Ab dem 1.1.2004 ist für den Vorsteuerabzug die Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unumgänglich. Besondere Vorsicht ist gerade bei Dauerleistungsverträgen geboten.WeiterlesenSteuer- und Rechnungsnummer: Was ist bei Dauerleistungen zu beachten?
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie betrifft alle Unternehmen, die Umsätze tätigen. Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sind
- Umsatzsteuerhinterziehung: Ein Unternehmen gibt falsche Umsatzsteuervoranmeldungen ab oder hinterzieht Umsatzsteuer, indem es Umsätze nicht erklärt oder zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordert. Dies kann strafrechtlich verfolgt werden und zu hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen.
- Umsatzsteuerbetrug: Hier wird die Umsatzsteuer durch Vortäuschung von Umsätzen oder durch Ausstellung falscher Rechnungen erschlichen. Auch dies kann strafrechtlich verfolgt werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen.
- Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Hier unterlässt ein Unternehmer die Abführung der Umsatzsteuer oder gibt zu niedrige Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Auch dies kann strafrechtliche Folgen haben.
- Vorsteuerabzug zu Unrecht: Hier wird Vorsteuer abgezogen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Auch dies kann strafrechtlich verfolgt werden und zu hohen Strafen führen.
Für Unternehmen ist es wichtig, die umsatzsteuerlichen Vorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass alle Umsätze und Vorsteuerbeträge korrekt angegeben und verbucht werden. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei aufeinander folgenden Erwerbsvorgängen die für den ersten Erwerb gezahlte Grunderwerbsteuer auf die Grunderwerbsteuer des zweiten Erwerbs angerechnet bzw. nur in Höhe des Differenzbetrages erhoben werden kann.WeiterlesenGrunderwerbssteuer: Kein „Vorsteuerabzug“ bei mehrfachem Verkauf eines Grundstücks