Schuldanerkenntnis durch Unterlassungserklärung: Man liest es immer wieder, gerade bei Filesharing-Abmahnungen in Berichten im Internet – Das unterzeichnen einer nicht-modifizierten Unterlassungserklärung beinhaltet angeblich ein Schuldanerkenntnis und soll deswegen zur Zahlung von Abmahnkosten verpflichten, selbst wenn diese in der Unterlassungserklärung gar nicht benannt sind. Ich bin seit je her skeptisch, ob das so stimmt.
Das fängt damit an, dass der BGH – entgegen mancher Äußerung von Kollegen – gerade nicht festgestellt hat, dass es sich bei einer Unterlassungserklärung um ein umfassendes Anerkenntnis oder Schuldanerkenntnis handelt. Bei genauer Betrachtung findet man in Entscheidungen des BGH zum Thema sogar das Gegenteil.
Dazu bei uns:
- Zahlung auf Rechnung kein Anerkenntnis der Forderung
- Beachten Sie meine allgemeinen Ausführungen zur Unterlassungserklärung!

