Dass es sich bei dem in § 4 Abs. 1 Satz 1 BattG vorgesehenen Verbot des Vertriebs von Batterien ohne vorangegangene Anzeige gegenüber dem Umweltbundesamt um eine dem Schutz der Mitbewerber dienende Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG handelt, konnte der BGH klarstellen: Die Bedeutung des in § 3 Abs. 3 BattG geregelten Verkehrsverbots…WeiterlesenAnzeige gegenüber dem Umweltbundesamt bei Vertrieb von Batterien
Schlagwort: Marktverhaltensregel
Entsprechend §17 Elektrogesetz ist der Vertreiber von Elektrogeräten verpflichtet, die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endbenutzer zu gewährleisten. Aus dieser Vorschrift folgt insbesondere, dass der Unternehmer die Entsorgung selbstständig zu gewährleisten hat und nicht auf Entsorgungsmöglichkeiten Dritter verweisen darf. Zudem muss er diese Möglichkeiten dem Verbraucher in angemessener Weise zur Verfügung…WeiterlesenRücknahme von Elektrogeräten muss sichergestellt sein
Der Gerichtshof der Europäischen Union (C-673/17) hat sich nunmehr zur Speicherung von Cookies geäußert. Die Entscheidung des EUGH wird von einer eher unglücklichen Pressemitteilung des Gerichts begleitet, mit der die Entscheidung in einen missverständlichen Fokus gesetzt wird. Es ist insoweit vorweg klarzustellen, dass bereits entgegen der Überschrift der Pressemitteilung („Das Setzen von Cookies erfordert die…WeiterlesenErfordernis der Einwilligung beim Speichern von technisch nicht notwendigen Cookies
Das Landgericht Bonn, 16 O 14/14, konnte festhalten, dass die bei der EAR-Stiftung vorgenommene Registrierung ausreichend ist, wenn mit dem dort recherchierbaren Kennzeichen Elektrogeräte gekennzeichnet werden: Selbst wenn eine Marktverhaltensregelung vorläge, so fehlt es nach Auffassung der Kammer zumindest an einem Kennzeichnungsverstoß auf Seiten der Beklagten. Die Kennzeichnung der Kopfhörer mit den Zeichen „Y3“ ist…WeiterlesenElektroG: Kein Kennzeichnungsverstoß bei Kennzeichnung mit registrierter Marke
Es besteht ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, wenn eine Handwerksleistung beworben wird, ohne dass eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Dass dabei die Regelungen der Handwerksordnung Marktverhaltensregeln sind sollte nichts neues sein.WeiterlesenBewerbung von Handwerksleistungen ohne Eintragung in Handwerksrolle
Das Landgericht Magdeburg (36 O 48/18) hat – entgegen anderer Gerichte – entschieden, dass es sich bei der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) um eine Regelung mit geschlossenem Sanktionensystem handelt und ein Verstoss nicht durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Wettbewerbers verfolgt werden kann. Beachten Sie: Die Frage ist hochgradig umstritten. Der differenzierende Ansatz des OLG Hamburg zur Abmahnung…WeiterlesenLG Magdeburg: Verstoss gegen DSGVO kann nicht von Mitbewerber abgemahnt werden
Das OLG Hamburg (3 U 66/17) hat entschieden, dass ein Verstoss gegen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordung zugleich ein wettbewerbsrechtlicher Verstoss ist und abgemahnt werden kann. Entgegen einer Verbreiteten Auffassung stellt sich das OLG Hamburg auf de Standpunkt, dass sich nicht in der früheren RL 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) noch in der VO (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) ein abgeschlossenes…WeiterlesenOLG Hamburg: Verstoss gegen die DSGVO kann abgemahnt werden
Eine wichtige Entscheidung hat das OLG Celle (13 U 136/17) getroffen hinsichtlich der werbenden Tätigkeit von Bezirksschornsteinfegern: Mit dem OLG stellt ein aktives Umwerben der Feuerstättenbetreiber durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bezüglich der Auftragserteilung der im Wettbewerb stehenden privatwirtschaftlichen Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks einen Verstoß gegen die Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerfüllung dar. Hiermit einhergehend ist dieses verhalten…WeiterlesenUnlauterer Wettbewerb: Unzulässige Nutzung der Daten des Kehrbuchs durch Bezirksschornsteinfeger
Der Bundesgerichtshof (I ZR 244/16) hat im Hinblick auf §312a Abs. 1 BGB entschieden, dass Im Fall einer telefonischen Kontaktaufnahme mit einem Verbraucher lediglich die Identität des Unternehmers sowie der geschäftliche Zweck offengelegt werden müssen. Keineswegs offen gelegt werden muss die Identität eines für den Unternehmer anrufenden Mitarbeiters – so dass auch eine falsche Namensnennung…WeiterlesenIdentifizierung des Anrufers bei telefonische Kontaktaufnahme (§312a BGB)
Das LG München I (33 O 9318/17) hat klargestellt: Bei § 312 j Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB handelt es sich um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3 a UWG (OLG Köln, BeckRs 2016, 119172 Rn. 39). Die fehlende Information über wesentliche,…WeiterlesenMarktverhaltensregel: §312j Abs. 2 BGB ist Markverhaltensregel
Das Landgericht Essen (45 O 66/17) konnte sich zur wettbewerbsrechtlichen Dimension der Größe von Nachfüllbehältern äussern: Es ist glaubhaft, dass die Antragsgegnerin gegen § 14 Abs.1 Nr. 1 TabakerzG – einer Marktverhaltensvorschrift – verstößt und damit unlauter gemäß § 3a UWG handelt. (…) § 14 Abs. 1 TabakerzG setzt die Vorgaben des Art 20 Abs.…WeiterlesenTabakrecht: Vorgaben zur Größe von Nachfüllbehältern für Liquids im Wettbewerbsrecht
Verstoß gegen Münzgesetz: Gemäß §11 Münzgesetz gilt ein Verbot des Inverkehrbringens von ungültigen Zahlungsmitteln: Es ist verboten (…) außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen (…) zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen (…) Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Abmahnung wegen Verstoß gegen das Münzgesetz
Tabakrecht: Der BGH (I ZR 117/16) konnte klarstellen, dass das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft gemäß § 21a Abs. 4 VTabakG und § 19 Abs. 3 TabakerzG eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG ist: Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft gemäß § 21a Abs. 4 VTabakG ist eine Marktverhaltensregelung…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Werbeverbot für Tabakerzeugnisse ist Marktverhaltensregel
Wer Rechtsdienstleistungen anbietet bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis. Entsprechend § 2 Abs. 1 RDG ist Rechtsdienstleistung dabei „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“. Darunter fällt mit der Rechtsprechung jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Unerlaubte Rechtsdienstleistung ist Wettbewerbsverstoss
Ein Online-Shop wollte nicht, dass Kunden aus Deutschland als Zahlungsmittel ein Konto in Luxemburg angeben – das ist aber wettbewerbswidrig, wie das LG Freiburg (6 O 76/17) entschieden hat. Hintergrund ist, dass in Art. 9 SEPA-Verordnung geregelt ist, dass weder Zahler noch Zahlungsempfänger vorgeben dürfen, in welchem Mitgliedstaat das Konto zu führen ist, auf welches…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Online-Shops dürfen EU-Bankverbindung nicht ablehnen

