Die Dauer der Beiordnung des Pflichtverteidigers ist inzwischen in §143 StPO definiert und endet mit der Einstellung oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. Das bedeutet, grundsätzlich sind mehrere Instanzen von der Pflichtverteidigung umfasst.
Unsere auf die Strafverteidigung ausgerichtete Kanzlei hilft Ihnen in im Raum Aachen, Heinsberg und Düren sofort im strafrechtlichen Notfall, etwa bei Anklage, Haftbefehl, Hausdurchsuchung, Verkehrsunfall, Führerschein-Beschlagnahme – zudem, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
Wir bieten einen kanzleieigenen Strafverteidiger-Notdienst, der grundsätzlich Montags-Sonntags in solchen Fällen von 6h bis 21h verfügbar ist – Rufen Sie im Notfall direkt an: 02404-95998727.
Besondere Fälle sind das Strafbefehlsverfahren und das beschleunigte Verfahren: In letzterem werden Anwälte regelmässig nur für das Verfahren vor dem Amtsgericht beigeordnet. Bei einem Strafbefehlsverfahren ist seit der Reform der Pflichtverteidigung zwar vorgesehen dass sich die Beiordnung auch über den Einspruch hinaus erstreckt, allerdings muss das Gericht prüfen, ob nach Einlegung des Einspruchs der Verteidigung zu Entpflichten ist, weil kein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt (siehe hierzu die Gesetzesbegründung).
Pflichtverteidigung (11)
Sie erhalten als Pflichtverteidiger den Strafverteidiger, den Sie sich selber aussuchen! Nur wenn Sie gar nichts machen und sich um nichts kümmern erhalten Sie vom Gericht einen Pflichtverteidiger, den Sie nicht kennen und sich nicht ausgesucht haben. Mehr zur Auswahl des Pflichtverteidigers.
- BEA: Fehlende Einbettung von Schriftarten unschädlich - 17. Januar 2021
- DSGVO: Muss eine Ausweiskopie zur Auskunft durch Justizbehörden vorgelegt werden? - 17. Januar 2021
- Ein-Stern-Bewertung grundsätzlich zulässig - 16. Januar 2021
Im Kern ist es ganz einfach: Die Bestellung des Pflichtverteidigers endet mit der Einstellung oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, das bedeutet, das regelmäßig die nächsten Instanzen Bestandteil der Pflichtverteidigung sind. Eine Ausnahme sind die Beiordnung für das Strafbefehlsverfahren oder im beschleunigten Verfahren. Mehr zur Dauer der Beiordnung hier bei uns.
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- Ein-Stern-Bewertung grundsätzlich zulässig - 16. Januar 2021
Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Anwalt, der Ihnen vom Staat beigeordnet wurde. Vergessen Sie Filme oder US-Serien – in Deutschland ist der Pflichtverteidiger weder ein besonderer Anwalt noch ein besonders guter oder schlechter Anwalt, Sie können sich jeden Anwalt aussuchen und dann diesen beigeordnet erhalten.
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Sie können jederzeit einen Pflichtverteidiger beantragen – ob Sie einen erhalten ist eine andere Sache. Das Gesetz sieht Fälle so genannter notwendiger Verteidigung vor, in einem solchen Fall ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Im Ermittlungsverfahren dabei ausdrücklich nur auf Antrag, Sie müssen also tätig werden und erhalten im Ermittlungsverfahren nicht automatisch einen Pflichtverteidiger.
Ein Strafverteidiger hilft Ihnen und dabei kann der Verteidiger Ihrer Wahl auch Ihr Pflichtverteidiger werden. Es macht also erst Recht Sinn, sich in dem Fall dass man sich keinen Anwalt leisten kann, erst Recht frühzeitig um einen Verteidiger zu bemühen und mit diesem das Gespräch zu suchen hinsichtlich einer Pflichtverteidiger-Beiordnung.
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Ist ein Pflichtverteidiger gut oder schlecht? Das lässt sich nicht pauschal beantworten, es kommt darauf an, ob Sie sich einen guten ausgewählt haben – oder ob Sie so dumm waren, einfach gar nichts zu machen und abzuwarten. Mehr dazu hier.
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Wann bekommen Sie einen Pflichtverteidiger bei einem BtMG-Verstoß? Im Kern kann man sagen, solange es keine Bagatelle ist und insbesondere eine “nicht geringe Menge” im Raum steht – mehr zur Pflichtverteidigung im Bereich des BtMG.
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Wenn Sie einen Pflichtverteidiger suchen bzw. vom Gericht aufgefordert wurden einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen, stehen wir zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich an: 02404 92100
- Professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung
- Keine Angst vor Abstrichen, bei uns ist die Pflichtverteidigung eine vollwertige Strafverteidigung ohne Wenn und Aber
- Vertretung in allen strafrechtlich relevanten Bereichen
- Konzentration auf regionale Tätigkeit: Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus hunderten Strafverteidigungen im Raum Aachen & Heinsberg
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben einen Verteidiger zu benennen bringen Sie das Schreiben ohne Termin kurzerhand sofort bei uns rein oder rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!
Informieren Sie sich über unsere Tätigkeit als Pflichtverteidiger.
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Kurze Antwort: Ja! Sie können den Pflichtverteidiger wechseln, allerdings wird es – je nachdem wie lange Sie warten, durchaus kompliziert. Wir helfen Ihnen, wenn Sie den Pflichtverteidiger wechseln möchten. Mehr zum Wechsel des Pflichtverteidigers finden Sie hier bei uns.
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Nein, eine Pflichtverteidigung verursacht Kosten – dem Verteidigten werden diese Kosten später im Zuge der Verfahrenskosten auferlegt. Allerdings sind Pflichtverteidigungskosten deutlich geringer, als wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt.
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Kurze Antwort: Nein. Es handelt sich um einen “normalen” Strafverteidiger, der vom Gericht aus einer Liste herausgepickt wurde, weil Sie sich nicht beim Gericht gemeldet haben!
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