Das Bundesland Hessen hat einen Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ vorgelegt, mit dem die Strafbarkeit illegaler Autorennen normiert werden soll: §315d – Verbotene Kraftfahrzeugrennen (1) Wer im Straßenverkehr ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.…WeiterlesenGesetzgebung: Strafbarkeit von Autorennen
Schlagwort: Autorennen
Illegales Autorennen: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf zu illegalem Autorennen und Verkehrsstrafrecht. Ihr Fachanwalt für Strafrecht im Raum Aachen & Heinsberg hilft bei Vorwurf des Autorennens. Dabei haben wir mit beiden Strafverteidigern bereits in mehreren Fällen illegaler Autorennen verteidigt.
Ein illegales Straßenrennen ist ein im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführtes Rennen zwischen Autos oder Motorrädern. Die Teilnahme an einem solchen illegalen Autorennen wird in Deutschland empfindlich bestraft, insbesondere drohen Entzug der Fahrerlaubnis und die staatliche Einziehung des PKW – also Verlust von PKW und Fahrerlaubnis stehen im Raum. Dabei kann ein Autorennen selbst dann vorliegen, wenn man ohne ausdrückliche Verabredung einfach schnell nebeneinander fährt – und es gibt in Deutschland sogar das „Allein-Rennen“.
In unserer Kanzlei vertreten und beraten wir im gesamten Strafrecht mit über 20 Jahren Erfahrung und waren bereits in mehreren Strafsachen mit dem Vorwurf verbotener Autorennen tätig – auch beim Vorwurf der Todesfolge im Zusammenhang mit Autorennen.
Haftung bei Autorennen: Das Landgericht Duisburg (7 S 129/04) hat sich zur Frage der Haftung der Teilnehmer eines illegalen Strassenrennens untereinander geäußert wenn es zu einem Unfall kommt. Dabei kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass hier die Regeln ähnlich sonstigen Sportregeln gelten und von einer faktischen Haftungsfreistellung der Teilnehmer untereinander auszugehen ist. Dies jedenfalls…WeiterlesenIllegales Autorennen: Zivilrechtliche Haftung bei Autorennen
Illegales Autorennen auf Parkplatz: Das Oberlandesgericht Hamm (2 Ss OWi 934/08) macht deutlich, dass Urteilsfeststellungen notwendig hinreichend formuliert sein müssen, wenn es um den Tatvorwurf eines illegalen Autorennens geht. Hinweis: Inzwischen handelt es sich hierbei um einen ausdrücklichen Tatbestand, siehe zur Strafbarkeit illegaler Autorennen hier bei uns Wenn nicht zu erkennen ist, ob der genutzte…WeiterlesenIllegales Autorennen auf einem Parkplatz
Beim Amtsgericht Köln (643 Ls 308/15 10 Js 22/15) ging es um die Frage der Bestrafung eines illegalen Autorennens. Die Entscheidung sorgte für erhebliches Aufsehen, weil sie als zu milde empfunden wurde, sie setzt aber die Vorgaben des Jugendstrafrechts vorbildlich um, auch wenn man letztlich hinsichtlich der erkannten Strafe der Höhe nach sehr trefflich diskutieren…WeiterlesenStrassenrennen in Kölner Innenstadt: Zur Strafzumessung bei Heranwachsenden