Kann man einen Haftbefehl aufheben lassen?

aufheben lassen: Der Schock sitzt tief, wenn man nach der überraschenden plötzlich vor dem Haftrichter sitzt, der einen Haftbefehl verkündet. Oder man gar erfährt, dass man von der Polizei mit einem bereits bestehenden Haftbefehl gesucht wird. Dann kommt sofort die Frage, ob man einen Haftbefehl aufheben lassen kann.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Haftbefehl: Nicht in Stein gemeißelt

Und natürlich ist als erstes daran zu erinnern, dass ein Haftbefehl nicht in Stein gemeißelt ist – die Strafprozessordnung sieht verschiedene Möglichkeiten vor, insbesondere Haftprüfung und Haftbeschwerde. Es ist sogar so, dass alleine auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Haftbefehl sofort aufzuheben ist (§120 Abs.3 StPO). Und spätestens nach 6 Monaten ist die Akte zur zwingenden Prüfung an das OLG zu senden. Man sieht also sofort: Der Status Quo des Haftbefehls muss immer wieder hinterfragt und geprüft werden.

Haftbefehl aufheben: Gerichte sind für Gespräche offen

Es zeigt sich in meiner Praxis, dass Gerichte durchaus offen dafür sind, einen Haftbefehl wieder aufzuheben. Insbesondere wenn ein Haftbefehl nur zur Sicherung ergangen ist, also etwa weil man zu einem Verhandlungstermin nicht erschienen ist und nun alleine zur Sicherung des Verfahrens ein Haftbefehl ergangen ist. Insbesondere kann ein Strafverteidiger durchaus vorher das Gespräch suchen und „abklopfen“ wo und an welchen Stellen ein Gericht für die Frage der Aufhebung des Haftbefehls offen ist. Insbesondere ein Verteidiger, der die regionalen Gegebenheiten und die Eigenheiten einzelner Richter kennt, kann hier erheblich Vorteilhaft sein.

Variante: Die Außer-Vollzug-Setzung

Wichtig ist auch, dass ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden kann – dann wird der Haftbefehl zwar nicht aufgehoben, aber der Betroffene bleibt in Freiheit. Hierfür gibt es dann Auflagen, wie etwa eine Kaution, die aber regelmäßig erspart bleiben kann, wenn man einen Verteidiger hat, der ebenso erfahren wie fantasievoll bei der Überlegung von Auflagen ist und damit die Außer-Vollzug-Setzung dem Gericht „schmackhaft“ machen kann. Mir ist es dabei in einem besonders kritischen Fall sogar schon gelungen, dass zwar nur gegen Zahlung einer Kaution die Außer-Vollzug-Setzung erreicht wurde – die Kaution musste aber nicht sofort gezahlt werden, sondern binnen drei Tagen. Während der Mandant sofort wieder nach Hause gehen konnte.


Haftbefehl aufheben: Strafverteidiger Ferner zur Frage, ob man einen Haftbefehl aufheben lassen kann

Strafverteidigung ist hartes Handwerk – und einen Haftbefehl aufheben zu lassen will fachlich und sorgfältig vorbereitet sein.

Haftbefehl aufheben: Vorbereitung ist alles

Wer mit einem Haftbefehl konfrontiert ist und den Haftbefehl aufheben lassen möchte, für den gilt: Vorbereitung zählt. Nur Dummköpfe rennen blindlings in die Haftbefehlsverkündung. Oder aufs Geratewohl zur Polizei, wenn sie von einem Haftbefehl erfahren. Die wenige Zeit, die man hat, kann genutzt werden, um eine zeitnahe Rückerlangung der Freiheit vorzubereiten. Dabei gilt: Wer einmal in Haft ist hat es unheimlich schwerer die Dinge zu erledigen, die man in Freiheit in wenigen Stunden hätte schaffen können.

Auftritt der Gitterschleicher

Zu einem echten Problem sind die Gitterschleicher geworden: Das sind Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisiert haben, mit zweifelhaften Methoden im Knast die Leute abzufischen. Kaum im Knast erfährt man dann von besorgten Mithäftlingen, wer der bessere Verteidiger ist und bekommt – oh Wunder – direkt eine Vollmacht vorgelegt die man nur abschicken muss. Es sei dahingestellt, was im Hintergrund an (berufsrechtswidrigen) Gegenleistungen für den ach so besorgten JVA-Kumpel fliesst (beliebt sind Zahlungen aufs Haftkonto und gesponserte Fernseher) – Anwälte die es nötig haben, so zu arbeiten, werden auch entsprechend vor Gericht agieren.

So hart es ist: Ein Strafverteidiger, der gerade am Anfang der Haft zurückhaltend ist, die Akte erst einmal lesen möchte und gerade keine Versprechungen macht, ist in dieser Phase am Wertvollsten! Eine voreilige Haftbeschwerde samt weiterer (blinder) Beschwerde zum OLG kann mitunter das Dümmste sein, was man als Anwalt tun kann. Kein Strafverteidiger kann zaubern, ausschlaggebend sind Erfahrung, Kenntnis der Gegebenheiten und vor allem der Akte. Wer hier nicht punkten kann wird seinen Mandanten nur richtig rein reissen an Stellen, wo vielleicht etwas später Verteidigungspotential vorhanden gewesen wäre.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

Ebenso die, die in Besprechungen (selbst ohne die Akte zu kennen) vollmundig versprechen können, gegen Zahlung einer pauschalen Summe könne man mit einer Haftprüfung sofort die Haft beenden. Hier werden Verzweiflung und mitunter auch Dummheit oder Unerfahrenheit der Häftlinge schamlos ausgenutzt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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