OLG Köln, 8 Ss-Owi 12/04 B
Schlagwort: fahrverbot
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Qualifizierter Rotlichtverstoß – Schätzung der Sekunden durch Polizist unzureichend
Rotlichtverstoß: Sekundenschätzung eines Polizisten ist nicht ausreichend –Es ist rechtsfehlerhaft, wenn die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes allein auf die Schätzung eines Polizeibeamten gestützt wird.
OLG Köln, 8 Ss-Owi 12/04 BKein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch
Einem Fahrradfahrer, der keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzt und erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, darf das Fahrradfahren nicht verboten werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Achtung: Diese Rechtsprechung ist überholt, beachten Sie dazu diesen aktuelleren Beitrag!
Der 1947 geborene Antragsteller aus der Pfalz, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist, fiel im Dezember 2008 einer nächtlichen Polizeistreife auf, weil er mit einem Fahrrad auf einem Radweg „Schlangenlinien“ fuhr. Die Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,33 ‰. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilte das Amtsgericht den Antragsteller zu einer Geldstrafe von 400,– €. Die zuständige Verkehrsbehörde forderte ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Nachdem er sich – auch aus Kostengründen – geweigert hatte, ein solches Gutachten beizubringen, verbot ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung das Führen von Fahrrädern. Seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht abgelehnt. Die hiergegen beim Oberverwaltungsgericht eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.
Bei dem gegenüber dem Antragsteller ausgesprochenen Verbot des Führens von Fahrrädern habe die Verkehrsbehörde den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend beachtet. Zwar könne eine Fahrt mit dem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,33 ‰ Zweifel an der Eignung zum Fahrradfahren begründen. Jedoch seien die Besonderheiten erlaubnisfreier Fahrzeuge zu berücksichtigen. Ihre Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr falle in den Kernbereich der grundrechtlich gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit. Deshalb könnten alle Personen, z.B. auch kleine Kinder, voraussetzungslos mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem werde die Sicherheit des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer durch Fährrader erheblich weniger beeinträchtigt als durch Kraftfahrzeuge. Die Verursachung schwerer Verkehrsunfälle durch betrunkene Fahrradfahrer sei die Ausnahme. Dementsprechend könne ein Fahrradfahrverbot nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs durch den alkoholisierten Radfahrer aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls mit den Risiken des Kraftfahrzeugverkehrs vergleichbar sei. Daran fehle es im Fall des Antragstellers. Er sei erstmals auffällig geworden. Dabei habe er den Fahrradweg benutzt und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Anhaltspunkte dafür, dass er in Zukunft betrunken Fahrrad fahren und deshalb eine ständige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen werde, lägen – auch wegen der dem Antragsteller auferlegten Geldstrafe – nicht vor.
Beschluss vom 25. September 2009, Aktenzeichen: 10 B 10930/09.OVG
Überholvorgang: Kein Fahrverbot bei Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung
Wer bei unklarer Verkehrslage überholt und dabei die „durchgezogene Mittellinie“ überfährt, verwirklicht nicht den Tatbestand der Nr. 19.1.1 des Bußgeldkatalogs. Ein Fahrverbot kann daher nicht verhängt werden. (mehr …)
Zur Grenze der informatorischen Befragung – Der Beamte lügt nicht!
Die so genannte „informatorische Befragung“ ist ja sowas wie Anwalts Liebling: Die Ermittlungsbehörde (Polizei) kann mit dem BGH bei einem „nicht ausreichend verdichteten Tatverdacht“ durchaus auf die Belehrung hinsichtlich eigener Rechte verzichten und frei heraus den Betroffenen befragen. Dieser plappert erfahrungsgemäß auch gerne drauf los. Beim OLG Zweibrücken (1 SsBs 2/10) ging es nun wieder einmal um die Frage, wo die Grenze der „informatorischen Befragung“ zu sehen ist, also um die Frage, wann zwingend der Befragte über seine Rechte (vor allem das Recht zu Schweigen) zu belehren ist. Dass dabei der Betroffene nicht mit Verstand gesegnet sein kann, zeigt schon der Umstand, dass er einen Bekannten von einer Polizeiinspektion abholen wollte. Nicht nur, dass er kurz vorher noch Cannabis konsumierte: Er musste auch noch mit dem Auto hinfahren.
Vor Ort gewann der Polizeibeamte den Eindruck, der Betroffene stünde unter dem Einfluss von Drogen. Daraufhin fragte der Beamte diesen, wie er in den Ort gekommen sei, was der Betroffene mit dem Hinweis auf seinen PKW beantwortete. Daraufhin wurde er ordentlich belehrt, vernommen und erhielt am Ende eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Der Betroffene sah ein Verwertungsverbot, da er früher hätte belehrt werden müssen – das OLG Zweibrücken hat dies abgelehnt.
(mehr …)Absehen vom Fahrverbot
Der Tatrichter muss für seine Entscheidung, von einem Regelfahrverbot abzusehen, eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben. Diese darf sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen.
Beschluss 4 Ss OWi 728/04 OLG Hamm
(mehr …)Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Am 1.8.07 ist das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft getreten. Durch das Gesetz ist u.a. der neue § 24c in das StVG eingefügt worden.
