Was ist eine „Red Notice“: Die „Red Notice“ ist ein weltweites über Interpol gesteuertes Ersuchen an die nationalen Strafverfolgungsbehörden, eine Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen, die sich in Erwartung einer Auslieferung, Übergabe oder eines ähnlichen Gerichtsverfahrens befindet. Kurz beschrieben: Eine „Red Notice“ ist eine internationale Fahndungsmeldung, aber kein Haftbefehl.
Eine Red Notice ist also gerade kein „Internationaler Haftbefehl“ und beinhaltet zur Suche nach Personen zwei hauptsächliche Informationen:
- Informationen zur Identifizierung der gesuchten Person, wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Haar- und Augenfarbe, Fotos und Fingerabdrücke.
- Informationen im Zusammenhang mit dem Verbrechen, wegen dem diese Person gesucht wird – bei dem es sich laut Interpol in der Regel um Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder bewaffneten Raubüberfall handelt, es geht nicht um Bagatelldelikte.
Ein Antrag auf Aussprache einer „Red Notice“ wird von einer spezialisierten Task Force geprüft, um sicherzustellen, dass sie mit den Interpol-Regeln übereinstimmt. Bei dieser Überprüfung werden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen berücksichtigt.
Immer wenn dem Generalsekretariat nach der Veröffentlichung einer Red Notice neue und relevante Informationen zur Kenntnis gebracht werden, prüft diese Task Force den Fall erneut.
Yellow Notice: Es gibt übrigens auch eine „Yellow Notice“, wobei es sich um eine weltweite polizeiliche Ausschreibung für eine vermisste Person handelt. Hier geht es nicht um potentielle Straftäter sondern um Opfer, etwa von von elterlichen Entführungen, Entführungen oder unerklärlichem Verschwinden. Die Yellow Notice kann auch dazu verwendet werden, eine Person zu finden, die nicht in der Lage ist, sich selbst zu identifizieren.
- Verordnung: Anforderungen an Dienste zur Einwilligungsverwaltung - 13. September 2024
- Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Arzthaftungsprozess - 13. September 2024
- Unzulässigkeit des Antrags auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor Mitteilung des Ermittlungsverfahrens - 13. September 2024