BTM-Strafrecht: Handeltreiben mit fast 6 Kilo Kokain – 4 Jahre Freiheitsstrafe

Es war ein zähes Ringen, über fast 6 Monate ging die , deren Ende sich durchaus sehen lassen konnte: Der – einschlägig vorbestrafte – Mandant wurde zu 4 Jahren verurteilt wegen 2fachen täterschaftlichem Handeltreiben mit fast 6 Kilogramm und wegen 2facher zum Handeltreiben mit jedenfalls 3 Kilogramm Kokain. Diese 4 Fälle blieben von ursprünglich angeklagten 13 Fällen, basierend auf einer angeklagten Bandenabrede, übrig.

Verteidigungstaktik

Der Verlauf war schwierig, die Sachlage bot so ziemlich alles was im BTM-Strafrecht an Probemen auftreten kann: Eine nur im Ausland vernommene Zeugin, abgehörte Telefonate mit diversen Rechtsverstößen und ein mindestens unter den Augen der Behörden abgelaufenes Verhalten, wo im Streit war, ob nicht sogar zum Handeltreiben durch den Staat angestiftet wurde.

Die Taktik lief darauf hinaus, dass die Beweisführung in weiten Teilen angegriffen wurde, im Übrigen eine schlüssige Einlassung präsentiert wurde. Dass die beiden Mitangeklagten am Ende mit 6-8 Jahren bei gleicher aus dem Verfahren gingen mag insoweit dann für sich sprechen.

Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen und ist Ausdruck von langer, harter Arbeit.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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