Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

Preise & Wirkstoffmenge von : Die Menge an durch die Behörden beschlagnahmtem Heroin ist seit Jahren in stark fallendem Trend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:

  • Wirkstoffgehalt: Reicht von 11% bis 41%, im Schnitt zwischen 15 – 29%
  • Preis: Von 22 Euro bis 140 Euro pro Gramm, im Schnitt 35-65 Euro
  • Konsumverhalten: Dabei konsumiert etwa zwei drittel täglich, wobei Rauchen und Injizieren sich in etwa die halten als je verbreitetste Konsummethode
  • Nicht geringe Menge Heroin: 1,5 Gramm

Diese Werte im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen teilweise sogar eher über-repräsentativ sein. Ich habe Wirkstoffgehalte um die 20-30% und mehr erlebt bei Preisen um die 30 Euro bis etwas mehr.

Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:

Es ist – was man auch häufiger in der Presse liest – durchaus so, dass jedenfalls in meinen Fällen eine teilweise massive Streckung zu erleben ist. Gerade dieses Strecken, aber auch die sehr unterschiedlichen Verhältnisse in den EU-Mitgliedsstaaten, dürften auch der Grund sein, warum man bei Heroin eine auffällig hohe Range bei den Werten feststellen kann.

Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU - Rechtsanwalt Ferner
Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction

Konsumverhalten bei Heroin in der EU

Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU - Rechtsanwalt Ferner
Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction

Beschlagnahmtes Heroin nach EU-Land

Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU - Rechtsanwalt Ferner
Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.