 BGB bei einem Dienstverhältnis

    Der Bundesgerichtshof (III ZR 193/16) konnte sich zur Kündigung eines Vertrags nach § 627 Abs. 1 BGB äussern, die bisherige Rechtsprechung zusammenfassen und klarstellen, dass es nicht ausschlaggebend ist, ob eine besonders qualifizierte Berufsausbildung bei dem Dienstleistenden vorliegt:

    Nach § 627 Abs. 1 BGB ist bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 BGB ist, die Kündigung auch ohne die in § 626 BGB bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrau- ens übertragen zu werden pflegen.

    Dienste höherer Art können solche sein, die besondere Fachkenntnis, Kunstfertigkeit oder wissenschaftliche Bildung voraussetzen oder die den persönlichen Lebensbereich betreffen (Senat, Urteil vom 13. November 2014 – III ZR 101/14, BGHZ 203, 180 Rn. 12 [selbständige Betriebsärztin]; vgl. auch Senat, Urteile vom 22. September 2011 – III ZR 95/11, NJW 2011, 3575 Rn. 9 [Wirtschaftsprüfer]; vom 9. Juni 2011 – III ZR 203/10, BGHZ 190, 80 Rn. 17 f [ambulanter Pflegedienst]; vom 8. Oktober 2009 – III ZR 93/09, NJW 2010, 150 Rn. 19 und vom 5. November 1998 – III ZR 226/97, NJW 1999, 276, 277 sowie BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 – IVa ZR 354/87, BGHZ 106, 341, 346 und vom 24. Juni 1987 – IVa ZR 99/86, NJW 1987, 2808 [Ehe- bzw. Partnerschafts- anbahnungsdienstverträge]. (…)

    Es ist nicht Voraussetzung der Qualifizierung einer geschuldeten Dienstleistung als Dienst höherer Art, dass der Dienstverpflichtete oder die von ihm zur Ausführung herangezogenen Personen eine staatlich geregelte Ausbildung absolviert haben oder der Schweigepflicht unterliegen. Entscheidend ist vielmehr die Art der angebotenen Dienste. Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem von der Revision zitierten Urteil des Senats vom 9. Juni 2011 (III ZR 203/10, BGHZ 190, 80). Der Senat hat in dieser Entscheidung das Vorliegen einer staatlich geregelten Ausbildung sowie das Bestehen einer Schweigepflicht als indizielle Bestätigung der besonderen Vertrauensstellung des Dienstverpflichteten, nicht aber als Voraussetzung für die Qualifizierung als Dienst höherer Art oder für das zusätzliche erforderliche besondere Vertrauensverhältnis angesehen.

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