Unter Cybermobbing (oder auch Cyberbullying) wird im Allgemeinen das über einen längeren Zeitraum fortdauernde Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen oder Belästigen einer Person mithilfe von Kommunikationsmitteln wie Computer oder Smartphone . Letztlich geht es um das, was man vom Mobbing kennt, nur dass es eben über Fernkommunikationsmittel, speziell das Internet, begangen wird.WeiterlesenCybermobbing – Cyberbullying
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: cyberbullying
Cybermobbing bezeichnet das absichtliche und wiederholte Belästigen, Bedrohen, Beleidigen oder Bloßstellen anderer Personen über das Internet oder andere digitale Kommunikationsmittel wie Smartphones oder soziale Netzwerke. Dabei können Bilder, Videos, Texte oder Audiodateien verwendet werden, um die betroffene Person zu diffamieren oder zu belästigen.
Cybermobbing ist in vielen Ländern strafbar, so auch in Deutschland. Es kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. Beleidigung (§ 185 StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebens- und Geheimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB). Auch wenn Cybermobbing aufgrund von Merkmalen wie Rasse, Religion, Nationalität oder sexueller Orientierung motiviert ist, kann es als Hasskriminalität verfolgt werden.
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Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einen Mann aus Oldenburg verurteilt, seiner Schwägerin für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,-€ zu zahlen. Hinweis: Beachten Sie unseren Beitrag zum Thema „Schmerzensgeld bei Persönlichkeitsrechtsverletzung“ Die Klägerin wurde im Oktober 2010 darauf aufmerksam gemacht, dass pornografische Darstellungen ihrer Person auf verschiedenen…WeiterlesenSchmerzensgeld für Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet
Schmerzensgeld nach Cybermobbing: Gerne zitiert wird die Entscheidung des LG Memmingen (21 O 1761/13) zur Frage des Schemrzensgeldes nach einer Cyber-Mobbing Kampagne auf Facebook unter zwei 14jährigen Jugendlichen. Nach einer recht umfangreichen Mobbing-Facebook-Kampagne hatte das Gericht ein überraschend recht hohes Schmerzensgeld von 1.500 Euro als angemessen angesehen. Hintergrund war aus meiner Sicht aber, dass eine…WeiterlesenCybermobbing: 1500 Euro Schmerzensgeld
Das Amtsgericht München verurteilte am 9.7.15 einen 21-jährigen Kundenberater aus dem Umland von München u.a. wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung.WeiterlesenSchmerzensgeld für Sex-Video in Facebook
Facebook-Mobbing kann zu schulischen Konsequenzen führen, wie das Verwaltungsgericht Köln anschaulich demonstriert hat. WeiterlesenVersetzung in Parallelklasse nach Facebook-Mobbing
Das Handeln von Schülern auf sozialen Netzwerken kann empfindliche Konsequenzen haben – bis hin zum Schulverweis. Eine vielfach unterschätzte Konsequenz!WeiterlesenFacebook-Postings und ihre Folgen: Schulverweis und Strafverfahren