Inhalt des § 24c StVG ist ein besonderes Alkoholverbot für die dort genannten Kfz-Führer. Ziel der Neuregelung ist, dass diese ein Kfz nur in nicht alkoholisiertem Zustand führen. Daher untersagt § 24c den Alkoholgenuss während der Fahrt absolut. Wer vor der Fahrt Alkohol getrunken hat, darf die Fahrt nicht antreten, wenn er noch unter der Wirkung von alkoholischen Getränken steht.
Ordnungswidrigkeit: Betroffener muss seine Unschuld nicht beweisen
Es ist nicht Aufgabe des vor Gericht stehenden Autofahrers, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss das Gericht mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln seine Täterschaft nachweisen.
Mit dieser Begründung gab das Oberlandesgericht (OLG) Hamm der Beschwerde eines Autofahrers statt. Dieser war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden. Im Rahmen der Beweiswürdigung hatte das Amtsgericht (AG) zunächst festgestellt, dass es keinerlei Zweifel habe, dass es sich bei dem Fahrer auf dem Radarfoto um den Autofahrer handele. Es hatte dann weiter ausgeführt: „Dies hat das Gericht im Termin auch deutlich gemacht. Es hat dem Betroffenen anheim gestellt, Tatsachen vorzutragen, die geeignet seien, Zweifel an der Fahrereigenschaft, die das Gericht in keiner Weise hatte, zu wecken. Hierauf wurde von ihm jedoch nichts weiter vorgetragen.“
(mehr …)Oberlandesgericht Hamm: Fahrverbot bei Straßenverkehrsdelikten?
Die Anordnung eines Fahrverbots ist nach einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm unzulässig, wenn die zugrundeliegende Verkehrsstraftat bereits zweieinhalb Jahre zurückliegt. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Landgerichts Münster, welches gegen einen Angeklagten wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs neben einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich des Fahrverbots aufgehoben.
Nach Auffassung des OLG-Senats begegnet die Anordnung des Fahrverbots durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sie als Warnungs- und Besinnungsstrafe für den mittlerweile zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet ist. Das Fahrverbot ist als sogenannter Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um den Täter vor einem Rückfall zu warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln. Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion kann das Fahrverbot aber nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten anzulasten ist. Dies war in dem zu entscheidenden Fall jedoch nicht gegeben, da der Angeklagte das Verfahren nicht in unlauterer Weise verzögert hatte.
Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.02.2008 – 4 Ss 21/08 –
Rotlichtverstoß: Anhalten in Gelbphase muss möglich sein
Der Führer eines Fahrzeugs mit einem längeren Bremsweg muss seine Fahrweise so auf die Dauer der Gelbphase von drei Sekunden innerörtlich einrichten, dass er in der Gelbphase zum Halten kommen kann.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg kann sich der Fahrer nicht auf einen längeren Bremsweg berufen. Die Länge der Gelbphase (drei Sekunden innerörtlich) sei so ausgerichtet, dass ein Kfz bei Wechsel von Grün auf Gelb innerhalb der Gelbphase mittels normaler Betriebsbremsung anhalten könne. Habe das Fahrzeug einen längeren Bremsweg (z.B. Lkw, Straßenbahn) müsse der Fahrer gegebenenfalls bereits in der Grünphase seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduzieren (OLG Oldenburg, Ss 205/08).
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Fahrverbot: Ausnahme für ein bestimmtes Kfz ist nicht möglich, für Kfz-Gattung dagegen schon
Ein bestimmtes näher bezeichnetes Kfz kann vom Fahrverbot nicht für einen bestimmten Zweck ausgenommen werden.
Dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Das Amtsgericht (AG) hatte den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Von dem Fahrverbot ausgenommen hatte es ein bestimmtes Bestattungsfahrzeug, das der Betroffene bei seinem Beruf als Bestattungsunternehmer nutzte. Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hatte beim OLG Erfolg.
(mehr …)Absehen vom Fahrverbot wegen drohendem Verlust des Arbeitsplatzes
Drohender Verlust des Arbeitsplatzes kann ein Absehen vom Fahrverbot gebieten.
Urteil OLG Hamm 3 Ss OWi 601/04
Fahrverbot und Augenblicksversagen
Augenblicksversagen außerhalb geschlossener Ortschaft
Bei einer dreispurig autobahnmäßig ausgebauten Fahrbahn einer Landstraße mit Mittelleitplanke braucht ein auswärtiger Verkehrsteilnehmer außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zu rechnen. (mehr …)Augenblicksversagen – Zum Vorliegen des Augenblicksversagens
Unter einem „Augenblicksversagen“ kann nur ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten bzw. Außerachtlassen der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt verstanden werden.
Urteil, OLG Hamm 3 Ss OWi 518/04 (mehr …)
Fahrverbot: Keine Kreditaufnahme zur Abwendung der Folgen eines Fahrverbots
Bei abhängig Beschäftigten ist eine Kreditaufnahme zur Abwendung der aus dem Fahrverbot folgenden finanziellen Belastungen i.d.R. nicht zumutbar. (mehr …)
Absehen vom Fahrverbot bei Existenzgefährdung
Bei Verlust der Existenz kann auf Fahrverbot verzichtet werden
Von der Anordnung eines Fahrverbots kann in Einzelfällen abgesehen werden, wenn die Verhängung trotz der groben bzw. beharrlichen Pflichtverletzung unangemessen wäre. (mehr …)
