Red Notice

Was ist eine „Red Notice“: Die „Red Notice“ ist ein weltweites, über Interpol gesteuertes Ersuchen an die nationalen Strafverfolgungsbehörden, eine Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen, die sich in Erwartung einer Auslieferung, Übergabe oder eines ähnlichen Gerichtsverfahrens befindet. Kurz beschrieben: Eine „Red Notice“ ist eine internationale Fahndungsmeldung, aber kein Haftbefehl.

Eine Red Notice bedeutet in der Praxis: Sie können an einer Grenze, auf einem Flughafen oder bei einer einfachen Polizeikontrolle plötzlich festgenommen werden – oft, ohne jemals offiziell informiert worden zu sein, dass Sie international gesucht werden.​ Viele Mandanten erfahren erst von der Ausschreibung, wenn sie bereits in Haft sitzen oder die Einreise verweigert wird; wer sich in dieser Situation befindet, benötigt eine klare Strategie, keine Panik und vor allem einen Verteidiger, der sowohl Auslieferungsrecht als auch Interpol‑Mechanismen versteht.

Red Notice != internationaler Haftbefehl

Eine Red Notice ist also gerade kein „Internationaler Haftbefehl“ und beinhaltet zur Suche nach Personen zwei hauptsächliche Informationen:

  • Informationen zur Identifizierung der gesuchten Person, wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Haar- und Augenfarbe, Fotos und Fingerabdrücke.
  • Informationen im Kontext des Verbrechens, wegen dem diese Person gesucht wird – bei dem es sich laut Interpol in der Regel um Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder bewaffneten Raubüberfall handelt, es geht nicht um Bagatelldelikte.

Ein Antrag auf Aussprache einer „Red Notice“ wird von einer spezialisierten Task Force geprüft, um sicherzustellen, dass sie mit den Interpol-Regeln übereinstimmt. Bei dieser Überprüfung werden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen berücksichtigt. In den letzten Jahren ist die Zahl der Red Notices weltweit auf einen Rekordwert gestiegen. Zugleich werden aber immer mehr Ausschreibungen wegen Verstößen gegen die Regeln von Interpol wieder zurückgenommen, beispielsweise weil sie politisch motiviert oder menschenrechtswidrig sind. Gerade Oppositionelle, Geschäftsleute, die mit Regimen in Konflikt stehen, sowie Journalisten geraten missbräuchlich ins Visier. Hierbei geht es weniger um echte Strafverfolgung als um Druck, Einschüchterung und die gezielte Zerstörung der Bewegungsfreiheit.

Red Notice: Ablauf des Antrags auf eine Red Notice bei Interpol
Ablauf des Antrags auf eine Red Notice bei Interpol; Grafik von Interpol

Immer wenn dem Generalsekretariat nach der Veröffentlichung einer Red Notice neue und relevante Informationen zur Kenntnis gebracht werden, prüft diese Task Force den Fall erneut.

Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Red Notice vermuten

Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Red Notice vermuten

  • Keine spontanen Auslandsreisen oder Flugbuchungen, ohne die eigene Situation rechtlich prüfen zu lassen; Festnahmen passieren besonders häufig an Grenzen und Flughäfen.
  • Beweise und Unterlagen zu den Vorwürfen sichern (Urteile, Ermittlungsakten, politische Tätigkeit, Geschäftskonflikte), weil diese später für Angriffe gegen die Red Notice und für Auslieferungsverfahren entscheidend sind.
  • Einen Verteidiger einschalten, der Erfahrung mit internationalen Haftbefehlen, Red Notices und Auslieferung hat – es geht nicht nur um das Strafverfahren, sondern auch darum, Ihre Bewegungsfreiheit und digitale Spur so zu organisieren, dass Sie nicht unnötig Risiken eingehen.
  • Achtung: Ich erhalte ständig Anfragen, die auf unseriöser anwaltlicher Werbung basieren. Es ist nicht möglich, direkt bei Interpol eine Red Notice „einfach so” löschen zu lassen. Zunächst muss die Ursache behoben werden. Erst wenn diese beseitigt ist und Interpol nicht reagiert bzw. die Red Notice nicht löscht, machen Ansätze bei Interpol Sinn! Siehe auch unten bei „Angriff auf eine Red Notice“.
Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Wenn man von Interpol gesucht wird

Wenn man von Interpol gesucht wird, gilt das folgende Prinzip: Man sollte sich kümmern. Egal, ob es sich um eine Red Notice oder eine Blue Notice handelt, man sollte Schadensbegrenzung betreiben. Dabei sollte man die Situation ernst nehmen und nicht herunterspielen – wer von den Behörden gesucht wird, darf nicht naiv sein, auch nicht in der Kommunikation mit dem Anwalt!

