In einem aktuellen Hinweis warnt das FBI, dass Cyberkriminelle Werbedienste von Suchmaschinen nutzen, um sich als Marken auszugeben und Nutzer auf bösartige Websites zu leiten, auf denen Ransomware gehostet wird und Anmeldedaten und andere finanzielle Informationen gestohlen werden. Verbraucher sollen Werbeblocker verwenden Die Warnung an sich ist wohl nicht so Aufsehen erregend, wie die empfohlenen…WeiterlesenFBI: Nutzen Sie Suchmaschinen mit Werbeblocker
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Bedrohung
Eine Bedrohung ist eine Straftat, die im deutschen Strafrecht in § 241 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist. Sie liegt vor, wenn jemand einem anderen mit einem Verbrechen oder einem sonstigen Nachteil droht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Inzwischen genügen auch verbale Drohungen mit Körperverletzungen! Der Nachteil kann unter anderem eine körperliche Misshandlung, ein Sachschaden oder eine Rufschädigung sein. Eine Bedrohung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und wird in der Regel mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Bei schwerwiegenderen Bedrohungen oder wenn Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge im Spiel sind, kann die Strafe höher ausfallen.
Fachanwalt für Strafrecht Ferner verteidigt beim Vorwurf der Bedrohung. Wenn man Ihnen eine strafrechtliche Bedrohung im Sinne des §241 StGB vorwirft, verteidigen wir Sie. Wir sind ausschliesslich als Strafverteidiger in dem Bereich tätig, Opfer von Straftaten vertreten wir nicht!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Dass der Einsatz von Ransomware strafbar ist, dürfte wenig überraschen – die Verschlüsselung von Daten zur Abpressung von Geld etwa wird datenstrafrechtlich nach nationalem Recht im Bereich des §303a I StGB liegen (Tatmodalität unterdrücken oder letztlich unbrauchbarmachen) und für den Hintermann bei Ransomware-as-a-Service wird im Zweifel wenigstens der §202d I StGB vorliegen (was bisher zu…WeiterlesenStrafbarkeit von Ransomware
ENISA: Threat Landscape Report 2022
Anfang November 2022 wurde der alljährliche ENISA-Report zur Cyber-Bedrohungslandschaft vorgestellt. Neben dem BSI-Lagebericht ist dies eine besonders bedeutende Quelle für aktuelle Entwicklungen im Bereich Cybersicherheits-Bedrohungen. Schon auf den ersten Blick zeigt sich duchaus eine Überraschung: Die allgegenwärtigen und noch 2021 ausdrücklich hervorgehobenen „Mail-Bedrohungen“Mail related threats“ sind verschwunden, stattdessen steht das Social Enginnering im Fokus. Die…WeiterlesenENISA: Threat Landscape Report 2022
INTERPOL hat den ersten „INTERPOL Global Crime Trend Report (IGCTR)“ für das Jahr 2022 erstellt, der aktuelle und neu entstehende Trends in den Bereichen Kriminalität und Terrorismus aufzeigen soll. Der Überblick bietet tiefgehende Informationen.WeiterlesenEntwicklung der weltweiten (Cyber-)Kriminalität 2022
Greift die Cyberversicherung bei staatlich geförderten Hackergruppen? Die Cyberversicherung ist ein elementarer Baustein in der Absicherung des Betriebes in der a posteriori Bewältigung von Hackerangriffen. Dabei stellt sich zunehmend ein besonderes Szenario: Wir erleben in der Cybercrime-Landschaft seit Jahren eine erstarkte Hacker-Szene, die recht offenkundig staatlich unterstützt wenn nicht gar gefördert wird. Nun findet sich…WeiterlesenCyberversicherung und Hackerangriff: Ausschlussgrund Krieg?
Der Gerichtshof der europäischen Union (C-793/19 und C-794/19) konnte nochmals deutlich hervorheben, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht – es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Damit hat der EUGH dem bisherigen Modell der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erneut eine Absage…WeiterlesenVorratsdatenspeicherung: nur bei ernster Bedrohung für die nationale Sicherheit?
