Red Notice

Was ist eine “Red Notice”: Die “Red Notice” ist ein weltweites über Interpol gesteuertes Ersuchen an die nationalen Strafverfolgungsbehörden, eine Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen, die sich in Erwartung einer Auslieferung, Übergabe oder eines ähnlichen Gerichtsverfahrens befindet. Kurz beschrieben: Eine “Red Notice” ist eine internationale Fahndungsmeldung, aber kein Haftbefehl.

Eine Red Notice ist also gerade kein “Internationaler Haftbefehl” und beinhaltet zur Suche nach Personen zwei hauptsächliche Informationen:

  • Informationen zur Identifizierung der gesuchten Person, wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Haar- und Augenfarbe, Fotos und Fingerabdrücke.
  • Informationen im Zusammenhang mit dem Verbrechen, wegen dem diese Person gesucht wird – bei dem es sich laut Interpol in der Regel um Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder bewaffneten Raubüberfall handelt, es geht nicht um Bagatelldelikte.

Ein Antrag auf Aussprache einer “Red Notice” wird von einer spezialisierten Task Force geprüft, um sicherzustellen, dass sie mit den Interpol-Regeln übereinstimmt. Bei dieser Überprüfung werden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen berücksichtigt.

Red Notice: Ablauf des Antrags auf eine Red Notice bei Interpol
Ablauf des Antrags auf eine Red Notice bei Interpol; Grafik von Interpol

Immer wenn dem Generalsekretariat nach der Veröffentlichung einer Red Notice neue und relevante Informationen zur Kenntnis gebracht werden, prüft diese Task Force den Fall erneut.


Yellow Notice: Es gibt übrigens auch eine “Yellow Notice”, wobei es sich um eine weltweite polizeiliche Ausschreibung für eine vermisste Person handelt. Hier geht es nicht um potentielle Straftäter sondern um Opfer, etwa von von elterlichen Entführungen, Entführungen oder unerklärlichem Verschwinden. Die Yellow Notice kann auch dazu verwendet werden, eine Person zu finden, die nicht in der Lage ist, sich selbst zu identifizieren.

Die blue Notice dient dazu, eine Person auszuforschen beziehungsweise kriminalpolizeilich relevante Informationen über sie zu gewinnen. Insbesondere, wenn eine Auslieferung schwierig erscheint greift man gerne auf Blue Notices zurück.

Bei der Blue Notice werden zusätzliche Auskünfte über etwaige Vorstrafen, Aufenthaltsort, Identität der Person oder sonstige ermittlungsrelevante Erkenntnisse eingeholt und so viele Daten zu den kriminalpolizeilichen Ermittlungen oder zur Person bekanntgegeben, dass die gewünschte Zusammenarbeit erfolgversprechend ist.

Die green Notice wird herausgegeben, um auf die kriminellen Aktivitäten einer Person aufmerksam zu machen. Dies ist zulässig, wenn die Person als mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit angesehen werden kann. Diese Schlussfolgerung muss auf der Einschätzung einer nationalen Sicherheitsbehörde oder einer internationalen Einrichtung erfolgen und sich auf früheren Verurteilungen der Person oder auf andere hinreichende Gründe beruhen. Es dürfen so viele Angaben zur Bedrohung gemacht werden, die als Warnung sachdienlich sind.

Gelbe Ausschreibungen werden herausgegeben, um eine vermisste oder verschwundene Person zu finden oder um eine Person zu identifizieren, die selbst keine Angaben zu ihrer Person machen kann, also wenn der Aufenthaltsort einer abgängigen Person oder die Identität einer aufgegriffenen Person nicht bekannt ist. Voraussetzung für eine solce Ausschreibung in Form der Yellow Notice ist, dass das Verschwinden der Person polizeilich angezeigt wurde, beziehungsweise die unbekannte Person, die keine Angaben zu ihrer Identität machen kann, von der Polizei aufgegriffen worden ist. Es werden so viele Daten zur Person oder den Umständen ihres Verschwindens oder Aufgriffs bekanntgegeben, dass eine Identifizierung möglich ist.

Die Black Notice spielt eine Rolle, wenn Verstorbene identifiziert werden müssen, etwa wenn die Auffindung einer Leiche von der Polizei aktenmäßig erfasst wurde und die Leiche nicht identifiziert werden konnte. Es werden bei der Ausschreibung so viele Daten und Umstände ihrer Auffindung bekanntgegeben, dass eine Identifizierung möglich ist.

Violette Ausschreibungen werden veröffentlicht, um über die Modi operandi von Straftätern und die von ihnen benutzten Gegenstände und Vorrichtungen bzw. angewandten Versteck- oder Verschleierungsmethoden zu informieren und/oder Auskünfte über strafbare Handlungen in Hinblick auf deren Klärung einzuholen.

Mit der Silver Notice werden international Vermögenswerte gesucht, um diese zu Beschlagnahmen. Es wird also die internationale Vermögensabschöpfung unterstützt. Infos dazu hier bei uns.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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