Der Bundesgerichtshof (VI ZR 144/11) hat sich mit Urteil vom 27.03.2012 mit der Störerhaftung für per RSS eingebundene Inhalte befasst und dabei u.a. festgestellt: Der Betreiber eines Informationsportals, der […] erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien und Blogs ins Internet stellt, ist danach grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen.…WeiterlesenBundesgerichtshof: Keine Störerhaftung für per RSS eingebundene Inhalte
Schlagwort: Störerhaftung
Die Störerhaftung im deutschen Recht bezieht sich auf die zivilrechtliche Haftung von Personen oder Unternehmen, die nicht direkt eine Rechtsverletzung begangen haben, aber in irgendeiner Weise zur Verletzung beigetragen oder diese ermöglicht haben. Es handelt sich also um eine mittelbare Haftung.
Ein klassisches Beispiel für die Anwendung der Störerhaftung war die Haftung des Anschlussinhabers eines WLAN-Netzwerks für Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten über dieses Netzwerk begangen wurden. Wenn das WLAN nicht ausreichend gesichert war und jemand anderes darüber illegal Musik oder Filme heruntergeladen hat, konnte der Anschlussinhaber als Störer in Anspruch genommen werden, auch wenn er selbst nichts mit der Rechtsverletzung zu tun hatte.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Störerhaftung keine Verschuldenshaftung ist. Das bedeutet, dass der Störer auch dann haften kann, wenn ihm kein persönliches Verschulden an der Rechtsverletzung nachgewiesen werden kann. Es reicht aus, dass er die Rechtsverletzung objektiv ermöglicht oder nicht verhindert hat.
In den letzten Jahren gab es jedoch einige gesetzliche Änderungen und Gerichtsentscheidungen, die die Anwendung der Störerhaftung, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und des offenen WLANs, eingeschränkt haben. Es ist daher ratsam, sich bei konkreten Fragen zur Störerhaftung an, einen Rechtsanwalt zu wenden, gerade mit Blick auf die seit den 2020ern laufende neue europäische Plattformregulierung.
Zunehmend ist die Einbindung des „Facebook-Like-Buttons“ ein beachtliches datenschutzrechtliches Problem – aber nicht nur datenschutzrechtlich: Wenn man mit der wohl inzwischen herrschenden Auffassung IP-Adressen als personenbezogenes Datum einstuft, kommt man jedenfalls zu dem Ergebnis, dass der „Like-Button“ in der derzeitigen Verwendung rechtlich unzulässig sein muss. Entsprechend entwickelt sich die rechtliche Lage, denn man stuft datenschutzrechtliche Vorgaben als wettbewerbsrechtlich relevante Verhaltensregel ein.WeiterlesenDatenschutzrechtliche Probleme mit dem Facebook-Like-Button
Das Amtsgericht Hannover (439 C 2674/08) hatte im Jahr 2008 einen Fall zu verhandeln, in dem es um die Urheberrechtsverletzung durch einen Minderjährigen ging. Die Entscheidung, wenn auch von einem Amtsgericht, sollte durchaus Modellcharakter haben. Dazu auch: Haftung bei Filesharing für volljährige Kinder Keine Grundsätzliche Haftung bei Filesharing für Ehepartner Hintergrund: Haftung von MinderjährigenDer Schutz…WeiterlesenAG Hannover: Minderjährige haften bei Urheberrechtsverletzungen nur eingeschränkt
Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Das hat am 20.04.2012 das Landgericht Hamburg (310 O 461/10) in einem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube entschieden.WeiterlesenLG Hamburg zu den Urheberrechtlichen Pflichten eines Videoportalbetreibers
In der aktuellen NJW (21/2010) findet sich ab Seite 1494 ein Beitrag von Holger Nieland mit dem Titel „Haftung bei Meinungsforen im Internet“. Der Autor analysiert in ziemlich kompakter Form die aktuelle Rechtslage zur Störerhaftung im Rahmen von Internet-Foren, dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Auseinandersetzung mit der – speziell aus Hamburg geforderten – „proaktiven…WeiterlesenStörerhaftung und Meinungsforen
Auch das AG Frankfurt a.M. (32 C 157/12 (18)) will bei illegalem Filesharing keine grundsätzliche (Störer-)Haftung unter Ehepartnern erkennen, wenn der eine Anschlussinhaber ist und der andere Ehepartner auch nur Zugriff auf diesen Anschuss hatte. Eine Pflicht, konkrete Maßnahmen zur Vorbeugung von Rechtsbrüchen zu ergreifen, sieht das Gericht erst, wenn bereits Rechtsverletzungen bekannt geworden sind.…WeiterlesenFilesharing-Abmahnung: Auch AG Frankfurt a.M. sieht keine grundsätzliche Haftung für Ehepartner
Überraschend wenig Beachtung hat ein Urteil des OLG Düsseldorf (I-20 W 146/08) vom 11.5.2009 erfahren. Hier hatte sich das OLG, wie schon zuvor (I-20 W 157/07) mit der Haftung eines WLAN-Betreibers als Störer zu beschäftigen. Dabei findet das OLG nicht nur deutliche Worte, sondern setzt sich auch mit der entgegengesetzten Rechtsprechung aus Frankfurt auseinander. Achtung:…WeiterlesenOLG Düsseldorf: Wer ein WLAN betreibt hat Prüfungspflichten (2009)
Das Landgericht München (17 HK O 1398/11 – dazu auch Heise und ITEspresso) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob es in Deutschland derzeit eine Pflicht für WLAN-Betreiber gibt, ihre Benutzer zwingend zu identifizieren – oder anders herum ausgedrückt, ob das Gewähren anonymer Nutzung rechtlich zulässig ist. Wichtig ist, den Hintergrund zu dieser Entscheidung richtig…WeiterlesenLandgericht München sieht keine Verpflichtung für WLAN-Betreiber Nutzer zu identifizieren
Das OLG Düsseldorf (I-20 U 42/11) hat Ende letzten Jahres entschieden, dass durch die Einbindung fremder Inhalte mittels „Embedded-Content“ eine Urheberrechtsverletzung bestehen kann. Letztlich ist diese Feststellung wohl korrekt und auch zu begrüßen, wobei die Begründung wohl in diesem kurzen Satz des OLG zu sehen sein wird: Bei dem „Embedded Content“ dagegen wird das geschützte…WeiterlesenUrheberrechtsverletzung durch Embedded-Content
Die DeNIC kommt bei Namens- bzw. Kennzeichenverletzungen durch registrierte Domains nicht als Störer in Frage – so hat der Bundesgerichtshof (I ZR 259/99, I ZR 82/01) längst festgestellt. Der DeNIC kommt hierbei vor allem ihre Tätigkeit im Sinne des öffentlichen Interesses zu Gute. WeiterlesenDomainrecht: Keine Störerhaftung der DeNIC
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 U 162/10) hat sich zur Haftung des Geschäftsführers im Designrecht geäußert und festgestellt, dass im Designrecht (wie im Urheberrecht und anders als im Wettbewerbsrecht) die grundsätzliche Haftung des Geschäftsführers über die Störerhaftung bei Verletzungshandlungen der GmbH im Raum steht: Es kann dahinstehen, ob die nunmehrige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine persönliche…WeiterlesenDesignrecht: Zur Haftung des Geschäftsführers
Gerne wird um Domains gestritten bzw. um die Frage, ob eine Domain fremde Rechte verletzt. Dabei kommt es mitunter – wenn nicht gar regelmäßig – vor, dass eine im Streit stehende Domain gar nicht auf eine Webseite mit „echtem Inhalt“ verweist, sondern vielmehr „geparkt“ ist. Hintergrund zum Domain-Parking ist folgender: Es gibt Anbieter, die sich…WeiterlesenDomainrecht: Zur Haftung von Domain-Parking Anbietern wie Sedo
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen. Achtung: Dieser Artikel ist älter, beachten Sie unseren Übersichtsartikel zur Störerhaftung bei einem WLANWeiterlesenOberlandesgericht Köln: Unerlaubter Musikdownload – Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder (2009)
Der Bundesgerichtshof (I ZA 17/10) hat scheinbar entschieden, dass ein Link auf eine Webseite, auf der ein urheberrechtlich geschütztes Lied ohne Lizenz kopiert werden kann, abgemahnt werden kann. Ich glaube. dem war nicht so – dass die Entscheidung des BGH, trotz der enormen Brisanz, eher wenig Beachtung und verschiedenste Interpretationen erlebt, ist vor allem der…WeiterlesenFilesharing-Abmahnung: Abmahnung für einen Hyperlink?
Das OLG Köln hat sich beim Thema Filesharing-Abmahnungen weiter mit „klarer Kante“ postiert und stellte u.a. klar, dass man – wenn man gar keine Vorkehrungen gegen Rechtsbrüche trifft – für volljährige Kinder im Zuge der Störerhaftung als Anschlussinhaber voll haftet. WeiterlesenFilesharing-Abmahnung: Haftung für volljährige Kinder