Tätigkeitsbereiche - Rechtsanwalt Ferner

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf – Tätigkeiten unserer Anwälte

Keine „Anwälte für alles“ sondern spezialisierte Fachanwälte in einer auf Strafrecht und IT-Recht spezialisierten Kanzlei, die ergänzend im Arbeitsrecht tätig ist, dort hilft, wo es brennt – und wo andere mitunter ratlos sind. Bei uns gibt es darum genau drei Bereiche: Strafverteidigung und ganzheitliche Beratung von digitalen und kreativen Unternehmen sowie Arbeitsrecht.

Wo können unsere Fachanwälte helfen?

Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht: Wir sind eine seit 25 Jahren bestehende, auf Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei.

Unsere im Raum Aachen ansässige Anwaltsboutique ist ausschließlich tätig in diesen Bereichen:

  • Strafverteidigung im gesamten Strafrecht wie beispielsweise Jugendstrafrecht, BtMG, Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Cybercrime, Sexualstrafrecht
  • Beratung und Compliance für Unternehmen bzw. Gewerbetreibende im gesamten Wirtschaftsstrafrecht inkl. Steuerstrafrecht und IT-Recht inkl. Softwarerecht, IT-Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Plattformregulierung und Werberecht; für Verbraucher wird ausnahmslos keine „Beratung“ angeboten, sondern nur aktive Strafverteidigungen und Verteidigung in Bußgeldverfahren.
  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber mit Schwerpunkt Arbeitsstrafrecht und IT-Arbeitsrecht sowie für Verbraucher im Kündigungsschutz
  • Beratende Unterstützung schon bestehender anwaltlicher Teams im Umgang mit digitalen Beweismitteln und Fortentwicklung darauf basierender Verteidigungs-/Prozessstrategien
  • Revision und Berufung im Strafprozess
  • Strafvollstreckungsrecht, ausschließlich bei Bewährungswiderruf und Fortdauer der Unterbringung
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeld)
  • Rechtsgutachten und Vorträge im Strafrecht und ausgewählten Bereichen des IT-Rechts für Unternehmen
  • Nebenklage für Unternehmen

Strafverteidiger-Notruf

Polizei und Staatsanwaltschaft kennen keine Öffnungszeiten – darum stehen wir losgelöst von starren Zeiten zur Verfügung: Unser hauseigener Strafverteidiger-Notdienst hilft in allen strafrechtlichen Notfällen, so bei Hausdurchsuchung, Anklage, Haftvorführung, Bewährungswiderruf, Beschuldigtenvernehmung oder Durchsuchung durch die Steuerfahndung. Ohne Chatbots und Anrufbeantworter, Sie haben den Verteidiger direkt als Ansprechpartner.

Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646

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Cybercrime & IT-Sicherheit

Spezialisiert auf Strafrecht und IT-Recht sind Cybercrime, Datenschutzstrafrecht und IT-Sicherheit die Schnittstellen aus beiden Bereichen, die wir als Profis bedienen. Rechtsanwalt Jens Ferner, Strafverteidiger und Fachanwalt für IT-Recht, schult Rechtsanwälte in Vorträgen im Umgang mit IT-Forensik und digitalen Beweismitteln. Sie werden beraten im gesamten IT-Recht inkl. DSGVO und bei strafrechtlichen Vorwürfen verteidigt, etwa bei Computerbetrug, Encrochat, Datenveränderung & Darknet.

Drogen und Drogendelikte (BtMG)

Als grenznahe Kanzlei sind wir seit Jahrzehnten erfolgreich im Betäubungsmittelstrafrecht tätig. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Drogendelikte, die inzwischen fest in der Gesellschaft verankert sind. Dabei bietet sich bei Drogendelikten ganz erhebliches Verteidigungspotential, wenn man die „Spielregeln“ kennt.

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