In unserer Kanzlei haben wir wiederholt Mandanten vertreten, die mit Red Notice, europäischem Haftbefehl und Auslieferungsverfahren gleichzeitig konfrontiert waren – aus dieser Praxis wissen wir, wie wichtig schnelle, diskrete und technisch sichere Kommunikation ist: Die unbedachte Nutzung von Clouddiensten, überwachbaren E-Mail-Adressen oder unsicheren Messengern kann zum Zugriff führen. Wir achten deshalb ganz bewusst auf Cybersicherheit und darauf, keine US-Clouddienste zu nutzen sowie vollverschlüsselte Kommunikation anzubieten. Unsere Kommunikationsinfrastruktur ist in Europa angesiedelt und unterliegt hohen Sicherheitsstandards sowie dem rechtlichen Schutz anwaltlicher Kommunikation.

Angriff auf eine Red Notice?

Eine Red Notice ist kein Schicksal, das man einfach hinnehmen muss: Über die Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF) können Betroffene beantragen, dass eine Ausschreibung überprüft und gelöscht wird, wenn sie gegen Interpol‑Regeln oder Menschenrechte verstößt.

In politisch gefärbten Verfahren, Wirtschafts‑ und Exilfällen ist es oft möglich, eine Löschung oder Klarstellung zu erreichen – Voraussetzung ist allerdings eine sauber aufgearbeitete Argumentation und eine enge Verzahnung mit dem jeweiligen nationalen Straf‑ oder Asylverfahren.

Yellow Notice: Es gibt übrigens auch eine „Yellow Notice“, wobei es sich um eine weltweite polizeiliche Ausschreibung für eine vermisste Person handelt. Hier geht es nicht um potenzielle Straftäter, sondern um Opfer, etwa von elterlichen Entführungen, Entführungen oder unerklärlichem Verschwinden. Die Yellow Notice kann auch dazu verwendet werden, eine Person zu finden, die nicht in der Lage ist, sich selbst zu identifizieren.

Die blue Notice dient dazu, eine Person auszuforschen beziehungsweise kriminalpolizeilich relevante Informationen über sie zu gewinnen. Insbesondere, wenn eine Auslieferung schwierig erscheint greift man gerne auf Blue Notices zurück.

Bei der Blue Notice werden zusätzliche Auskünfte über etwaige Vorstrafen, Aufenthaltsort, Identität der Person oder sonstige ermittlungsrelevante Erkenntnisse eingeholt und so viele Daten zu den kriminalpolizeilichen Ermittlungen oder zur Person bekanntgegeben, dass die gewünschte Zusammenarbeit erfolgversprechend ist.

Die green Notice wird herausgegeben, um auf die kriminellen Aktivitäten einer Person aufmerksam zu machen. Dies ist zulässig, wenn die Person als mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit angesehen werden kann. Diese Schlussfolgerung muss auf der Einschätzung einer nationalen Sicherheitsbehörde oder einer internationalen Einrichtung erfolgen und sich auf früheren Verurteilungen der Person oder auf andere hinreichende Gründe beruhen. Es dürfen so viele Angaben zur Bedrohung gemacht werden, die als Warnung sachdienlich sind.

Gelbe Ausschreibungen werden herausgegeben, um eine vermisste oder verschwundene Person zu finden oder um eine Person zu identifizieren, die selbst keine Angaben zu ihrer Person machen kann, also wenn der Aufenthaltsort einer abgängigen Person oder die Identität einer aufgegriffenen Person nicht bekannt ist. Voraussetzung für eine solce Ausschreibung in Form der Yellow Notice ist, dass das Verschwinden der Person polizeilich angezeigt wurde, beziehungsweise die unbekannte Person, die keine Angaben zu ihrer Identität machen kann, von der Polizei aufgegriffen worden ist. Es werden so viele Daten zur Person oder den Umständen ihres Verschwindens oder Aufgriffs bekanntgegeben, dass eine Identifizierung möglich ist.

Die Black Notice spielt eine Rolle, wenn Verstorbene identifiziert werden müssen, etwa wenn die Auffindung einer Leiche von der Polizei aktenmäßig erfasst wurde und die Leiche nicht identifiziert werden konnte. Es werden bei der Ausschreibung so viele Daten und Umstände ihrer Auffindung bekanntgegeben, dass eine Identifizierung möglich ist.

Violette Ausschreibungen werden veröffentlicht, um über die Modi operandi von Straftätern und die von ihnen benutzten Gegenstände und Vorrichtungen bzw. angewandten Versteck- oder Verschleierungsmethoden zu informieren und/oder Auskünfte über strafbare Handlungen in Hinblick auf deren Klärung einzuholen.

Mit der Silver Notice werden international Vermögenswerte gesucht, um diese zu Beschlagnahmen. Es wird also die internationale Vermögensabschöpfung unterstützt. Infos dazu hier bei uns.

Stand: aktualisiert 2026 unter Berücksichtigung der aktuellen Interpol‑Praxis, der weltweiten Zunahme und des Missbrauchs von Red Notices sowie der Möglichkeiten, Ausschreibungen aus Menschenrechts‑ oder Fair‑Trial‑Gründen anzugreifen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.