Kann man den Pflichtverteidiger wechseln: Selbstverständlich – wenn Sie etwa einen Pflichtverteidiger erhalten haben obwohl Sie bereits einen Rechtsanwalt haben kann man das ändern. Allerdings tritt dieser Fall regelmäßig ein, weil Betroffene sich um nichts gekümmert haben, tatsächlich haben sie ja die Wahl ihres Pflichtverteidigers.
Inzwischen haben Sie die Möglichkeit, den Pflichtverteidiger je nach vergangener Zeit sogar recht einfach zu wechseln. Wir stehen in unserer auf das Strafrecht fokussierten Kanzlei bei Strafverteidigungen zur Verfügung und unter geeigneten Umständen auch für einen Pflichtverteidiger-Wechsel. Rufen Sie an und fragen Sie – von alleine wird nichts passieren.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Pflichtverteidiger wechseln – gesetzliche Grundlage
Inzwischen ist der Wechsel des Pflichtverteidiger im Gesetz geregelt – Sie finden die Grundlage seit 2020 in §143a StPO. Dabei bieten sich mehrere Möglichkeiten, um einen ungewollten Pflichtverteidiger auszuwechseln.

Natürlich können Sie den Pflichtverteidiger auswechseln lassen – kümmern Sie sich einfach darum, rufen Sie einen Rechtsanwalt an und fragen Sie, wie der Wechsel des Pflichtverteidigers funktioniert!
Wechsel des Pflichtverteidigers durch Wahlverteidiger
Sie können sich einen Wahlverteidiger nehmen, das ist dann ein Anwalt den Sie sich selber aussuchen und den Sie auch selber bezahlen. Grundsätzlich gilt nämlich, dass ein Pflichtverteidiger zu entpflichten ist, wenn Sie sich einen eigenen Rechtsanwalt als Wahlanwalt ausgesucht haben – allerdings nur solange der Wahlverteidiger sich nicht nur bestellt, um eine Umpflichtung (also eine Auswechslung) zu erreichen (dazu nun auch §143a Abs.1 StPO). Es muss zudem sichergestellt sein, dass der Anwalt Sie bis zum Abschluss des Verfahrens vertritt – ohne Zahlung wird das also nix.
Es liegt in diesem Fall damit kein echter Wechsel vor, sondern man lässt den bisherigen Pflichtverteidiger entpflichten, indem man sich einen Wahlverteidiger gesucht hat. Oder platt ausgedrückt: Auf dem Weg werden Sie einen ungewollten Pflichtverteidiger garantiert los.
Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist möglich – Sie müssen sich nur darum kümmern und einen Strafverteidiger fragen.
Infos zur Haft

Rund um Haft und Fahndung helfen wir und bieten eine Vielzahl von Informationen in unserem Blog:
- Was ist ein Haftbefehl, wie kann man reagieren? (EN)
- Kann man einen Haftbefehl aufheben lassen?
- Ein Angehöriger wurde verhaftet – Was ist zu tun?
- Pflichtverteidigerwechsel ist binnen 3 Wochen möglich
- Auf der Flucht – was tun? (EN)
- Europäischer Haftbefehl (EN)
- Haftbeschwerde und Haftprüfung
- Red Notice
- Öffentlichkeitsfahndung
Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
- Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
- Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.

Ändern des Pflichtverteidigers – Echter Wechsel vom Pflichtverteidiger
Auch wenn Sie sich keinen Wahlverteidiger leisten können und den bestehenden Pflichtverteidiger durch einen anderen Pflichtverteidiger auswechseln möchten gibt es Wege. Der Wichtigste ist: Wenn Sie kurzfristig – etwa im Zuge einer Haftvorführung – einen Pflichtverteidiger erhalten haben, können Sie binnen 3 Wochen einen anderen Pflichtverteidiger benennen. Sie müssen also schnell agieren und dürfen nicht zu lange zuwarten.
In einem bereits laufenden Verfahren kann es gegen den bisher ausgesuchten Verteidiger sprechen, wenn dieser so wenig Zeit hat, dass sich das Verfahren erheblich verzögert. Damit in diesen Fällen eine Auswechslung in Betracht kommt, muss aber regelmäßig eine Mehrbelastung der Staatskasse mit Kosten ausgeschlossen sein. Ansonsten kommt eine Auswechslung des Verteidigers dann in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Zur Entpflichtung des Pflichtverteidigers finden Sie hier eine ausführliche Darstellung.
Das Wichtigste: Sie müssen reden und sich um Ihre Angelegenheiten kümmern! Ich erlebe es ständig, dass zwar viel gemault wird, aber am Ende faktisch immer herauskommt, dass mal wieder jemand sich um nichts gekümmert hat. Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist möglich, dafür darf man aber weder den bisherigen Pflichtverteidiger anlügen noch dem nun gewünschten Strafverteidiger Märchen erzählen.

Jens Ferner
StrafverteidigerPflichtverteidigerwechsel: Ändern des Pflichtverteidigers
Dabei ist es auch so, dass man im Einvernehmen den Pflichtverteidiger wechseln kann. Wenn der neue Pflichtverteidiger den bisherigen Pflichtverteidiger informiert, ist es von einem Profi zu erwarten, dass er einem Wechsel zustimmt. Der bisherige Verteidiger behält dann die bisher verdienten Gebühren, der Neue erhält die weiteren anfallenden Gebühren. Weil hier bei dem neuen Pflichtverteidiger ein erheblicher Gebührenverlust im Raum stehen kann, ist es nicht Unüblich, dass professionelle Strafverteidiger hier eine Ausgleichszahlung zur Bedingung einer Tätigkeit machen, bevor sie sich dann beiordnen lassen im Rahmen eines Wechsels des Pflichtverteidigers.
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