Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

gegen Entziehung der : Wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht wird regelmässig nach der Möglichkeit einer Klage gefragt. Dabei ist sicherlich der häufigste Fehler, dass Betroffene in der Praxis nach meiner Erfahrung anwaltlichen Rat erst suchen, wenn der Bescheid bereits in der Welt ist, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt hat man regelmässig Verteidigungspotential verspielt.

Hinweis: Bei einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis sind unsere Anwälte nicht behilflich, wir helfen nur in Strafverfahren!

Klagekonstellationen bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Es ist vorab sauber zu prüfen, ob eine Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wirklich Erfolgversprechend ist – die Verzweiflung der Betroffenen ist nachvollziehbar, schädlich aber ist hier die falsch orientierte Beratung: Durch eine sinnlose Klage werden nur Ressourcen und Zeit verschwendet, die man sinnvoller in einer zeitnahe Wiedererteilung investieren könnte.

Häufige Situationen in denen sich eine Prüfung der näheren Umstände der Entziehung der Fahrerlaubnis zumindest lohnen kann sind

  • Anordnung ärztliches Gutachten ohne Frist oder näherer Bestimmung des Inhalts
  • Entziehung der Fahrerlaubnis nach negativer MPU bei – oder Drogenkonsum
  • Entziehung der Fahrerlaubnis bei nichtvorlage von ärztlichem Attest

Rechtliche Grundlage für eine Fahrerlaubnisentziehung ist § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 46 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV -). Danach ist einem Kraftfahrzeugführer die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Mit der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis kann dies einer Prüfung unterzogen werden.

Klage: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine Ungeeignetheit – etwa bei Gewaltdelikten, Straftaten oder Krankheit – unterstellt, bieten sich je nach Fallkonstellation unterschiedliche Angriffspunkte. Anders bei Drogenkonsum: Hier bietet sich insbesondere bei einem Fahren unter -Einfluss deutliches Verteidigungspotential, speziell wenn eine erste Fahrt unter Cannabis-Einfluss im Raum steht.

Klagegegner

Klagegegner bei einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Behörde als Rechtsträger des Strassenverkehrsamtes.

Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Regelmäßig ist in den mir bekannten Fällen seitens des Strassenverkehrsamtes für die Städteregion Aachen die Anordnung der sofortigen Vollziehung vorgesehen, was bedeutet, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Diese Anordnung muss hinreichend schriftlich begründet sein, vgl. § 80 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Mit ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Aachen gilt, dass angesichts der aus der Ungeeignetheit eines Kraftfahrers für die Allgemeinheit resultierenden erheblichen Gefahren bei im Raum stehenden Drogenkonsum keine ausschweifenden Ausführungen in der Anordnung zur Begründung notwendig sind. Man kann klageweise die Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung beantragen – taktisch ist dies allerdings nicht zwingend geboten oder klug, da hier lediglich eine summarische Prüfung stattfindet und ein solcher Antrag muss im Einzelfall abgewägt werden.

Und Vorsicht, mit weiterer ständiger Rechtsprechung des VG Aachen gilt weiterhin: „In aller Regel trägt allein die voraussichtliche Rechtmäßigkeit einer auf den Verlust der Kraftfahreignung gestützten Ordnungsverfügung die Aufrechterhaltung der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zwar kann die Fahrerlaubnisentziehung die persönliche Lebensführung und damit die Wahrnehmung grundrechtlicher Freiheiten des Erlaubnisinhabers gravierend beeinflussen. Derartige Folgen, die im Einzelfall bis zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage reichen können, muss der Betroffene jedoch angesichts des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbaren Auftrags zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben hinnehmen.“.

Klagefrist bei Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

In NRW gilt, dass binnen einen Monats ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes in diesen Fällen Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben ist – ein bei der Behörde angebrachter Widerspruch ist nicht Fristwahren oder ausreichend! Da eine solche Klage eine gewisse Vorbereitungszeit hat, sollten Sie nicht noch länger warten, wenn Sie ohnehin schon den Fehler begangen haben, nicht frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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