Gewährleistung und Garantie: Immer wieder werden „Gewährleistung“ und „Garantie“ bei Kaufverträgen durcheinander gebracht, etwa wenn man etwas von „gesetzlicher Garantie“ lesen darf. Dabei ist der Unterschied alles andere als unbedeutend! Tatsächlich gibt es einige beachtliche Unterschiede, die man kennen sollte.
Die Gewährleistung
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgesehen und regelt die Rechte des Käufers (§437 BGB) für den Fall, dass ein Mangel an der Kaufsache (§434 BGB) vorliegt, wobei ihm grundsätzlich ein 2jähriger Gewährleistungszeitraum zugestanden wird. Wichtig ist, dass bei dem Kauf eines Verbrauchers (§14 BGB) bei einem Unternehmer (§13 BGB) ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf vorliegt (§474 BGB), der nochmals besondere Schutzvorschriften kennt. U.a. die bekannte Vorschrift des §476 BGB, der bei einem innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftretenden Mangel vermutet, dass der Mangel bei Übergabe der Kaufsache schon vorhanden war. Das heisst, wenn tatsächlich ein Mangel auftritt innerhalb von 6 Monaten, hat der Verbraucher eine sehr gute Position. Aber Vorsicht: Vermutet wird nur, dass der Mangel bei Übergabe schon da war. Es wird nicht auch automatisch jedes Problem als Sachmangel vermutet! Wenn eine Sache kaputt ist, kann ja z.B. gestritten werden, ob normaler Verschleiss vorliegt oder der Käufer sie (durch unsachgemäßen Gebrauch) beschädigt hat. Hier hilft diese Vermutung nicht weiter (siehe auch BGH, VIII ZR 329/03).
Die Garantie
Die Garantie ist dagegen eine Erklärung des Verkäufers (§443 BGB), mit der zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen weitere Ansprüche begründet werden. So kann man etwa statt der 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung eine 3-jähriger oder gar 30-jährige Garantie anbieten. Oder spezielle Garantien, etwa eine „Anti-Durchrostgarantie“ bei einer Autokarosserie. Durch die Garantie werden gesetzliche Ansprüche nicht berührt (§443 BGB), man kann also nicht durch eine unattraktive Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unterlaufen! Hinzu kommt, dass Garantien gegenüber Verbrauchern besonders formuliert sein müssen und die gesetzlichen Ansprüche ansprechen müssen (§447 BGB).
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Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Man kann also als Verkäufer durch eine Garantie sein Produkt attraktiver gestalten, im Wettbewerb mit anderen den Absatz erhöhen – aber nicht die gesetzliche Gewährleistung antasten!
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