Cannabis-Plantage mit 18 Pflanzen – 7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

-Plantage: Was kommt dabei raus, wenn man eine Hanfplantage mit 18 Pflanzen betreibt und überraschend von der Polizei aus dem Bett geholt wird, weil man noch 100 Euro aus einem wegen Besitz von Betäubungsmitteln offen hat: Nichts gutes.

Im vorliegenden Fall wurde eine Semi-Professionelle mit ausgeklügelter Bewässerung, Beleuchtung und Belüftung betrieben, in der 18 Hanfpflanzen fleissig vor sich hin wucherten wuchsen. Das kam nicht gut an, weder bei der Polizei noch bei dem zuständigen Gericht. Gleichwohl war auch hier die Sache durchaus glimpflich zu regeln, es gab im Rahmen der hiesigen Verteidigung eine von 7 Monaten, die zur ausgesetzt wurde.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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