Pflichtverteidiger

Pflichtverteidiger: was ist ein Pflichtverteidiger und wann erhält man einen Pflichtverteidiger: Es gibt zahlreiche Fälle (siehe nur §140 StPO), bei denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Rahmen der notwendigen Verteidigung vorgesehen ist – die Wichtigsten in der Praxis sind:

  • Es geht um eine Tat bei der mehr als 1 Jahr im Gesetz mindestens vorgesehen ist;
  • Die findet in 1. Instanz vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht statt bzw. dies ist absehbar.
  • (Untersuchungs-)Haft wird vollstreckt;
  • Sie sind ganz allgemein nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Das kann sein, wenn Sie selbst geistig derart beschränkt sind, dass Sie den Sachverhalt nicht erfassen können, geschweige denn sich rechtliche Gedanken machen können. Oder die Sachlage oder Rechtslage ist derart anspruchsvoll, dass kein normal intelligenter Mensch ohne juristische Ausbildung es erfassen kann. An dieser Stelle sind Gerichte bekanntlich eher Streng.

Pflichtverteidiger-Kontakt

  • Wir bieten professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns eine vollwertige Strafverteidigung
  • Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!
  • Wir stehen für eine Pflichtverteidigung nur im Bundesland NRW und ausschließlich zur Verfügung, wenn Ihnen entweder ein Vergehen vorgeworfen wird – oder ein Verbrechen aus dem
  • Zwingende Bedingungen: Korrespondenz per Mail, nur im Notfall per Telefon; Anwalt und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt
Pflichtverteidiger in Aachen, Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung: Strafverteidiger Jens Ferner bietet seriöse Pflichtverteidigung als Ihr Pflichtverteidiger ohne Abstriche im Raum Aachen

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Der Pflichtverteidiger – so gut, wie Sie ihn auswählen!

Was ist ein Pflichtverteidiger: Ein „Pflichtverteidiger“ ist ein ganz normaler Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt ist im Rahmen einer Beiordnung auf Staatskosten tätig ist, ohne dass es irgendwelche sonstigen Einschränkungen gibt – es geht also um Ihren Verteidiger „auf Staatskosten“. Die Strafprozessordnung sieht dabei zwingend für bestimmte Fälle der Strafverteidigung einen sogenannten „Pflichtverteidiger“ vor, es handelt sich hierbei mit dem Gesetz um Fälle der „notwendigen Verteidigung“.

Es geht darum, dass jemand nicht ohne Rechtsanwalt in bestimmten Strafprozessehen (alleine) stehen darf. Der Pflichtverteidiger ist damit nur beschreibend gemeint, es geht nicht um einen bestimmten Rechtsanwalt oder gar um einen Rechtsanwalt, der „für das Gericht arbeitet“ – so etwas gibt es nicht! Pflichtverteidiger sind Rechtsanwälte und wenn Sie alles richtig machen, bekommen Sie genau den Anwalt, den Sie sich selber ausgesucht haben.

Pflichtverteidiger: gut oder schlecht?


Pflichtverteidiger – Gut oder schlecht? Gerne wird die Frage gestellt, ob „der Pflichtverteidiger“ gut oder schlecht ist. Dieser Frage liegt bereits eine falsche und vor allem von US-Serien geprägte Vorstellung des Pflichtverteidigers zugrunde. Tatsächlich ist der Pflichtverteidiger im Idealfall einfach nur der Strafverteidiger, den man sich selber aussucht.

Immer wieder muss man betonen, dass „der Pflichtverteidiger“ nur ein normaler Anwalt ist und gerade nicht „für das Gericht“ oder „für den Staat“ arbeitet. Die Frage, ob ein Pflichtverteidiger gut oder schlecht ist, geht damit ins Leere: Wenn Sie sich einen guten Strafverteidiger ausgesucht haben und diesen benennen, wenn ein Pflichtverteidiger bestellt werden soll, dann haben Sie am Ende einen guten Pflichtverteidiger. So einfach ist das.

Tatsächlich aber ist es so, dass in der Praxis die meisten Menschen sich nicht um Ihre Rechte kümmern: Weder reagiert man rechtzeitig im , noch antwortet man auf das Schreiben des Gerichts, mit dem man aufgefordert wird, einen Verteidiger der eigenen Wahl zu benennen. Dabei hat man immer selber in der Hand, sich seinen Wahl-Strafverteidiger beiordnen zu lassen. Wenn das Gericht dann zufällig einen Verteidiger auswählt, nachdem man die ganze Zeit nichts getan hat, ist gerne das Geschrei groß.

