Investitionsbetrug bei JuicyFields

Der Fall “JuicyFields” ist ein Beispiel dafür, wie Anlagebetrug Anleger um ihr hart verdientes Geld bringen kann. Seit Anfang 2020 lockte die Plattform JuicyFields, auch bekannt als Juicy Holdings B.V., Investoren mit dem Versprechen von hohen Renditen durch das sogenannte “Crowdgrowing” von medizinischem Cannabis an. Diese Investitionsversprechen erwiesen sich jedoch als Teil eines ausgeklügelten Schneeballsystems.

Wie funktionierte das Schneeballsystem von JuicyFields?

Investoren wurden mit einer minimalen Erstinvestition von 50 EUR angelockt, die angeblich hohe Gewinne aus dem Verkauf von medizinischem Cannabis generieren sollte. Die Plattform versprach Verbindungen zu echten Cannabisproduzenten und jährliche Renditen von über 100%. Diese Behauptungen zogen weltweit etwa 550.000 Teilnehmer an, von denen rund 186.000 tatsächlich Geld überwiesen.

Der Zusammenbruch des Systems

Die Realität war jedoch weit entfernt von den Versprechungen. Viele der angegebenen Kooperationen mit Cannabisproduzenten waren falsch oder existierten gar nicht. Im Juli 2022 wurde die Webseite von JuicyFields plötzlich offline genommen, und die Investoren konnten nicht mehr auf ihre Gelder zugreifen. Dies markierte den Zusammenbruch des Systems, wodurch der Betrug offensichtlich wurde.

Die internationale Reaktion

Durch die internationale Kooperation von Strafverfolgungsbehörden, unter anderem unterstützt durch Europol und Eurojust, wurden bislang neun Verdächtige verhaftet. Über 400 Beamte führten in 11 Ländern Hausdurchsuchungen durch und beschlagnahmten Vermögenswerte im Wert von mehreren Millionen Euro. Diese Aktionen zeigten das enorme Ausmaß des Betrugs, mit einem geschätzten Schaden von etwa 645 Millionen EUR.

Lehren aus dem JuicyFields-Skandal

Dieser Fall ist eine ernste Warnung für Investoren, besonders vorsichtig zu sein, wenn eine Anlage zu gut erscheint, um wahr zu sein. Es ist essenziell, Investitionsmöglichkeiten gründlich zu recherchieren und sich nicht von unrealistischen Renditeversprechen blenden zu lassen. Der Fall JuicyFields unterstreicht auch die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Anlagebetrug.

Für Anleger ist es wichtig, sich über die häufigsten Betrugsmaschen zu informieren und stets kritisch zu hinterfragen, in was sie ihr Geld investieren. Der Fall JuicyFields dient als mahnendes Beispiel dafür, dass nicht alles Gold ist, was glänzt, und dass die Sicherheit der eigenen Investitionen immer Vorrang haben sollte.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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