Zu der Frage, wie man die Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheitabbildet, hat die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) ein 6-stufiges Modell entwickelt. Diese von der ENISA entwickelte Methodik zur Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit zielt auf die Förderung eines einheitlichen und transparenten Austauschs von Bedrohungsdaten in der gesamten Europäischen Union ab. Das Dokument…WeiterlesenKartierung der Cybersecurity-Bedrohungslandschaft
Mit dem EU-Telekommunikationsrecht – gemeint ist der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972, der „EECC“) – wird von den Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste verlangt, ihre Nutzer zu benachrichtigen, wenn eine besondere und erhebliche Bedrohung für diese Netze oder Dienste vorliegt. Diese Pflicht ist inzwischen auch im deutschen TKG umgesetzt. Die…WeiterlesenENISA: Tipps zur Warnung von TK-Kunden vor Sicherheitsproblemen
Das Cybercrime Lagebild des BKA für das Jahr 2021 ist erschienen – dabei ist das spannende weniger die nackte Zahl von Zahlen, die in der Quintessenz („mehr Cybercrime-Taten, weniger Aufklärung“) kaum überraschen dürfte. Spannender ist vielmehr, welchen Fokus das BKA legt und was im Bereich der Phänomenologie erwähnenswert scheint. Und auch für das 2021 wird…WeiterlesenCybercrime Lagebild 2021 des BKA
Zum Schutz von Mails konnte sich das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (6 U 39/21) im Rahmen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen äußern. Ein Schutz von Betriebsgeheimnissen setzt mit dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz voraus, dass besondere Sicherungsmaßnahmen getroffen wurde. Die Vorinstanz hatte das von der Klägerin ergriffene Schutzniveau als ausreichend erachtet: Hier waren die mobilen Endgeräte mit einem Bitlocker gegen den…WeiterlesenTLS-Verschlüsselung im E-Mail-Verkehr als Schutzmaßnahme für Geschäftsgeheimnisse
Die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Nutzung von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht am 28.4.22 entschieden und in den Leitsätzen der Entscheidung ausgeführt: Unabhängig davon, inwieweit staatliches Informationshandeln einfachgesetzlicher Normierung zugänglich ist, besteht eine Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG, wenn solches Handeln…WeiterlesenOVG NRW: BSI durfte vor Virenschutzsoftware warnen
Der Zustand der IT-Sicherheit in der EU ist wahrscheinlich kein Glanzfall, die Erkenntnis dürfte nicht überraschen. Nun hat die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) eine Übersicht über die nationalen Maßnahmen zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen („Coordinated Vulnerability Disclosure“ – CVD) in den EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht und zeigt auf, dass noch sehr viel Arbeit vor…WeiterlesenKoordinierte Offenlegung von Schwachstellen in der EU
Der illegale Marktplatz „RaidForums“ wurde geschlossen und seine Infrastruktur beschlagnahmt. Dahinter steht die Internationale Operation TOURNIQUET, die so erfolgreich ist, dass man beim Lesen der Pressemitteilungen den Eindruck hat, EUROPOL und US-Justizministerium machen sich gegenseitig die Führungsrolle streitig.WeiterlesenFahndungserfolg: RaidForums geschlossen
Die Europol Analyse-Projekte („Europol Analysis Projects„) sind nach eigener Erklärung von EUROPOL „Teil des Europol-Analysesystems“. Hierbei geht es um ein Informationsverarbeitungssystem, das auf die enormen Datenmengen von EUROPOL zurückgreift. Die Projekte konzentrieren sich auf bestimmte Kriminalitätsbereiche.WeiterlesenEuropol Analyse-Projekte
Am 5.4.2022 hat der EUGH seine inzwischen gefestigte Rechtsprechung bestätigt, mit welcher das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten, die elektronische Kommunikationen betreffen, zur Bekämpfung schwerer Straftaten entgegensteht.Auch kann ein nationales Gericht die Wirkungen einer Ungültigerklärung nationaler Rechtsvorschriften,die eine solche Speicherung vorsehen, nicht zeitlich begrenzen.WeiterlesenEUGH 2022: Umfassende Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten unzulässig