Funkzellenabfragen werden gerne und häufig genutzt, um Ermittlungsansätze bei Straftaten zu erhalten. In aktuellen Beispielen, in denen ich verteidige, sehe ich das auch wieder:
- Bei einer Serie von Raubüberfällen in einem Stadtgebiet griff die Polizei darauf zurück, über Funkzellenabfragen Anschussinhaber zu ermitteln, die sich zu den Tatzeitpunkten in der Nähe der Tatorte befunden haben. Ein Abgleich der Nummern ergab dann ein betroffenes Handy, dass sich tatsächlich in der Nähe der Überfälle befunden hat.
- Es gab eine Serie von Wohnungseinbrüchen, über zwei Landkreise verteilt. Auch hier glich man Tatzeiten und eingeloggte Rufnummern ab, am Ende fanden sich Rufnummern, die bei vielen – nicht allen – Taten in der Nähe waren.
Beides genügte dann für einen Haftbefehl. Ich habe bewusst Taten „aus dem Alltag“ gewählt um kurz aufzuzeigen, dass man immer mit der Möglichkeit rechnen sollte, dass eine Funkzellenabfrage stattfindet. Gerade im Innenstadtbereich darf man nicht unterschätzen, möglicherweise selber zum Gegenstand von Ermittlungen zu werden. Vielleicht ein Grund, doch nicht immer das geliebte Handy bei sich zu haben, vor allem wenn bald die Vorratsdatenspeicherung wieder in Kraft tritt in Deutschland, bevor man sich plötzlich rechtfertigen muss.
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