Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist.
(mehr …)Schlagwort: Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen einer natürlichen oder juristischen Person erhoben wird. Sie ist in den meisten Ländern eine wichtige Einnahmequelle des Staates und wird auf der Grundlage des erzielten Einkommens berechnet. Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Einkommensteuer können sein
Steuerhinterziehung: Wenn Steuerpflichtige Einkommen absichtlich nicht angeben, um weniger oder gar keine Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Steuerhinterziehung betrachtet werden.
Falsche Angaben: Wenn Steuerpflichtige vorsätzlich falsche Angaben machen, um eine geringere Einkommensteuer zu zahlen oder staatliche Leistungen zu erhalten, können sie wegen falscher Angaben angeklagt werden.
Scheingeschäfte: Wenn Scheingeschäfte oder -transaktionen getätigt werden, um Einkommen zu verschleiern oder den Wert des Einkommens zu manipulieren, um eine niedrigere Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Betrug angesehen werden.
Steuerbetrug: Wenn gefälschte oder manipulierte Dokumente verwendet werden, um das Einkommen zu verringern und somit eine niedrigere Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Steuerbetrug angesehen werden.
In vielen Ländern können Verstöße gegen die Einkommensteuergesetze mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist daher wichtig, sich bei Fragen zur Einkommensteuer an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden und sich genau an die geltenden Gesetze zu halten. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Umgangsrechtsstreit: Prozesskosten sind keine außergewöhnliche Belastung
Der Bundesfinanzhof bleibt bei seiner restriktiven Linie hinsichtlich des Abzugs von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen:
Ein Abzug ist selbst dann ausgeschlossen, wenn die Kosten für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland entstanden sind.
(mehr …)Prozesskosten wegen Baumängeln am Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen
Prozesskosten, die wegen Baumängeln bei der Errichtung eines selbst genutzten Eigenheims entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Weder der Erwerb eines Einfamilienhauses noch Baumängel sind in diesem Sinne unüblich, so die Begründung des Finanzgerichts RheinlandPfalz (3 K 2036/19).
(mehr …)Kindergeldanspruch beim Freiwilligendienst „erasmus+“
Der Bundesfinanzhof (III R 51/19) hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, das an einem Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Programms „Erasmus+“ teilnimmt, nur dann Kindergeld erhalten, wenn der Dienst im Rahmen eines von einer Nationalen Agentur genehmigten Projekts durchgeführt wird.
(mehr …)Einkommensteuer und Bonuszahlungen gesetzlicher Krankenkassen
Die von einer gesetzlichen Krankenkasse gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung dar. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (X R 16/18) zumindest dann, wenn durch den Bonus ein konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird.
(mehr …)Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr
Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag nach dem Einkommensteuergesetz (§ 24b EStG), der von der Summe der Einkünfte abgezogen bzw. im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt wird. Dieser Betrag wurde kürzlich durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz von 1.908 EUR auf 4.008 EUR erhöht (gilt für 2020 und 2021).
Ziel dieses Entlastungsbetrags ist es, die höheren Kosten für die eigene Lebens- bzw. Haushaltsführung der Alleinerziehenden abzugelten, die einen gemeinsamen Haushalt nur mit ihren Kindern und keiner anderen erwachsenen Person führen, die tatsächlich oder finanziell zum Haushalt beiträgt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte durch Abzug von der Summe der Einkünfte und beim Lohnsteuerabzug durch die Steuerklasse II berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage: Ist ein Entlastungsbetrag auch im Trennungsjahr möglich?
(mehr …)Provisionen können das Elterngeld erhöhen
Als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können gleichwohl als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist. Dies hat jetzt das Bundessozialgericht (Pressemitteilung Nr. 13/20 vom 25.6.20, B 10 EG 3/19 R) entschieden.
(mehr …)Zweites Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick
Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, das auf den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 3.6.2020 basiert, ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt. Dazu aus dem BMF-Schreiben im Entwurf (Stand: 23.6.2020), III C 2 – S 7030/20/10009 :004.
(mehr …)Angepasste Umzugskostenpauschalen seit 1.6.2020
Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Für sonstige Umzugskosten (z. B. Kosten für den Abbau von Elektrogeräten) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen, bei deren Höhe sie sich am Bundesumzugskostengesetz (BUKG) orientiert. Da sich hier mit Wirkung ab dem 1.6.2020 Änderungen ergeben haben (BGBl I 2019, S. 2053), hat sich insbesondere die Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen deutlich geändert.
(mehr …)Vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen
Vorsatz bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass ein vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 und 2 StGB) nur dann vorliegt, wenn der Täter auch die außerstrafrechtlichen Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts – zumindest als „Parallelwertung in der Laiensphäre“ – nachvollzogen hat, er also seine Stellung als Arbeitgeber und die daraus resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflicht zumindest für möglich gehalten und deren Verletzung billigend in Kauf genommen hat.
(mehr …)Scheinselbständigkeit

Bei uns im Blog finden sich zahlreiche Informationen zur Scheinselbständigkeit als erster Einstieg, wobei wir auch verteidigend und beratend im Arbeitsstrafrecht tätig sind:
- Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit
- Scheinselbstständigkeit und Arbeitgeberbegriff im Arbeitsstrafrecht
- Statusfeststellungsverfahren
- Keine Gültigkeit des Statusfeststellungsverfahrens bei Betriebsübergang
- Risiko §266a StGB
- Keine Sozialabgabenpflicht für OHG-Gesellschafter
- Scheinselbstständigkeit eines Programmierers
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei freien Mitarbeitern
- Abgrenzung von Arbeitsverhältnis zu freiem Dienstverhältnis
- Schätzung bei §266a StGB und Hochrechnung der Netto- auf Bruttolöhne
- Einziehung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Exkurs: Faktischer Geschäftsführer und Strohmann-Geschäftsführer
- Steuerhinterziehung und Arbeitgeber-Abgaben – Notwendige Feststellungen
- Schwarzarbeit: Unternehmer haftet 30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge
- Vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen
- Zivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Verjährungsfrist bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Rückstellung und Anerkennung einer Pensionsrückstellung mit Abfindungsklausel
Die Prüfung von Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer steht bei Betriebsprüfungen regelmäßig ganz oben auf der Liste. Denn die damit zusammenhängenden Pensionsrückstellungen werden steuerlich nur anerkannt, wenn gewisse Formalien eingehalten wurden. Aktuell hat sich der Bundesfinanzhof zum Eindeutigkeitsgebot von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen geäußert.
Die eine Entscheidung fiel zugunsten und die andere zuungunsten der Steuerpflichtigen aus.
(mehr …)Lohnsteuer auf Entgelt für Werbung an KFZ des Arbeitnehmers
Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 03.12.2019 entschieden (FG Münster, 1 K 3320/18 L)
(mehr …)Keine Gesamtplanbetrachtung: Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben zu § 6 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) überarbeitet. Dabei hat die Finanzverwaltung endlich die Urteile des Bundesfinanzhofs umgesetzt, nach denen die Grundidee der Gesamtplanrechtsprechung nicht auf die Fälle des § 6 Abs. 3 EStG anwendbar ist. (BMF, Schreiben vom 20.11.2019, IV C 6 – S 2241/15/10003)
(mehr …)Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge nur teilweise steuerpflichtig
Die wegen eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen stellen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge dar.
(mehr …)Steuerfreiheit von Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen
Seit dem 1.1.2019 sind Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrs mitteln im Linienverkehr sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung hat aber Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bundesfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäußert hat (BMF-Schreiben vom 15.8.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007).
Wichtige Punkte werden im Folgenden vorgestellt.
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