Funkzellenabfragen immer häufiger im Einsatz

Funkzellenabfragen werden gerne und häufig genutzt, um Ermittlungsansätze bei Straftaten zu erhalten. In aktuellen Beispielen, in denen ich verteidige, sehe ich das auch wieder:

  • Bei einer Serie von überfällen in einem Stadtgebiet griff die Polizei darauf zurück, über Funkzellenabfragen Anschussinhaber zu ermitteln, die sich zu den Tatzeitpunkten in der Nähe der Tatorte befunden haben. Ein Abgleich der Nummern ergab dann ein betroffenes Handy, dass sich tatsächlich in der Nähe der Überfälle befunden hat.
  • Es gab eine Serie von Wohnungseinbrüchen, über zwei Landkreise verteilt. Auch hier glich man Tatzeiten und eingeloggte Rufnummern ab, am Ende fanden sich Rufnummern, die bei vielen – nicht allen – Taten in der Nähe waren.

Beides genügte dann für einen . Ich habe bewusst Taten „aus dem Alltag“ gewählt um kurz aufzuzeigen, dass man immer mit der Möglichkeit rechnen sollte, dass eine stattfindet. Gerade im Innenstadtbereich darf man nicht unterschätzen, möglicherweise selber zum Gegenstand von Ermittlungen zu werden. Vielleicht ein Grund, doch nicht immer das geliebte Handy bei sich zu haben, vor allem wenn bald die wieder in Kraft tritt in Deutschland, bevor man sich plötzlich rechtfertigen muss.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

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