Red Notice

Was ist eine „Red Notice“: Die „Red Notice“ ist ein weltweites über Interpol gesteuertes Ersuchen an die nationalen Strafverfolgungsbehörden, eine Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen, die sich in Erwartung einer , Übergabe oder eines ähnlichen Gerichtsverfahrens befindet. Kurz beschrieben: Eine „Red Notice“ ist eine internationale Fahndungsmeldung, aber kein .

Eine Red Notice ist also gerade kein „Internationaler Haftbefehl“ und beinhaltet zur Suche nach Personen zwei hauptsächliche Informationen:

  • Informationen zur Identifizierung der gesuchten Person, wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Haar- und Augenfarbe, Fotos und Fingerabdrücke.
  • Informationen im Zusammenhang mit dem Verbrechen, wegen dem diese Person gesucht wird – bei dem es sich laut in der Regel um , , Kindesmissbrauch oder bewaffneten überfall handelt, es geht nicht um Bagatelldelikte.

Ein Antrag auf Aussprache einer „Red Notice“ wird von einer spezialisierten Task Force geprüft, um sicherzustellen, dass sie mit den Interpol-Regeln übereinstimmt. Bei dieser Überprüfung werden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen berücksichtigt.

Red Notice: Ablauf des Antrags auf eine Red Notice bei Interpol
Ablauf des Antrags auf eine Red Notice bei Interpol; Grafik von Interpol

Immer wenn dem Generalsekretariat nach der Veröffentlichung einer Red Notice neue und relevante Informationen zur Kenntnis gebracht werden, prüft diese Task Force den Fall erneut.


Yellow Notice: Es gibt übrigens auch eine „Yellow Notice“, wobei es sich um eine weltweite polizeiliche Ausschreibung für eine vermisste Person handelt. Hier geht es nicht um potentielle Straftäter sondern um Opfer, etwa von von elterlichen Entführungen, Entführungen oder unerklärlichem Verschwinden. Die Yellow Notice kann auch dazu verwendet werden, eine Person zu finden, die nicht in der Lage ist, sich selbst zu identifizieren.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.