Schuldanerkenntnis durch Unterlassungserklärung: Man liest es immer wieder, gerade bei Filesharing-Abmahnungen in Berichten im Internet – Das unterzeichnen einer nicht-modifizierten Unterlassungserklärung beinhaltet angeblich ein Schuldanerkenntnis und soll deswegen zur Zahlung von Abmahnkosten verpflichten, selbst wenn diese in der Unterlassungserklärung gar nicht benannt sind. Ich bin seit je her skeptisch, ob das so stimmt. Das fängt…WeiterlesenUnterlassungserklärung beinhaltet nicht automatisch ein Schuldanerkenntnis
Schlagwort: rechtsmissbräuchliche Abmahnung
rechtsmissbräuchliche Abmahnung: Eine Abmahnung kann formal korrekt sein, aber unter besonderen Umständen, gleichwohl rechtsmissbräuchlich sein. Hier informieren wir über die rechtsmissbräuchliche Abmahnung.
Der Bundesrat hat das “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken” durchgewunken (zu finden hier). Nachdem nunmehr die endgültige Fassung feststeht kann sich der Frage gewidmet werden, was dieser Gesetzentwurf für die Zukunft der Abmahnungen bedeuten kann. Von besonderer Relevanz ist dabei immer die Frage der Prozesskosten im Falle eines Rechtsstreits. Zur Verdeutlichung: Wenn Abmahnungen eindeutig berechtigt sind,…WeiterlesenGesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Was ändert sich nun wirklich?
Das Oberlandesgericht Hamm (4 U 34/13) hat sich mit dem Thema “Gegenabmahnung” beschäftigt. Eine solche gibt es gerade im Wettbewerbsrecht hin und wieder, wenn jemand abgemahnt wurde und auf Grund dieser Abmahnung prüft bzw. prüfen lässt ob der eigentliche Abmahner seinerseits in Anspruch genommen werden kann. Dieses verbreitete Prozedere ist nicht grundsätzlich problematisch, wie das…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung
Das Landgericht Hamburg (310 O 133/13) hat zu Recht entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die von dem Rechtsanwalt namens seines Mandanten abgegeben wird, ohne Vorlage einer Vollmacht von der Gegenseite zurückgewiesen werden kann. Anders als die Abmahnung, die jedenfalls in Kombination mit einem Vergleichsangebot und/oder Beifügung einer vorformulierten Unterlassungserklärung keiner Vollmacht bedarf (so der BGH, siehe…WeiterlesenUnterlassungserklärung: Bei Abgabe durch Rechtsanwalt nur mit Vollmacht
Es ist soweit: Das “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken” (hier die aktuelle Fassung) wird nunmehr kommen, es liegt derzeit beim Bundesrat. Der Gang des Gesetzes ist bisher von starkem Hin und Her gekennzeichnet, der letzte Entwurf (hier von mir erläutert) wurde nochmals überarbeitet. Dabei sind die Überarbeitungen im Vergleich zur vorherigen Fassung durchaus beachtlich. Ich stelle…Weiterlesen“Anti-Abzock-Gesetz”: Abmahnungen werden erschwert – Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ändert die Spielregeln
DasLandgericht Aurich (6 O 38/13 (5)) hat sich mit dem fliegenden Gerichtsstand beschäftigt und eine recht interessante Entscheidung getroffen: Einmal bestätigt es, dass bei Rechtsverletzungen im Internet grundsätzlich die Zuständigkeit eines jeden Gerichts nach §32 ZPO eröffnet ist. Aber: Der Antragsteller bzw. Kläger hat nach §35 ZPO ein Wahlrecht, an welches Gericht er sich wenden…WeiterlesenFliegender Gerichtsstand: LG Aurich schränkt Wahlfreiheit ein (?)