Daher: Es liegt an Ihnen, kümmern Sie sich um Ihre Freiheit und Ihre Rechte. Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren hören, fragen Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger und besprechen Sie mit ihm, wie es mit einer Pflichtverteidigung aussieht.

Pflichtverteidiger: Strafverteidiger Ferner Aachen Alsdorf ist auf Wunsch Ihr Pflichtverteidiger

Pflichtverteidiger: Der Pflichtverteidiger ist nicht per se schlecht, auch wenn die Bezahlung nicht so wirklich toll ist. Wenn man die Zeit aber zielgerichtet einsetzt und der Mandant mitspielt, gibt es viele Szenarien, in denen ein Pflichtverteidiger hervorragende Arbeit leisten kann. Vor allem, wenn er mit Herzblut dabei ist.

Keine Prüfung der Bedürftigkeit

Bei der Pflichtverteidigung nach deutschem Recht kommt es dagegen nicht darauf an, ob Sie bedürftig sind! Es ist also keine Frage des Einkommens, wenn man sich fragt „wann erhält man einen Pflichtverteidiger“: Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, bekommen Sie einen Pflichtverteidiger – Punkt. Ihr bereits ausgesuchter Verteidiger wird dann halt als Pflichtverteidiger beigeordnet, aber Sie haben in jedem Fall einen Pflichtverteidiger.

Der Gedanke ist, dass man in unserem System glaubt, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren unter bestimmten Umständen immer einen Verteidiger braucht. Es ist schlicht undenkbar, dass jemand wegen etwas so Schwerwiegendem wie einem verurteilt wird und keinen Rechtsanwalt hatte, allein weil er sagte „ich will nicht“.

Der Verteidiger stellt insofern sicher, als das letztendlich gesprochene Urteil auch als solches ernst zu nehmen ist, weil die Rechte des Angeklagten in jedem Fall beachtet wurden.

Wer sucht den Pflichtverteidiger aus?

Pflichtverteidiger finden – Wie wird ein Pflichtverteidiger ausgewählt: Sie entscheiden selber, wer Ihr Pflichtverteidiger sein soll! Sie können einen Strafverteidiger aussuchen und diesen als Ihren Pflichtverteidiger benennen. Im Idealfall waren Sie so klug, sich sehr früh um einen Strafverteidiger zu bemühen, mit dem das weitere Vorgehen dann besprochen ist.

Wenn Sie gleichwohl nichts getan haben, erhalten Sie Post vom Gericht und können sodann Ihren gewünschten Verteidiger als Pflichtverteidiger benennen, der Verteidiger wird also auch hier von Ihnen ausgewählt. Allerdings laufen hier Fristen: Sie müssen sich innerhalb der Frist melden. Tatsächlich melden sich viele Betroffene gar nicht, obwohl sie selber einen Verteidiger aussuchen könnten.

Erst wenn Sie sich weiterhin nicht melden und einen Verteidiger benennen, wird das Gericht sodann einen auswählen. Es handelt sich hierbei um ein nicht vorgeschriebenes Verfahren, üblicherweise wird aus den Rechtsanwälten in Ortsnähe, die sich bei der Anwaltskammer in einer Liste haben eintragen lassen, dann einer ausgewählt. Eine Kontrolle, ob es sich um einen erfahrenen Strafverteidiger handelt, haben Sie dabei aber nicht mehr. Umso besser wäre es also, sich rechtzeitig um einen eigenen Verteidiger zu kümmern.

Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren?

Auf Antrag kann schon im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden (§141 StPO). Dann muss allerdings ein Beiordnungsgrund gemäß §140 StPO vorliegen, also etwa ein Verbrechen zur Last gelegt werden oder die zum Schöffengericht aufwärts absehbar sein. Beigeordnet wird ausdrücklich nur auf Antrag, weil der Gesetzgeber möchte, dass der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren selber frei entscheidet, ob er einen Pflichtverteidiger erhält. Das bedeutet: Sie müssen aktiv werden, um einen Pflichtverteidiger zu erhalten. Ein Strafverteidiger ist aber auch hierbei helfend tätig.

wann erhält man einen pflichtverteidiger? Rechtsanwalt Ferner Alsdorf

Wann erhält man einen Pflichtverteidiger? Die Frage hören wir oft und Betroffene sind oft schlecht gelaunt, wenn sie doch selber zahlen sollen. Das aber ist vom Staat nicht selten gewollt.

