Verjährungshemmung durch ein selbständiges Beweisverfahren

Der (VII ZR 881/21) hat nunmehr die Frage entschieden, wann die Hemmung der durch ein für einzelne Mängel endet, wenn im Rahmen eines einheitlichen Beweisverfahrens unterschiedliche Gutachten erstellt werden: Es kommt insoweit nicht auf den Abschluss der konkreten Begutachtung eines einzelnen Mangels an, sondern auf den Abschluss des gesamten selbständigen Beweisverfahrens!

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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