Der BGH (I ZR 199/10) stellte nochmals klar: Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen, und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann daher ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein, weil dem Kläger im Einzelfall ein schonenderes Vorgehen durch Zusammenfassung seines Begehrens in einem…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnung: Indiz bei nahezu identischen Unterlassungsanträgen
Der BGH (I ZR 106/10) stellt klar: Der Umstand, dass der Kläger in allen drei Fällen mit der Abmahnung mehr Verletzungshandlungen gerügt hat, als er zum Gegenstand der Klage gemacht hat, lässt nicht auf ein missbräuchliches Kostenbelastungsinteresse schließen. […] Sollte der Kläger der Berechnung der Abmahnkosten hinsichtlich der weiteren Abmahnungen bewusst einen überhöhten Gegenstandswert zugrunde…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnung: Nicht nur weil weniger eingeklagt als abgemahnt wird
Der Bundesgerichtshof (I ZR 106/10) hat klar gestellt, dass es durchaus möglich und gerade nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn mehrere Verstöße mit mehreren Abmahnungen verfolgt werden: Es ist nicht missbräuchlich, dass der Kläger wegen eigenständiger Rechtsverletzungen gesonderte Abmahnungen ausgesprochen hat. Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn ein einheitlicher Rechtsverstoss durch mehrere gemeinsam begangen wird. Die Frage,…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnung: Einzelne Abmahnungen für einzelne Rechtsverstöße möglich
Der Bundesgerichtshof möchte rechtsmissbräuchliche Abmahnungen je nach Rechtsgebiet unterschiedlich behandeln: Im Wettbewerbsrecht führt eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung dazu, dass eine spätere Klage des Abmahners unzulässig wäre – wer rechtsmissbräuchlich abmahnt, dem bleibt der Klageweg diesbezüglich verwehrt (BGH, I ZR 215/98; I ZR 241/99; I ZR 300/02; I ZR 174/10) Anders im Urheberrecht: Hier führt eine rechtsmissbräuchliche…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnung: Auswirkungen auf Unterlassungsanspruch?
Das Landgericht Regensburg (1 HK O 1884/12) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die zuletzt viel beachteten Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht auf Facebook (hier von mir beschrieben) rechtsmissbräuchlich waren. Das Landgericht kommt letztlich zum Ergebnis, dass kein Rechtsmissbrauch vorlag. Die Entscheidung verwundert. Es ist bemerkenswert, wie das Urteil aufgebaut ist beim Punkt…WeiterlesenLG Regensburg zu Facebook-Abmahnungen: Vielzahl von Abmahnungen kein Rechtsmissbrauch
Auch das Oberlandesgericht Hamm (4 U 159/07) sieht alleine in einer Vielzahl von Abmahnungen, wenn man von einer Abmahnwelle sprechenkann, keinen automatischen Grund für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen. Ein solches orientiert sich im Wettbewerbsrecht an § 8 Abs. 4 UWG und ist bei einer Abmahnung zu erkennen, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist,…WeiterlesenAuch bei Abmahnwelle ist nicht automatisch von rechtsmissbräuchlicher Abmahnung auszugehen
Das OLG Hamm (I-4 U 9/11) hat sich mit der Rechtsmissbräuchlichkeit gesammelter Abmahnungen beschäftigt. Dabei ging es darum, dass ein Händler (hier: Handel mit Spielzeug) mehrere andere Händler abmahnen ließ. Wie so oft, bot der “Abmahner” aber genug eigene Angriffsfläche – nun lief es so, dass die “Abgemahnten” allesamt zum gleichen Rechtsanwalt gingen, der koordiniert…WeiterlesenOLG Hamm zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
Eine bisher nicht beachtete Entscheidung des OLG Hamm (I-4 U 41/11) dürfte nicht nur Rechtsanwälte aufhorchen lassen: Das OLG Hamm hatte sich mit der Werbung eines Rechtsanwalts zu beschäftigen, der abgemahnt wurde, nachdem er diverse Online-Shops angeschrieben hat um dort auf sich aufmerksam zu machen. In dem Anschreiben vertrat er u.a. die Ansicht, Artikel 246…WeiterlesenWerberecht: Novum – Keine Werbung mit (abwegigen) Meinungen mehr?
Als der Gesetzgeber zum 11.06.2010 ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung verankert hat, wurde schon orakelt, dass es danach zu Abmahnungen kommen wird, wenn Online-Shops die Belehrung in Form des alten Musters weiter verwenden. Hintergrund, ohne zu thematisieren inwiefern das Muster überhaupt inhaltlich korrekt ist (die Rechtsprechung hatte damit ja schon per se erhebliche Probleme)…WeiterlesenAktuell: Abmahnung wegen Verwendung alter Widerrufsbelehrung
