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Steuer- und Rechnungsnummer: Was ist bei Dauerleistungen zu beachten?

Ab dem 1.1.2004 ist für den Vorsteuerabzug die Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unumgänglich. Besondere Vorsicht ist gerade bei Dauerleistungsverträgen geboten.WeiterlesenSteuer- und Rechnungsnummer: Was ist bei Dauerleistungen zu beachten?

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Grunderwerbssteuer: Kein „Vorsteuerabzug“ bei mehrfachem Verkauf eines Grundstücks

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei aufeinander folgenden Erwerbsvorgängen die für den ersten Erwerb gezahlte Grunderwerbsteuer auf die Grunderwerbsteuer des zweiten Erwerbs angerechnet bzw. nur in Höhe des Differenzbetrages erhoben werden kann.WeiterlesenGrunderwerbssteuer: Kein „Vorsteuerabzug“ bei mehrfachem Verkauf eines Grundstücks