Kommt die Störerhaftung bei frei zugänglichem WLAN wieder zurück nach Deutschland? Nach vielen Jahren des Ringens wurde im heutigen §8 TMG eine weitgehende Privilegierung aufgenommen, die sich auch auf Unterlassungsansprüche erstreckt. Das TMG wird allerdings durch das „Digitale Dienste Gesetz“ (DDG) abgelöst werden, mit dem in Deutschland die Umsetzung des Digital Service Act (DSA) erfolgt. Dabei ist im aktuellen Referentenentwurf des DDG zwar im neuen §8 DDG-RefE zwar ebenfalls das Thema der Zugänge aufgegriffen, allerdings wurde de facto nur §8 Abs.4 TMG übernommen, insbesondere der wichtige §8 Abs.1 S.2 TMG, mit dem Unterlassungsansprüche erfasst sind, ist nicht übernommen worden.
Nach einem ersten Aufschrei hat das Ministerium bekannt gegeben, dass man sich ja noch in der Abstimmung befinde und an der WLAN-Störerhaftungsregelung nicht gerüttelt werden solle. Es macht den Eindruck, dass man den Aspekt übersehen hat und sich schlicht auf Art. 4 DSA berufen möchte – was in Deutschland, auf Grund der unsäglichen Rechtsprechung dahin, dass Unterlassungsansprüche nicht von Haftungsprivilegien umfasst sind, allerdings nicht ausreichend wäre. Es bleibt abzuwarten, von einer Besprechung des DDG wird hier derzeit abgesehen, da die endgültige Fassung offenkundig noch nicht absehbar ist.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.