Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch hier nur in Ausnahmefällen abgesehen werden – so nun (auch) das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 08.05.2023 (1 Ss 276/22).
Weitere Beiträge zum Thema Alkohol und eScooter bei uns:
- Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21) – mit Darstellung des Streits hinter der Problematik
- Bundesgerichtshof zu den Feststellungen zum eScooter bei Trunkenheitsfahrt
- Landgericht Osnabrück zu den Promillegrenzen auf einem eScooter
- Landgericht (LG) Halle und Amtsgericht (AG) München zu Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter
- OLG Frankfurt zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt auf eScooter
- Passend dazu: OLG Karlsruhe zu Alkohol auf Pedelecs
- Übersicht zu Promillegrenzen im allgemeinen

