In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Beschluss vom 18.04.2024, 24 W 5/24) über die Voraussetzungen und Grenzen einer Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO in einem selbständigen Beweisverfahren entschieden. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für die Praxis des Bau- und Immobilienrechts, da sie die Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage…WeiterlesenKostenentscheidung in selbständigem Beweisverfahren
Schlagwort: selbständiges Beweisverfahren
Das selbständige Beweisverfahren ist ein Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO), das der Beweissicherung vor Beginn des eigentlichen Rechtsstreits dient. Dabei kann eine Partei beantragen, dass das Gericht Beweise erhebt, um die Erfolgsaussichten des Hauptprozesses zu erhöhen.
Im IT-Recht spielt das selbständige Beweisverfahren insbesondere bei Streitigkeiten über Urheber- oder Markenrechtsverletzungen eine wichtige Rolle. Hier kann es notwendig sein, Beweismittel wie Screenshots, Logfiles oder Zeugenaussagen zu sichern, um die eigene Position in einem späteren Rechtsstreit zu stärken.
Durch das selbstständige Beweisverfahren können die Parteien frühzeitig Beweise sichern und damit ihre Erfolgsaussichten im eigentlichen Rechtsstreit erhöhen. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen und Privatpersonen beraten und unterstützen, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen und mögliche Beweise zu sichern.
Der Bundesgerichtshof (VII ZR 881/21) hat nunmehr die Frage entschieden, wann die Hemmung der Verjährung durch ein selbständiges Beweisverfahren für einzelne Mängel endet, wenn im Rahmen eines einheitlichen Beweisverfahrens unterschiedliche Gutachten erstellt werden: Es kommt insoweit nicht auf den Abschluss der konkreten Begutachtung eines einzelnen Mangels an, sondern auf den Abschluss des gesamten selbständigen Beweisverfahrens!WeiterlesenVerjährungshemmung durch ein selbständiges Beweisverfahren
Verjährung von Forderungen – eine Übersicht zu wesentlichen Fakten der Verjährung von Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf.WeiterlesenVerjährung: Wann verjähren Forderungen – wie hemmt man die Verjährung?
Das Landgericht Aachen (11 OH 6/18) hat eine Anwendbarkeit des § 142 ZPO im selbständigen Beweisverfahren – wonach das Gericht anordnen kann, dass eine Partei oder Dritte in ihrem Besitz befindliche Urkunden, sonstige Unterlagen oder andere Gegenstände vorzulegen haben – ausdrücklich abgelehnt:WeiterlesenKeine Anwendbarkeit des § 142 ZPO im selbständigen Beweisverfahren
Berühmen eines Anspruchs: Eine negative Feststellungsklage ist zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der baldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht – wenn ein Feststellungsinteresse vorliegt. Insbesondere wenn man sich gegen eine behauptete Forderung wehren möchte ist sie das Mittel der Wahl. Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solch rechtliches Interesse an einer…WeiterlesenZulässigkeit negativer Feststellungsklage: Feststellungsinteresse
Selbständiges Beweisverfahren
Selbstständiges Beweisverfahren: Bei einem selbständigen Beweisverfahren handelt es sich um keine Klage sondern um ein Antragsverfahren. Das selbstständige Beweisverfahren soll die Vorbereitung einer potentiellen Klage darstellen in der Form, dass festgestellt werden soll, ob eine bestimmte Tatsache wie etwa ein Mangel vorhanden ist und wie Hoch beispielsweise Kosten sind um einen solchen Mangel zu beseitigen;…WeiterlesenSelbständiges Beweisverfahren
Der Bundesgerichtshof (IX ZB 31/16) hat nunmehr klar gestellt, dass auch bei einem Anwaltswechsel nach einem Mahnverfahren – wie nach einem selbständigen Beweisverfahren – § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO anzuwenden ist. Als erstattungsfähig festzusetzen sind daher immer nur die Kosten, die ohne Anwaltswechsel angefallen wären: Gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO…WeiterlesenZu erstattende Gebühren bei Anwaltswechsel zwischen Mahnverfahren und Hauptsacheverfahren
Der BGH (VII ZB 29/16) hat zu den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens klar gestellt: Der Antragsteller hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen, wenn er den angeforderten Auslagenvorschuss, von dessen Einzahlung das Gericht die Beweiserhebung abhängig gemacht hat, trotz Erinnerung seitens des…WeiterlesenZPO: Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
Das war zumindest kreativ, was man beim Landgericht Siegen (2 OH 1/16) versucht hat: Um die Nachbesserungsmöglichkeit nach einem Autokauf (es ging mal wieder um einen PKW mit Schummelsoftware im Zuge des Abgasskandals) zu umgehen wurde ein selbstständiges Beweisverfahren angestrengt, mit dem festgestellt werden sollte, dass eine Nachbesserung ohnehin nicht möglich ist. Dem erteilte das…WeiterlesenGewährleistungsrecht: Kein selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung der fehlenden Nachbesserungsfähigkeit
Forderungen in einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen hinreichend klar – für den Schuldner erkennbar und zuzuordnen – bezeichnet, individualisiert sein: Überraschend unbekannt ist die Tatsache, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid nicht zwingend zu einer Hemmung der Verjährung führt. Tatsächlich muss nämlich die Forderung hinreichend klar benannt sein, so dass sie auch nachvollzogen werden kann. Der BGH stellt…WeiterlesenHemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid: Individualisierung der Forderung
Immer wieder spannend sind Fragen der (vermeintlichen) Beweisvereitelung und damit zusammenhängend einer möglichen Beweislastumkehr. Der Bundesgerichtshof (I ZR 226/13) hat sich hierzu nochmals umfassend geäußert und u.a. festgestellt: Von einer Beweisvereitelung kann nur ausgegangen werden, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vor-enthält oder…WeiterlesenBGH zur Beweisvereitelung im Zivilprozess