Schlagwort: haushaltsnahe Dienstleistung

Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Dienstleistung, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird und im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung geltend gemacht werden.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Gartenarbeit, Kinderbetreuung, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Handwerkerleistungen im Haushalt. Um als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt zu werden, muss die Leistung unmittelbar im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden und diesem persönlich zugute kommen.

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Allerdings sind nicht alle Kosten abzugsfähig und es gibt auch hier besondere Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. So muss zum Beispiel der Rechnungsbetrag überwiesen und nicht bar bezahlt worden sein.

Wichtig ist, dass haushaltsnahe Dienstleistungen nur dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn sie nicht vom Arbeitgeber des Steuerpflichtigen oder aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

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