Unabhängig von einem Antrag wird Ihnen, wenn Sie noch keinen Verteidiger haben, in den Fällen der notwendigen Verteidigung ein Pflichtverteidiger bestellt, sobald

  1. die Vorführung vor ein Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige ansteht;
  2. wenn Sie sich in einer Anstalt oder JVA befinden;
  3. wenn Sie sich bei Vernehmung oder Gegenüberstellung nicht selbst verteidigen können;
  4. Sie vom Gericht aufgefordert werden, sich zur Anklageschrift zu Erklärung;

Da gerade während des Ermittlungsverfahrens die häufigsten Fehler begangen werden, ist ein zu langes Zuwarten ein erhebliches Problem. Andererseits ist es schlichtweg eine Milchmädchenrechnung, sich im Ermittlungsverfahren den Verteidiger zu „sparen“ und darauf zu hoffen, die Staatsanwaltschaft würde aufgrund der eigenen mehr oder minder intelligenten Einlassungen von einer Anklageerhebung absehen.

Im Kern ist es ganz einfach: Die Bestellung des Pflichtverteidigers endet mit der oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, das bedeutet, das regelmäßig die nächsten Instanzen Bestandteil der Pflichtverteidigung sind. Eine Ausnahme sind die Beiordnung für das Strafbefehlsverfahren oder im beschleunigten Verfahren. Mehr zur Dauer der Beiordnung hier bei uns.

Ist ein Pflichtverteidiger gut oder schlecht? Das lässt sich nicht pauschal beantworten, es kommt darauf an, ob Sie sich einen guten ausgewählt haben - oder ob Sie so dumm waren, einfach gar nichts zu machen und abzuwarten. Mehr dazu hier.

Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Anwalt, der Ihnen vom Staat beigeordnet wurde. Vergessen Sie Filme oder US-Serien - in Deutschland ist der Pflichtverteidiger weder ein besonderer Anwalt noch ein besonders guter oder schlechter Anwalt, Sie können sich jeden Anwalt aussuchen und dann diesen beigeordnet erhalten.

Wenn Sie einen Pflichtverteidiger suchen bzw. vom Gericht aufgefordert wurden einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen, stehen wir zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich an: 02404 92100

  • Professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung
  • Keine Angst vor Abstrichen, bei uns ist die Pflichtverteidigung eine vollwertige Strafverteidigung ohne Wenn und Aber
  • Vertretung in allen strafrechtlich relevanten Bereichen
  • Konzentration auf regionale Tätigkeit: Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus hunderten Strafverteidigungen im Raum Aachen & Heinsberg
  • Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben einen Verteidiger zu benennen bringen Sie das Schreiben ohne Termin kurzerhand sofort bei uns rein oder rufen Sie an - wir kümmern uns um alles!

Kurze Antwort: Ja! Sie können den Pflichtverteidiger wechseln, allerdings wird es - je nachdem wie lange Sie warten, durchaus kompliziert. Wir helfen Ihnen, wenn Sie den Pflichtverteidiger wechseln möchten. Mehr zum Wechsel des Pflichtverteidigers finden Sie hier bei uns.

Kurze Antwort: Nein. Es handelt sich um einen "normalen" Strafverteidiger, der vom Gericht aus einer Liste herausgepickt wurde, weil Sie sich nicht beim Gericht gemeldet haben!

Sie erhalten als Pflichtverteidiger den Strafverteidiger, den Sie sich selber aussuchen! Nur wenn Sie gar nichts machen und sich um nichts kümmern erhalten Sie vom Gericht einen Pflichtverteidiger, den Sie nicht kennen und sich nicht ausgesucht haben. Mehr zur Auswahl des Pflichtverteidigers.

Sie können jederzeit einen Pflichtverteidiger beantragen - ob Sie einen erhalten ist eine andere Sache. Das Gesetz sieht Fälle so genannter notwendiger Verteidigung vor, in einem solchen Fall ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Im Ermittlungsverfahren dabei ausdrücklich nur auf Antrag, Sie müssen also tätig werden und erhalten im Ermittlungsverfahren nicht automatisch einen Pflichtverteidiger. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen und dabei kann der Verteidiger Ihrer Wahl auch Ihr Pflichtverteidiger werden. Es macht also erst Recht Sinn, sich in dem Fall dass man sich keinen Anwalt leisten kann, erst Recht frühzeitig um einen Verteidiger zu bemühen und mit diesem das Gespräch zu suchen hinsichtlich einer Pflichtverteidiger-Beiordnung.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.