Es war ein zähes Ringen, über fast 6 Monate ging die Hauptverhandlung, deren Ende sich durchaus sehen lassen konnte: Der – einschlägig vorbestrafte – Mandant wurde zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wegen 2fachen täterschaftlichem Handeltreiben mit fast 6 Kilogramm Kokain und wegen 2facher Beihilfe zum Handeltreiben mit jedenfalls 3 Kilogramm Kokain. Diese 4 Fälle blieben von ursprünglich angeklagten 13 Fällen, basierend auf einer angeklagten Bandenabrede, übrig.
Verteidigungstaktik
Der Verlauf war schwierig, die Sachlage bot so ziemlich alles was im BTM-Strafrecht an Probemen auftreten kann: Eine nur im Ausland vernommene Zeugin, abgehörte Telefonate mit diversen Rechtsverstößen und ein mindestens unter den Augen der Behörden abgelaufenes Verhalten, wo im Streit war, ob nicht sogar zum Handeltreiben durch den Staat angestiftet wurde.
Die Taktik lief darauf hinaus, dass die Beweisführung in weiten Teilen angegriffen wurde, im Übrigen eine schlüssige Einlassung präsentiert wurde. Dass die beiden Mitangeklagten am Ende mit 6-8 Jahren bei gleicher Anklage aus dem Verfahren gingen mag insoweit dann für sich sprechen.
Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen und ist Ausdruck von langer, harter Arbeit.
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