Ich habe beim Oberlandesgericht Düsseldorf (20 U 10/16) einige Worte dazu gefunden, dass das OLG sich möglicherweise der Ansicht anschliesst, dass eine durch Nahrungsergänzungsmittel versprochene Faltenglättung an sich nicht zwingend eine gesundheitsbezogene Angabe ist: Ob dies gesundheitsbezogene Angaben sind, ist fraglich. Die altersbedingte Veränderung der menschlichen Haut ist allerdings für sich genommen ebenso wenig eine…WeiterlesenHCVO: Verjüngende Wirkung in Form von Faltenglättung durch Nahrungsergänzungsmittel nicht zwingend eine gesundheitsbezogene Angabe
Schlagwort: Nahrungsergänzungsmittel
Rechtsanwalt für Nahrungsergänzungsmittel: Nahrungsergänzungsmittel sind Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, den Bedarf an bestimmten Nährstoffen zu decken oder bestimmte Wirkungen auf den Körper zu erzielen. Sie werden als Ergänzung zur normalen Ernährung verwendet und sind in verschiedenen Formen wie Tabletten, Kapseln, Pulver oder Flüssigkeiten erhältlich.
Aus rechtlicher Sicht sind mit Nahrungsergänzungsmitteln verschiedene Themen verbunden. So sind die Herstellung, der Vertrieb und die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln durch zahlreiche Verordnungen und Vorschriften geregelt. Dazu zählen insbesondere die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sowie die Health-Claims-Verordnung.
Ein wichtiger Aspekt bei Nahrungsergänzungsmitteln ist die Kennzeichnung, die bestimmte Angaben zu Inhaltsstoffen, Dosierung, Anwendung und Hinweise auf mögliche Risiken oder Nebenwirkungen enthalten muss. Verstöße gegen diese Kennzeichnungsvorschriften können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel unterliegt bestimmten Regeln, insbesondere im Hinblick auf Aussagen zu Wirkung und Nutzen. So ist es beispielsweise verboten, mit irreführenden oder nicht wissenschaftlich belegten Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel zu werben.
Rechtliche Konsequenzen können auch drohen, wenn Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen oder in zu hoher Dosierung hergestellt werden.
Lebensmittelstrafrecht: Bei dem Verstoß gegen die §§ 58, 59 LFGB handelt es sich um einen sehr speziellen strafrechtlichen Tatvorwurf. Eine Vielzahl von vorgeschriebenen Handlungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetz kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die auch durchaus empfindlich sein können in ihrer Folge. Tätigkeit im strafrechtlichen Gebieten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes bieten wir im Zuge…WeiterlesenLebensmittelstrafrecht: Verstoß gegen § 58 LFGB oder § 59 LFGB
Health-Claims-Verordnung („HCVO„): Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel. Wer für Lebensmittel und insbesondere Nahrungsergänzungsmittel wirbt, muss die EG-Verordnung 432/2012 (Health-Claims“-Verordnung, HCVO, hier als PDF) beachten, mit der die Werbung mit gesundheitsbezogenen oder nährwertbezogenen Angaben reguliert wird. In diesem Beitrag gibt es einen Überblick über Grundprinzipien und Streitfragen rund um die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben und die sogenannte Health-Claims-Verordnung.…WeiterlesenHealth-Claims-Verordnung (HCVO): Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Immer wieder findet man in einem Impressum den Hinweis „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“. Es ist ein – rechtlich bisher übrigens vollkommen irrelevantes – verbreitetes Verhalten, dass manche Webseiten-Betreiber und Shops in Ihr Impressum nämlich Sätze wie diesen Schreiben: „Vor einer Abmahnung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir werden einen eventuell Rechtsverstoss umgehend…WeiterlesenWettbewerbsrecht und Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt?