Cardsharing: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club

Es laufen – nach meinem Eindruck massenhaft – gegen ehemalige Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club: Die vier, für die Portale verantwortlichen, Täter hinter KeyTV.eu & Keyworld.Club wurden mit Urteil vom 21.05.2019 verurteilt; wohl seitdem läuft die Verfolgung der Nutzer an, die in für die Ermittler zugänglichen Datenbanken mit Zahlungs- und Zugangsdaten gespeichert waren.

In den mir bekannten Verfahren geistern die Zahl von über 1000 ermittelten Nutzer umher. Die Ermittlungen aus dem Jahr 2020 setzen sich damit auch in 2021 konsequent fort.

Cardsharing

Das ist der Versuch, durch IT-Infrastruktur mehreren Nutzern (günstiger) die gemeinsame Nutzung einer Entschlüsselungskarte für Pay-TV zu ermöglichen. Hintergrundinformationen zum Cardsharing sammeln wir hier.

Unterscheiden muss man dabei zwischen den Betreibern, die die Signale weiter verteilen – und den Nutzern, die bezahlen um schlicht die Inhalte ansehen zu können. Betreiber sind regelmäßig mit Hausdurchsuchungen konfrontiert, während klassische Nutzer in hiesigen Fällen als Beschuldigte irgendwann angeschrieben werden. Teilweise liegen hier 5 Jahre zwischen Zahlung und Anschreiben. Wir verteidigen in unserer Kanzlei Fälle auf beiden Seiten, wir haben mehrere Anbieter (siehe unten) aber auch zahlreiche Kunden verteidigt.

Zahlungsverkehr als Ermittlungsansatz

Das primäre Werkzeug der Ermittler bleibt der Zahlungsverkehr: Am beliebtesten sind Paypal und die klassische Überweisung, beides hinterlässt herausragende Spuren; speziell, wenn Paypal genutzt wurde, begegnet mir in Ermittlungsakten eine ganz detaillierte Auflistung sämtlicher Zahlungen, die geleistet wurden, sodass man auf die Häufigkeit und Dauer der Nutzung rückschließen kann.

Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club - Rechtsanwalt Ferner zu KeyTv.eu

Die Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club sind umfangreich und können, je nach Nutzungsumfang, „hässlich“ werden.

Strafbarkeit des Cardsharing

Ein Cardsharing ist strafbar, die wesentlichen Rechtsfragen sind geklärt. Aus meiner Sicht ungeklärt ist bis heute das Verhältnis der allgemeinen Normen des StGB zum Zugangskontrolldiensteschutzgesetz, das mit der privilegierten Strafandrohung vorgehen könnte (jedenfalls für Betreiber, nicht für Nutzer).

Cardsharing: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club
Aus einer Pressemitteilung der Polizei Köln stammende Ansicht einer bei einem Betreiber von Cardsharing

Das Problem ist dabei gerade für Nutzer weniger die Urheberrechtsverletzung, als vielmehr der ordinäre Vorwurf eines Computerbetruges, der beim Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit (die beim Ersparen von Aufwendungen angenommen werden kann!) mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten belegt ist – je Tat. Andererseits gibt es gerade die Möglichkeit einer , die durch vernünftige Verteidigungstaktik gerade eröffnet werden kann; wobei hier weiterhin nichts dazu bekannt ist, ob die geprellten Anbieter zivilrechtlich gegen die ehemaligen Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club vorgehen, was erhebliche weitere finanzielle Folgen haben könnte.

Ausblick: Es wird weiter gehen mit Ermittlungen beim Cardsharing

Wie ich schon geschrieben habe, verteidige ich aktuell mehrere unterschiedliche angebliche Betreiber von Cardsharing-Portal, wo die Ermittlungen ganz am Anfang stehen; die namhaften Angebote dürften mittelfristig zu weiteren hunderten Ermittlungsverfahren gegen Nutzer führen. Der „Spuk“ ist als nicht vorbei, sondern vielmehr stehen auch in den nächsten Jahren zahlreiche Ermittlungsverfahren an. Betroffene User sollten überlegen, inwiefern es sinnvoll ist, sich hier Jahre des schlechten Schlafs zuzumuten oder ob man nicht proaktiv tätig werden möchte.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.