Schneeballsystem

Ein ist eine Form des Betrugs, die auf einem Geschäftsmodell beruht, bei dem die Einnahmen der ursprünglichen Investoren durch die Investitionen neuer Teilnehmer und nicht durch den Verkauf eines tatsächlichen Produkts oder einer Dienstleistung erzielt werden. Das System funktioniert wie folgt

  1. Anfangsphase: Der Betreiber des Schneeballsystems lockt die ersten Investoren mit dem Versprechen hoher Renditen in kurzer Zeit. Diese Investitionen dienen als „Startkapital“.
  2. Werbung neuer Teilnehmer: Die ersten Investoren erhalten tatsächlich die versprochenen Renditen, aber diese Gewinne stammen nicht aus irgendwelchen Geschäftsgewinnen, sondern direkt aus den Einlagen neuer Investoren. Dies dient als „Beweis“ für die Wirksamkeit des Investitionsmodells.
  3. Selbsterhalt durch Expansion: Um die Auszahlungen an die Altinvestoren aufrechtzuerhalten, ist es entscheidend, kontinuierlich neue Investoren zu gewinnen. Das System ist oft so strukturiert, dass bestehende Teilnehmer für die Anwerbung neuer Investoren belohnt werden.
  4. Zusammenbruch: Das System bricht unweigerlich zusammen, sobald nicht mehr genügend neue Investoren vorhanden sind, um die Auszahlungen an die bisherigen Teilnehmer zu finanzieren. Dies hat zur Folge, dass die meisten Teilnehmer, insbesondere diejenigen, die erst gegen Ende beigetreten sind, ihr Geld verlieren.

Synonyme für Schneeballsysteme sind u.a:

  • Ponzi-Schema: Benannt nach Charles Ponzi, der Anfang der 1920er Jahre ein berühmtes Schneeballsystem betrieb. Obwohl die Funktionsweise ähnlich ist, gibt es technische Unterschiede zwischen einem Ponzi-Schema und einem Schneeballsystem.
  • Pyramidensystem: Ein ähnliches Konzept, bei dem die Einnahmen hauptsächlich durch die Anwerbung neuer Mitglieder erzielt werden. Der Unterschied besteht häufig darin, dass bei Pyramidensystemen in der Regel ein Produkt oder eine Dienstleistung als Fassade verwendet wird.

Die beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, obwohl es feine Unterschiede in ihrer Struktur und Funktionsweise gibt. In jedem Fall sind sie illegal und ethisch höchst bedenklich, da sie auf Täuschung und dem finanziellen Verlust der meisten Teilnehmer basieren.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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