Gibt es einen Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht (Verfahren nach dem JGG)? Selbstverständlich gibt es auch im Jugendstrafverfahren die Pflichtverteidigung, es gelten grundsätzlich die üblichen Regeln der Pflichtverteidigung. Das bedeutet, bei Anklage zum Jugendschöffengericht oder wenn ein Verbrechen im Raum steht, wird man regelmäßig über eine Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren nachdenken können.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Und wenn keine Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren in Betracht kommt? Dann sollten Sie nicht verzweifeln. Nach unserem Eindruck gibt es einige Strafverteidiger, die – wie wir – reduzierte Gebühren im Jugendstrafverfahren anbieten, teilweise sogar die Abrechnung der erheblich reduzierten Gebühren eines Pflichtverteidigers. Auch hier gilt: Fragen Sie, solange Sie nicht nachfragen kann Ihnen nicht geholfen werden.
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Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
- Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
- Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.


