Gibt es einen Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht (Verfahren nach dem JGG)? Selbstverständlich gibt es auch im Jugendstrafverfahren die Pflichtverteidigung, es gelten grundsätzlich die üblichen Regeln der Pflichtverteidigung. Das bedeutet, bei Anklage zum Jugendschöffengericht oder wenn ein Verbrechen im Raum steht, wird man regelmäßig über eine Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren nachdenken können.
Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)
Infos bei uns: Haft oder Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Pflichtverteidiger gesucht | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl
Und wenn keine Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren in Betracht kommt? Dann sollten Sie nicht verzweifeln. Nach unserem Eindruck gibt es einige Strafverteidiger, die – wie wir – reduzierte Gebühren im Jugendstrafverfahren anbieten, teilweise sogar die Abrechnung der erheblich reduzierten Gebühren eines Pflichtverteidigers. Auch hier gilt: Fragen Sie, solange Sie nicht nachfragen kann Ihnen nicht geholfen werden.
Wie lange dauert die Pflichtverteidigung
Im Kern ist es ganz einfach: Die Bestellung des Pflichtverteidigers endet mit der Einstellung oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, das bedeutet, das regelmäßig die nächsten Instanzen Bestandteil der Pflichtverteidigung sind. Eine Ausnahme sind die Beiordnung für das Strafbefehlsverfahren oder im beschleunigten Verfahren. Mehr zur Dauer der Beiordnung hier bei uns.
Pflichtverteidiger: Gut oder Schlecht?
Ist ein Pflichtverteidiger gut oder schlecht? Das lässt sich nicht pauschal beantworten, es kommt darauf an, ob Sie sich einen guten ausgewählt haben - oder ob Sie so dumm waren, einfach gar nichts zu machen und abzuwarten. Mehr dazu hier.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Anwalt, der Ihnen vom Staat beigeordnet wurde. Vergessen Sie Filme oder US-Serien - in Deutschland ist der Pflichtverteidiger weder ein besonderer Anwalt noch ein besonders guter oder schlechter Anwalt, Sie können sich jeden Anwalt aussuchen und dann diesen beigeordnet erhalten.
Pflichtverteidiger gesucht?
Wenn Sie einen Pflichtverteidiger suchen bzw. vom Gericht aufgefordert wurden einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen, stehen wir zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich an: 02404 92100
- Professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung
- Keine Angst vor Abstrichen, bei uns ist die Pflichtverteidigung eine vollwertige Strafverteidigung ohne Wenn und Aber
- Vertretung in allen strafrechtlich relevanten Bereichen
- Konzentration auf regionale Tätigkeit: Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus hunderten Strafverteidigungen im Raum Aachen & Heinsberg
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben einen Verteidiger zu benennen bringen Sie das Schreiben ohne Termin kurzerhand sofort bei uns rein oder rufen Sie an - wir kümmern uns um alles!
Kann man einen Pflichtverteidiger wechseln?
Kurze Antwort: Ja! Sie können den Pflichtverteidiger wechseln, allerdings wird es - je nachdem wie lange Sie warten, durchaus kompliziert. Wir helfen Ihnen, wenn Sie den Pflichtverteidiger wechseln möchten. Mehr zum Wechsel des Pflichtverteidigers finden Sie hier bei uns.
Arbeitet der Pflichtverteidiger für das Gericht?
Kurze Antwort: Nein. Es handelt sich um einen "normalen" Strafverteidiger, der vom Gericht aus einer Liste herausgepickt wurde, weil Sie sich nicht beim Gericht gemeldet haben!
Wie wird der Pflichtverteidiger ausgewählt?
Sie erhalten als Pflichtverteidiger den Strafverteidiger, den Sie sich selber aussuchen! Nur wenn Sie gar nichts machen und sich um nichts kümmern erhalten Sie vom Gericht einen Pflichtverteidiger, den Sie nicht kennen und sich nicht ausgesucht haben. Mehr zur Auswahl des Pflichtverteidigers.
Wann kann man einen Pflichtverteidiger beantragen?
Sie können jederzeit einen Pflichtverteidiger beantragen - ob Sie einen erhalten ist eine andere Sache. Das Gesetz sieht Fälle so genannter notwendiger Verteidigung vor, in einem solchen Fall ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Im Ermittlungsverfahren dabei ausdrücklich nur auf Antrag, Sie müssen also tätig werden und erhalten im Ermittlungsverfahren nicht automatisch einen Pflichtverteidiger. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen und dabei kann der Verteidiger Ihrer Wahl auch Ihr Pflichtverteidiger werden. Es macht also erst Recht Sinn, sich in dem Fall dass man sich keinen Anwalt leisten kann, erst Recht frühzeitig um einen Verteidiger zu bemühen und mit diesem das Gespräch zu suchen hinsichtlich einer Pflichtverteidiger-Beiordnung.
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