Haben Unternehmer keinen Nachfolger in der Familie, ist die Suche unter den leitenden Mitarbeitern zumindest eine Option. Zu den steuerlichen Auswirkungen einer unentgeltli- chen Übertragung von GmbH-Anteilen auf leitende Angestellte hat nun das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (3 V 276/21) Stellung bezogen.
(mehr …)Schlagwort: Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen einer natürlichen oder juristischen Person erhoben wird. Sie ist in den meisten Ländern eine wichtige Einnahmequelle des Staates und wird auf der Grundlage des erzielten Einkommens berechnet. Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Einkommensteuer können sein
Steuerhinterziehung: Wenn Steuerpflichtige Einkommen absichtlich nicht angeben, um weniger oder gar keine Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Steuerhinterziehung betrachtet werden.
Falsche Angaben: Wenn Steuerpflichtige vorsätzlich falsche Angaben machen, um eine geringere Einkommensteuer zu zahlen oder staatliche Leistungen zu erhalten, können sie wegen falscher Angaben angeklagt werden.
Scheingeschäfte: Wenn Scheingeschäfte oder -transaktionen getätigt werden, um Einkommen zu verschleiern oder den Wert des Einkommens zu manipulieren, um eine niedrigere Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Betrug angesehen werden.
Steuerbetrug: Wenn gefälschte oder manipulierte Dokumente verwendet werden, um das Einkommen zu verringern und somit eine niedrigere Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Steuerbetrug angesehen werden.
In vielen Ländern können Verstöße gegen die Einkommensteuergesetze mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist daher wichtig, sich bei Fragen zur Einkommensteuer an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden und sich genau an die geltenden Gesetze zu halten. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Sanierungsgewinn: Erlass der Forderung aus eigennützigem Interesse
Steuerfreier Sanierungsgewinn: Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hamburg liegt kein steuerfreier Sanierungsgewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG, § 3a) vor, wenn es dem Gläubiger an der erforderlichen Sanierungsabsicht fehlt.
(mehr …)Einkommensteuer: Kinderbetreungskosten und Arbeitgeberzuschüsse
Steuerfrei gezahlte Arbeitgeberzuschüsse sind nicht steuerlich abzugsfähig: Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. So lautet ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs (III R 30/20).
(mehr …)Sind Online-Pokergewinne steuerpflichtig?
Einkommensteuer: Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen und Gewerbesteuer unterliegen. Gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster (11 K 3030/15) hat der steuerpflichtige Kläger Revision eingelegt, die beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig war.
Update: Der Bundesfinanzhof hat die Entscheidung des FG bestätigt, die Einnahmen aus diesem Online-Pokerspiel unterlagen damit der Einkommensteuer.
(mehr …)Werbungskosten: Neue Umzugskostenpauschalen ab 1.4.2021
Umzugskostenpauschalen: Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Für sonstige Umzugskosten (z. B. Kosten für den Abbau von Elektrogeräten) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen, bei deren Höhe sie sich am Bundesumzugskostengesetz (BUKG) orientiert.
Das Bundesfinanzministerium (BMF, Schreiben vom 21.7.2021, IV C 5 – S 2353/20/10004 :002) hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab 1.4.2021 sowie ab 1.4.2022 gelten. Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.
(mehr …)Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Fotovoltaikanlagen
Liebhaberei im Steuerrecht beiFotovoltaikanlagen: Bei kleinen Fotovoltaikanlagen kommt es oft zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt, wenn die Gewinnerzielungsabsicht angezweifelt wird. Das ist meist der Fall, wenn in den ersten Jahren höhere Verluste erwirtschaftet werden. Damit künftig keine aufwendigen und streitanfälligen Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht vom Steuerpflichtigen erstellt und vom Finanzamt geprüft werden müssen, hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachung geschaffen.
(mehr …)Arbeitsrecht: Einbehalt der Steuern durch Arbeitgeber bei Abfindungen
Das Landesarbeitsgericht Hamm (18 Sa 984/14) hält zur Abfindungen fest:
Abfindungen zählen zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die auf den Abfindungsbetrag entfallenden Steuern einzubehalten, da es sich bei der Abfindungszahlung um Arbeitslohn i. S. d. § 38 Abs. 1 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt (Anschluss an BFH, Beschluss v. 12.12.2011 – IX B 3/11; BAG, Urteil v. 21.11.1985 – 2 AZR 6/85).
Domainrecht: Verkauf einer Internet-Domain ist mitunter steuerfrei
Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Dies hat der 8. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 20.04.2010 (8 K 3038/08) entschieden.
(mehr …)Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 (14 V 2484/10).
Steueramnestie: Die strafbefreiende Erklärung (2004)
Die Luft für den viel zitierten Steuerflüchtling wird dünner. War bisher der Zugriff der Steuerfahndung auf ausländisches Kapitalvermögen nur im begründeten Einzelfall möglich, wird diese Möglichkeit des Fiskus durch Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie wesentlich erweitert. Informationen wie die Höhe der Zinserträge, die Identität und der Wohnsitz des Kapitalanlegers sollen in Zukunft unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.
(mehr …)Kinderkrankengeld zwar steuerfrei, unterliegt jedoch Progressionsvorbehalt
Erhalten Eltern von der Krankenkasse Kinderkrankengeld, ist diese Zahlung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 2 EStG) steuerfrei. Sie unterliegt jedoch als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld wegen der Coronapandemie hat die Bundesregierung nun abgelehnt (Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 19/28418 vom 13.4.2021).
(mehr …)Rückabwicklung Baudarlehen: Steuerpflicht für Vergleichsbeträge?
Werden Darlehen oder Kredite rückabgewickelt, kommt es bei einem Vergleich oft zu Zahlungen der Bank. Hier stellt sich die Frage, ob es sich um steuerpflichtige Kapitalerträge handelt. Mehrere Entscheidungen der Finanzgerichte (FG) befassen sich nun mit dieser Thematik – und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die unterschiedlichen Sichtweisen verdeutlichen zwei aktuelle Urteile.
(mehr …)Beschränkte Verlustverrechnung für Aktienveräußerungsverluste verfassungswidrig?
Der Bundesfinanzhof (VIII R 11/18) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen und nicht auch mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen.
(mehr …)Bundesfinanzhof zur Nutzung betrieblicher Mobiltelefone
Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei. Dies veranlasste eine GmbH zu einer Gestaltung, die nun in der Revision vom Bundesfinanzhof (BFH) überprüft werden wird:
Ist von einem rechtlichen Gestaltungsmissbrauch i. S. der Abgabenordnung (§ 42 AO) auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der Arbeitgeber ihm das Handy anschließend im Rahmen eines Vertrags auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt?
(mehr …)Steuerfreie Corona-Prämie bis 31.3.2022 verlängert
Mit der Corona-Prämie können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Aktuell hat der Gesetzgeber die Zahlungsmöglichkeit erneut verlängert – und zwar bis zum 31.3.22.
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